Prüfer verkaufen auf ebay

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  • Christian
    Registrierter Benutzer
    • 23.05.2004
    • 206

    #1

    Prüfer verkaufen auf ebay

    Hallo Forum!

    Gerade habe ich auf ebay folgendes Angebot entdeckt:



    Es handelt sich um einen sehr schönen postfrischen Viererblocksatz Posthorn, an dem es echt nichts auszusetzen gibt.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob es richtig ist, dass ein Prüfer ( A Schlegel ) seine eigenen Marken verkauft. Prinzipiell besteht da doch die Gefahr von Missbrauch. Also ich will Herrn Schlegel wirklich nichts unterstellen, das wird wohl alles in Ordnung sein. Nur: Wenn Prüfer X Marken prüft, die ihm selbst gehören und dann noch die Absicht hat, mit diesen Marken zu handeln, dann besteht die Gefahr dass Herr X in die Versuchung kommt, die Marken besonders wohlwollend zu prüfen. Und besonders weil einige Prüfer gerne schwammige Begriffe in ihren Attesten verwenden, kann aus einer selten Marke schnell eine Weltrarität ersten Ranges werden etc.
    Das ist mir auch schon aufgefallen beim Prüfer für Kotor oder Laibach ( ich weiß es nicht mehr genau ), der mehrfach unverausgabte Marken angeboten hat, die jede für sich sensationelle Weltraritäten waren. Verwunderlich nur, dass er gleich mehrere Sätze davon im Angebot hatte?!?


    Also ich zweifle noch was ich davon halten soll. Was meint ihr dazu? Problematisch oder völlig wurscht?

    Christian
  • Ludwig
    Registrierter Benutzer
    • 25.08.2004
    • 201

    #2
    Schiedsrichter

    Aus der aktuellen Preisliste Bayern von Peter Sem = Prüfstelle Bayern, TuT, Auktionator und Autor): Los 88 4I 6 Kr. braun usw.usw. Sem (400,-) G e p r ü f t S e m ! Der Hinweis auf geprüft SEM ist bei vielen Losen zu finden.
    Das ist ganz normal und keiner regt sich auf, warum auch? Nur Seriösität zahlt sich aus.

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    • Hangover
      Danzig und T+T
      • 05.09.2003
      • 644

      #3
      Ui... eines meiner Lieblingsthemen

      Aaalso, grundsaetzlich sollte doch fuer Pruefer wie fuer andere Haendler ein gewisser Vertrauensvorschuss gelten. Gerade bei einem Kauf vom Pruefer sollte ich doch davon ausgehen koennen, dass die Ware (wenn sie aus dem Pruefgebiet des Verkaeufers kommt) auch kompetent geprueft und ehrlich beschrieben ist. Alles andere waere naemlich Betrug und sogar ein ziemlich offensichtlicher: Ein Pruefer weiss durch seine Taetigkeit zwangslaeufig, was er verkauft. Außerm haftet ein Pruefer auch noch fuer die Richtigkeit seiner Pruefergebnisse.

      Es ist zwar in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass ein Pruefer falsche Ware bei Ebay verkauft hat (Tut mir leid, aber Namen werde ich im oeffentlichen Bereich des Forums aus nachvollziehbaren Gruenden NICHT nennen), aber solche Faelle treten ungefaehr so oft auf wie Bundesligaschiedsrichter, die systematisch Spiele manipulieren.

      Was mich stoert, ist eher folgendes: Es wird nicht "mit offenem Visir" verkauft. Sofern es sich tatsaechlich um einen BPP-Schlegel handelt (Ebay-Namen muessen ja nicht mit der Realitaet uebereinstimmen), werden hier diverse im Fernabsatzbereich uebliche Dinge missachtet: Widerrufsbelehrung, Hinweis auf im Preis enthaltene Umsatzsteuer oder ladungsfaehige Anschrift des Haendlers kann ich der Auktion NICHT entnehmen.

      Bei einer "Privatauktion" steht ausserdem immer der Verdacht im Raum, dass der Verkaeufer mit Zweit- und Drittaccounts dafuer sorgt, dass "angemessene" Ergebnisse erzielt werden bzw. der Artikel nicht verkauft wird - bei Ebay leider ueblich und auch schon bei anderen Pruefern vorgekommen. Dem steht in diesem Fall entgegen, dass Einkaeufe in vierstelliger Groessenordnung vorzugsweise diskret abgewickelt werden wollen. (Wer aber 5-Euro-Lose als "Privatauktion" anbietet, hat im Regelfall etwas zu verbergen!)

      Noch zum angesprochenen Fall "Kotor und Co.": Hier handelt es sich vermutlich um Herrn Brunel. Nach allem, was ich bisher gesehen habe, sind seine Angebote in Ordnung. Dass bei ihm (und wem sonst) das meiste Material aus diesem Bereich ueber den Schreibtisch geht, halte ich fuer plausibel - er ist schliesslich der ausgewiesene Profi fuer dieses Gebiet, und zudem seit Jahren als Haendler auf genau diese Marken spezialisiert. Wenn man sich andere kleinere Gebiete ansieht, faellt einem genauso auf, dass nur eine Handvoll Sammler oder Haendler relevantes echtes Material besitzen oder anbieten.

      -Hangover

      Kommentar

      • ralph
        D 45/49, Eire, RhB, Dernb
        • 12.02.2004
        • 697

        #4
        Thema ist nicht neu

        Schlegels führen seit Jahrzehnten ein Fachgeschäft in Berlin. Dass nun auch über eBay verkauft wird, ist also kein neues Thema, sondern lediglicjh ein weiterer Vertriebsweg.

        Hinsichtlich der Frage wie wir das bewerten sollen, stimme ich meinem Vorschreiber Ludwig zu: nur Seriosität zahlt sich aus.

        Grüße
        Ralph
        Viele Grüße aus Berlin, Ralph

        Kommentar

        • TeeKay
          Registrierter Benutzer
          • 05.08.2003
          • 574

          #5
          Zitat von Hangover

          Was mich stoert, ist eher folgendes: Es wird nicht "mit offenem Visir" verkauft. Sofern es sich tatsaechlich um einen BPP-Schlegel handelt (Ebay-Namen muessen ja nicht mit der Realitaet uebereinstimmen), werden hier diverse im Fernabsatzbereich uebliche Dinge missachtet: Widerrufsbelehrung, Hinweis auf im Preis enthaltene Umsatzsteuer oder ladungsfaehige Anschrift des Haendlers kann ich der Auktion NICHT entnehmen.
          Der Account sieht auch mehr nach einem Privataccount aus, wenn man sich mal Bewertungen und seine weiteren Angebote ansieht. In den letzten zwei Jahren ganze drei eingegangenen Bewertungen.

          Kommentar

          • Fehldruck
            Registrierter Benutzer
            • 30.05.2004
            • 3826

            #6
            Ein Prüfer darf im Internet geschäftlich Briefmarken verkaufen und ein Schiedsrichter darf Wetten abgeben.

            Das ist erstmal so.

            Wie man das findet bzw. wie man was findet, steht auf einem anderen Blatt.

            Sollte ein Händler kein Prüfer sein?
            Ich denke ein Geschäftsinteresse kann man auch dann nicht ausschließen und ohne prüfende Händler gäbe es wohl in Deutschland keinen Prüfbund oder?

            Fehldruck

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            • lickle
              Benutzer
              • 15.06.2003
              • 118

              #7
              Christian,

              mir ist das Messer in der Tasche aufgegangen, als ich Deinen Beitrag gelesen habe. Ohne auch nur einen vernünftigen Verdachtsmoment zu haben stellst Du hier einen Prüfer an den Pranger und äußerst Verdächtigungen, die in meinen Augen rufschädigend sind. Diese Frage hättest Du auch neutraler formulieren können, ohne konkrete Namen zu nennen!! Das ist ein ganz mießer Stil, den ich aufs schärfste verurteilen muß. Wenn ich der Betroffene wäre, dann würde ich gerichtliche Schritte gegen Dich in Erwägung ziehen.

              Kommentar

              • Hangover
                Danzig und T+T
                • 05.09.2003
                • 644

                #8
                Zitat von Fehldruck
                Sollte ein Händler kein Prüfer sein?
                Ich denke ein Geschäftsinteresse kann man auch dann nicht ausschließen und ohne prüfende Händler gäbe es wohl in Deutschland keinen Prüfbund oder?
                Habe ich so ja auch nirgendwo behauptet. Ich sehe bei haendlernden Pruefern einen kleinen Unterschied zu normalen Haendlern: Bei unseren Pruefern handelt es sich um Vertrauenspersonen mit nachgewiesener Fachkenntnis ihrer Pruefgebiete. Leute, auf die nicht einmal der Verdacht fallen darf, dass bei ihren Verkaeufen etwas nicht mit rechten Dingen zugehen koennte (und seien es nur AGB-Verstoesse wie Pushen bei Ebay mit dem Account der Schwiegermutter).

                Der Massstab an Pruefer ist einfach ein anderer - im normalen Handel muss ich (leider!) damit rechnen, betrogen zu werden. Bei einem Pruefer darf das nicht passieren und er hat sich entsprechend in jeder Hinsicht korrekt zu verhalten (siehe auch Verhaltensgrundsaetze auf der BPP-Website). Das faengt bei der fachlich korrekten Beschreibung der Ware an und hoert bei Formalia wie Widerrufsbelehrung usw. auf.

                Fuer mich hoert der Spass in dem Moment auf, in dem ein Pruefer Faelschungen aus seinem eigenen Pruefgebiet verkauft, ohne auf diesen Umstand hinzuweisen. Solch einen Fall kann ich anhand einer deutlich zweistelligen Zahl von Angeboten einer Person dokumentieren. Traurig genug, aber es wird hoffentlich einmalig bleiben. Wenn so etwas aber den Status eines "Einzelfalls" verlaesst, dann gute Nacht.

                -Hangover

                Kommentar

                • Christian
                  Registrierter Benutzer
                  • 23.05.2004
                  • 206

                  #9
                  eigentlich erübrigt sich eine Antwort auf so einen agressiven Beitrag wie dem von @lickle. Ich kann ihm nur raten, noch mal meinen Beitrag in Ruhe durchzulesen und nicht nur zu überfliegen, dann wird ihm auffallen, dass ich ganz ausdrücklich klargestellt habe, dass ich Herrn Schlegel voll vertraue und an dem konkreten Angebot überhaupt nichts auszusetzen habe. So ein Urteil würde ich mir auch gar nicht anmaßen. Genau deswegen habe ich auch bei der prinzipiellen Frage von einem Prüfer X gesprochen.
                  Das dieses Thema diskussionswürdig ist, zeigen schon die verschiedenen Meinungen, die hier bisher verteten wurden. Juristische Bedenken habe ich ganz bestimmt nicht. Erstens bin ich selbst Jurist und zweitens bist du wohl der einzige "dem das Messer in der Tasche aufgegangen ist ". Wahrscheinlich hat Herr Schlegel selbst überhaupt gar keine Probleme damit und findet das Thema sogar interessant! Und schließlich wäre mein Beitrag auch bei der kleinsten Unbedenklichkeit gelöscht worden oder?

                  Also - erst mal richtig durchlesen, dann nachdenken.

                  Nichts für ungut
                  Christian

                  Kommentar

                  • TeeKay
                    Registrierter Benutzer
                    • 05.08.2003
                    • 574

                    #10
                    Warum glauben hier eigentlich immer wieder irgendwelche Personen, anderen nahelegen zu muessen, irgendetwas zu loeschen. Es handelt sich um ein durchaus diskussionswuerdiges Thema (waers das nicht, wuerde hier nicht diskutiert werden) - bei dem einigen die noetige Sachlichkeit und evtl. sogar Distanz abhanden zu kommen scheint. Und damit meine ich nicht den Threadersteller.

                    "Erst wird hier ständig über Fälschungen gelacht und gelästert und jetzt geht es den Prüfern an den Kragen. Das Account mit Standort NRW kann nicht vom Prüfer selber sein und wenn schon wären solche "Verdächtigungen" unbegründet und geschäftsschädigend - PFUI "

                    Ich lese "Artikelstandort Berlin" - aber das ist unwichtig, da ich genauso gut Artikelstandort Hamburg angeben kann, obwohl ich in Muenchen wohne. Und was an der Frage, ob es nicht moeglich ist, dass ein Pruefer bei von ihm angebotenen und von ihm geprueften Marken etwas wohlwollender prueft, rufschaedigend sein soll, kannst du mir vermutlich auch nicht erklaeren.

                    Kommentar

                    • Lars Böttger
                      www.arge-belux.de
                      • 07.08.2003
                      • 8417

                      #11
                      Prüfer sind nicht sakrosankt

                      Mir kommt es manchmal so vor, als Prüfer "unantastbar" sind. Prüfer sind Menschen, unterliegen Irrtümern und erliegen Versuchungen. Saarlandsammler können ein Lied davon singen.

                      Die im Eingangsposting aufgeworfene Frage ist interessant. Die Antworten genauso. Bloss weil ein Prüfer irgendwas attestiert, nehme ich mir immer die Freiheit, das kritisch zu betrachten. Und wenn ich ein ungutes Gefühl habe, dann versuche ich das, auch mit Hilfe dieses Forums, zu klären.

                      Beste Sammlergrüsse!

                      Lars
                      www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                      • lickle
                        Benutzer
                        • 15.06.2003
                        • 118

                        #12
                        Ey Christian, Du bist Jurist?
                        Ich hätte es mir nicht träumen lassen, dass ich einmal in der Verlegenheit kommen würde einem Juristen seinen eigenen Text erklären zu müssen.
                        Ich versuche es mal so:
                        [Zynismus] Es gibt da eine große Rechtsabteilung in einem großen internationalen Konzern. Dort arbeitet der Jurist Y (nein, das ist NICHT Christian) und der bekommt einen Vertragsentwurf zur Prüfung vorgelegt. Eine Woche später - so ein Vertrag will gründlich geprüft sein - wird ein Meeting mit der betroffenen Abteilung anberaumt, in dem der Vertrag besprochen werden soll. Der Jurist Y (Nein, nicht Christian) stellt den Vertragstext zur allgemeinen Zufriedenheit vor und schließt mit dem Satz: Der Vertrag wird wohl so in Ordnung sein. Dem Abteilungsleiter fällt in dem Moment die Kaffeetasse aus der Hand und der Vertreter vom Vorstand (es ist ein wirklich wichtiger Vertrag) zerbricht gerade den Bleistift den er in Händen hielt. Einer von beiden wird den Juristen nun fragen, ob er den Vertrag auch richtig gelesen und verstanden hat und ob er diese Aussage doch bitte genauer erläutern könnte. Die weitere Zukunft des Juristen Y (Es handelt sich wirklich nicht um Christian) wird nun von dieser einen Antwort abhängen. Er sollte sich aber auf alle Fälle auch schon mal mit Hartz IV vertraut machen. [/Zynismus]

                        Noch einmal ganz deutlich: Ich werfe Dir vor, dass Du einen unbescholtenen Menschen in Zusammenhang mit unlauteren Machenschaften erwähnst und dadurch Assoziationen weckst, für die keine Anhaltspunkte vorliegen. Ohne konkretes Beispiel und ohne Namen ist die Fragestellung richtig und gerechtfertigt. Nur Deine ganzen Ehrenerklärungen zu Beginn Deines Beitrages (....an dem es echt nichts auszusetzen gibt. ; ...ich will Herrn Schlegel wirklich nichts unterstellen,...) werden durch die Formulierung "....das wird wohl alles in Ordnung sein." gekippt.

                        Das Forum ist ein guter Platz für solche Fragen und die dürfen auch ruhig provokant sein, dann kann man sich gepflegt darüber streiten. Aber bitte keine Namen nennen ohne konkrete Anhaltspunkte. Ich glaube Juristen sind da noch etwas strenger und brauchen sowas ähnliches wie Beweise?

                        Gruß

                        lickle

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                        • Lars Böttger
                          www.arge-belux.de
                          • 07.08.2003
                          • 8417

                          #13
                          Bevor hier noch Blut fliest, habe ich den Anbieter ins Forum eingeladen.
                          www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                          • Bodo A.v.Kutzleben

                            #14
                            Prüfer sind auch nur Menschen

                            Gerade habe ich gelesen:

                            Die im Eingangsposting aufgeworfene Frage ist interessant. Die Antworten genauso. Bloss weil ein Prüfer irgendwas attestiert, nehme ich mir immer die Freiheit, das kritisch zu betrachten. Und wenn ich ein ungutes Gefühl habe, dann versuche ich das, auch mit Hilfe dieses Forums, zu klären.

                            Ich glaube, das ist auf alle Fragen eine kurze und richtige Antwort. Ich mache das auch so. Nur weil jemand ein Prüfer ist, so ist er kein besonderer Mensch.

                            Jeder wird von mir gutwillig betrachtet und wenn mir was AUFFÄLLT, dann sage ich das klipp und klar.

                            Bodo

                            PS: Prüfer zu sein erfordert NATÜRLICH auch eine SEHR GROSSE VERANTWORTUNG zu haben und da gibt es sicherlich auch UNTERSCHIEDE.

                            Kommentar

                            • oldie

                              #15
                              Hallo,

                              ein wertfreier Denkanstoß: Soeben habe ich in diesem Forum unter Der "Schwarze Einser" Co. bei Ebay folgendes Posting von Ludwig
                              gefunden:


                              Gestern, 09:47

                              Portogerechter Beleg der Spitzenklasse

                              --------------------------------------------------------------------------------

                              Eigentlich gehört der Beleg unter Rubrik "Wunderschöne Briefe".

                              Bayern, 1Ia senkr. 3er-Str. auf Brief (Bogenrand)
                              Portogerechter Beleg der Spitzenklasse

                              Zuschlag ( 29 Gebote) EUR 3.730,99
                              Bayern, Michel-Nummer 1Ia, senkrechter Dreier-Streifen vom rechten Bogenrand auf portogerechtem Brief von Hof nach Nürnberg. Geprüft Köhler, Bolaffi, Fotoattest Diena. Absolutes Spitzenstück der Bayern Philatelie !! Ex Sammlung Caspary.


                              Alle drei genannten Prüfer waren Händler! Und zwar keine kleinen unbekannten!

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