Fälschung, Betrug, Irrtum ?
Ich komme noch einmal auf diese Auktion zurück, weil Glauchau nur 15 km von mir entfernt liegt und auch heute noch unsere Kreisstadt ist und diese Auktion ein gutes Beispiel für Begriffsdefinitionen abliefern kann, da einige eine Fälschung verneinten.
Was wird in der Auktion im Titel beworben?
-->All. Besetzung Karte 1945 Glauchau RR
Was wird im Scan gezeigt?
-->die Karte in vollem Detail
Was wird in der Beschreibung ausgesagt?
-->es gibt keine Beschreibung ausser "sehr schöne Karte"
Was kann man auf dem Bild erkennen?
-->schön angeordnete Lokalausgabemarken auf einer Postkarte gestempelt am 8.8.45 mit rückseitigem inhaltlichem Text von mind. August 1944, versehen mit einem Aufdruck Einschreiben nebst passendem R-Zettel, gleicher Absender (1944) aus Leipzig an einen eigenen Anschriftstempel nach Glauchau mit durchstrichener Ortsbezeichnung.
1. Die Postkarte ist eindeutig philatelistisch motivierten Ursprunges, keine Tagespost, da der Informationsgehalt (Rückseite) 1945 gleich Null ist.
Der ursprünglich angedachte Informationszweck dieser Info-Karte wurde nie erfüllt (ist nie echt gelaufen in 1944), Karte war also ungebraucht.
2. Für einen Stempelabschlag auf Lokalausgabenmarken Glauchaus bedurfte es keines Einschreibens.
3. Die Post wird bestimmt nicht den Ortsnamen Glauchau in der Anschrift durchgestrichen haben, falls sie im August 1945 die Karte als Einschreiben zustellen wollte. Die Karte hat keinerlei Gebrauchsspuren.
4. R-Zettel und Aufdruck "Einschreiben" wurden erst 1945 (oder später) angebracht, da in 1944 unsinnig.
Einige im Forum hier meinen, es sei nur eine Stempelvorlage.
--> angeboten im Text + Titel als Karte, nicht als einzelne Briefmarken
Anbringen des Aufdruckes "Einschreiben" und R-Zettel
--> Postlauf nicht beweisbar und völlig entbehrlich für Stempelvorlage
Der Adressat ist selber Briefmarkenhändler gewesen und das Geschäft gab es bis nach der Wende. Als Briefmarkenhändler gab es auch 1945 keine Papierknappheit, die eine Verwendung der alten Postkarte gerechtfertigt hätte. Er hätte also auf jeden Fall auch noch andere Karten gehabt ohne Aufdrucke "Einschreiben" nebst R-Zettel. Zudem hätte der Absender/Empfänger auf jeden Fall auf eine gültige, prüfbare Einschreiben-Zustellung gedrängt, er war ja vom Fach!
Der Postbeamte hätte keinen R-Zettel aufgeklebt, wenn die Karte nur normal gelaufen wäre.
Nur durch das anbringen von echten Postbedarfsstücken auf eine Karte, egal ob vor oder nach dem Abstempeln, wird meines Erachtens kein echte Ganzsache geschaffen.
Selbst wenn die Karte einmal als Normalkarte gelaufen sein sollte, so wäre die nachträgliche Anbringung ein Vorgang, der aus der Ganzsache eine Fälschung werden lässt.
Zum Stempelabschlag wird neutrales Papier benutzt, ich denke, dies ist allgemein anerkannter Standard. Dafür hätte er auch die alte Postkarte ohne jeden Eindruck auf der Vorderseite verwenden können, um Papier zu sparen.
Der aktuelle Verkäufer kann aus Unkenntnis oder Flüchtigkeitsfehler diese Umstände übersehen haben, dann wäre das Angebot nur ein Irrtum. Handelt er im Wissen der Umstände, wäre es Betrug.
Bleibt noch die ursprüngliche Frage zu erörtern, ob das ebay-Angebot eine Fälschung offeriert.
Was spricht dafür, dass es keine Fälschung ist? Ich erbitte Eure Antworten (aber bitte keine allg. Unschuldsvermutung).
Zitat von wi.kr
Was wird in der Auktion im Titel beworben?
-->All. Besetzung Karte 1945 Glauchau RR
Was wird im Scan gezeigt?
-->die Karte in vollem Detail
Was wird in der Beschreibung ausgesagt?
-->es gibt keine Beschreibung ausser "sehr schöne Karte"
Was kann man auf dem Bild erkennen?
-->schön angeordnete Lokalausgabemarken auf einer Postkarte gestempelt am 8.8.45 mit rückseitigem inhaltlichem Text von mind. August 1944, versehen mit einem Aufdruck Einschreiben nebst passendem R-Zettel, gleicher Absender (1944) aus Leipzig an einen eigenen Anschriftstempel nach Glauchau mit durchstrichener Ortsbezeichnung.
1. Die Postkarte ist eindeutig philatelistisch motivierten Ursprunges, keine Tagespost, da der Informationsgehalt (Rückseite) 1945 gleich Null ist.
Der ursprünglich angedachte Informationszweck dieser Info-Karte wurde nie erfüllt (ist nie echt gelaufen in 1944), Karte war also ungebraucht.
2. Für einen Stempelabschlag auf Lokalausgabenmarken Glauchaus bedurfte es keines Einschreibens.
3. Die Post wird bestimmt nicht den Ortsnamen Glauchau in der Anschrift durchgestrichen haben, falls sie im August 1945 die Karte als Einschreiben zustellen wollte. Die Karte hat keinerlei Gebrauchsspuren.
4. R-Zettel und Aufdruck "Einschreiben" wurden erst 1945 (oder später) angebracht, da in 1944 unsinnig.
Einige im Forum hier meinen, es sei nur eine Stempelvorlage.
--> angeboten im Text + Titel als Karte, nicht als einzelne Briefmarken
Anbringen des Aufdruckes "Einschreiben" und R-Zettel
--> Postlauf nicht beweisbar und völlig entbehrlich für Stempelvorlage
Der Adressat ist selber Briefmarkenhändler gewesen und das Geschäft gab es bis nach der Wende. Als Briefmarkenhändler gab es auch 1945 keine Papierknappheit, die eine Verwendung der alten Postkarte gerechtfertigt hätte. Er hätte also auf jeden Fall auch noch andere Karten gehabt ohne Aufdrucke "Einschreiben" nebst R-Zettel. Zudem hätte der Absender/Empfänger auf jeden Fall auf eine gültige, prüfbare Einschreiben-Zustellung gedrängt, er war ja vom Fach!
Der Postbeamte hätte keinen R-Zettel aufgeklebt, wenn die Karte nur normal gelaufen wäre.
Nur durch das anbringen von echten Postbedarfsstücken auf eine Karte, egal ob vor oder nach dem Abstempeln, wird meines Erachtens kein echte Ganzsache geschaffen.
Selbst wenn die Karte einmal als Normalkarte gelaufen sein sollte, so wäre die nachträgliche Anbringung ein Vorgang, der aus der Ganzsache eine Fälschung werden lässt.
Zum Stempelabschlag wird neutrales Papier benutzt, ich denke, dies ist allgemein anerkannter Standard. Dafür hätte er auch die alte Postkarte ohne jeden Eindruck auf der Vorderseite verwenden können, um Papier zu sparen.
Der aktuelle Verkäufer kann aus Unkenntnis oder Flüchtigkeitsfehler diese Umstände übersehen haben, dann wäre das Angebot nur ein Irrtum. Handelt er im Wissen der Umstände, wäre es Betrug.
Bleibt noch die ursprüngliche Frage zu erörtern, ob das ebay-Angebot eine Fälschung offeriert.
Was spricht dafür, dass es keine Fälschung ist? Ich erbitte Eure Antworten (aber bitte keine allg. Unschuldsvermutung).
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