Hallo Jurek,
wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, liegen für die beschlagnahmten Belege Einfuhrpapiere vor.
Ein anderer Gedanke dazu:
Zumindest bei Briefen, die mit den fraglichen Marken beklebt sind, kann sich ein interessanter Fall ergeben: Wenn diese Briefe seinerzeit ins Ausland adressiert und versandt wurden, wäre damit gleichzeitig der Wegfall des nationalen (=Absenderland) Kulturgut-Status dokumentiert, oder !???
Viele Grüße
Michael
wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, liegen für die beschlagnahmten Belege Einfuhrpapiere vor.
Ein anderer Gedanke dazu:
Zumindest bei Briefen, die mit den fraglichen Marken beklebt sind, kann sich ein interessanter Fall ergeben: Wenn diese Briefe seinerzeit ins Ausland adressiert und versandt wurden, wäre damit gleichzeitig der Wegfall des nationalen (=Absenderland) Kulturgut-Status dokumentiert, oder !???
Viele Grüße
Michael
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