zu der 7b: ich habe ca. 10 nr. 7, bei denen diese in der farbe sich von den anderen deutlich unterscheidet... (viel heller - in echt auch wohl heller als auf scan) und nach vergleich mit farbenführer absolute übereinstimmung mit den jeweiligen farbplättchen - daher hier der vorwurf an michel aufgrund falscher farbbetitelung !! mit dem käufer einwandfrei und sehr sauber geklärt !!! nur mal so nebenbei
zu der postfrischen: richtig, dass dort anhaftungen sind, auch von der marke liegen viele vor und wurde die falsche eingescannt, der käufer bekam vor auslieferung einen scan einer anderen zugeschickt und frage ob ok, da die falsche auf den scanner gelegt und nicht bemerkt gehabt (da beide an ähnlicher stelle am randteil eine anhaftung hatten) - alles einwandfrei und ok....
am verkaufspreis der 6b sieht man ja wohl mehr als deutlich dass hier nichts unseriös ist, da jeder sieht was er kauft... die marke ist von der beschaffenheit, stempel, rückseite top, und der zuschnitt ist für jeden dank sehr grossem bild klar ersichtlich....
da sind wir wieder beim thema: wenns danach geht sollte am besten sobald nur ein winziger mangel vorhanden ist (und wenn er noch so winzig ist) die beschreibung lauten "miserabler artikel"
zu farbführerausschnitt: wird in der presse z.b. ein text zitiert ist es absolut zulässig einen ausschnitt als gescanntes bild zu zeigen (z.b. auch bei musikstücken dürfen 3 sekunden eines songs problemlos verwendet werden...), gibt noch viele beispiele in der art, dennoch war das da das letzte mal, dass dann diese ausschnitte verwendet wurden (eben weil es ja wieder jemanden stören könnte...) daher thema gegessen und durch
zur bergedorftmarke: beim basteln an der seite musste erst mal was rein, und wenn die webseite selbst ja mal wohl betrachtet hast, wirst sehen, die bastelei ist nicht weitergekommen... das heisst bestimmte sachen werden durch besseres noch ersetzt.... bislang hat das aber auch keinen gestört...
zu der postfrischen: richtig, dass dort anhaftungen sind, auch von der marke liegen viele vor und wurde die falsche eingescannt, der käufer bekam vor auslieferung einen scan einer anderen zugeschickt und frage ob ok, da die falsche auf den scanner gelegt und nicht bemerkt gehabt (da beide an ähnlicher stelle am randteil eine anhaftung hatten) - alles einwandfrei und ok....
am verkaufspreis der 6b sieht man ja wohl mehr als deutlich dass hier nichts unseriös ist, da jeder sieht was er kauft... die marke ist von der beschaffenheit, stempel, rückseite top, und der zuschnitt ist für jeden dank sehr grossem bild klar ersichtlich....
da sind wir wieder beim thema: wenns danach geht sollte am besten sobald nur ein winziger mangel vorhanden ist (und wenn er noch so winzig ist) die beschreibung lauten "miserabler artikel"
zu farbführerausschnitt: wird in der presse z.b. ein text zitiert ist es absolut zulässig einen ausschnitt als gescanntes bild zu zeigen (z.b. auch bei musikstücken dürfen 3 sekunden eines songs problemlos verwendet werden...), gibt noch viele beispiele in der art, dennoch war das da das letzte mal, dass dann diese ausschnitte verwendet wurden (eben weil es ja wieder jemanden stören könnte...) daher thema gegessen und durch
zur bergedorftmarke: beim basteln an der seite musste erst mal was rein, und wenn die webseite selbst ja mal wohl betrachtet hast, wirst sehen, die bastelei ist nicht weitergekommen... das heisst bestimmte sachen werden durch besseres noch ersetzt.... bislang hat das aber auch keinen gestört...
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