Hallo @Jurek,
je nachdem, wie weit der Stempel beim Nachstempeln zurückgedreht wurde, kann ein Prüfer schon feststellen, dass da was nicht stimmt. Stempelfarbe hat zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten eine bestimmte Zusammensetzung und unterliegt einem bestimmten Alterungsprozess - und wenn sich der Nachstempler da vertut, weil er die richtige Mischung nicht kennt oder nicht hat oder weil einfach zu viele Jahre zwischen Gegenwart und gewünschtem Stempeldatum liegen, dann ist die Fälschung sicher nachweisbar.
Und ein zweites: Stempel nutzen sich im Laufe der Jahre ab, werden beschädigt und gelegentlich repariert. Mit einer entsprechenden Stempelkartei oder inzwischen -datenbank kann man feststellen, ob ein vorliegender Stempelabdruck die Beschädigungen und Abnutzungen aufweist, die er am Stempeldatum gehabt haben müsste - oder ob diese nicht besser zu einem späteren Datum passen. Passen die Merkmale nicht, dann ist die Fälschung sicher nachweisbar.
Umgekehrt ist es schwieriger: "Es handelt sich um eine zeitgerechte Entwertung. Ob diese zur Gültigkeit der Marke aufgebracht wurde, lässt sich heute auch mit aufwendigen Techniken nicht mehr ermitteln." - So oder so ähnlich heißt es dann im BPP-Befund/Attest, wenn eben eine Fälschung nicht nachweisbar ist. Könnte dann aber eben auch sein, dass der nette Postbeamte da mit zeitgerechter Farbe und echtem, aber eben nur wenig zurückgedrehtem Stempel "nachentwertet" hat.
Und generell gilt: offensichtlich muss man heute bei allem misstrauisch sein: der Stempel könnte gefälscht, das Gummi könnte nachgummiert, die Marke könnte nachgedruckt/repariert/ganz gefälscht sein. Und selbst, wenn ich das Material vom Händler/Tauschpartner meines Vertrauens bekomme: wo hat er es denn her? Und hat er wirklich in allen Fällen die Kompetenz, eine (Ver)Fälschung mit Sicherheit auszuschließen? Ich weiß ja, auf welchen Wegen Briefmarken in meine Hände kommen (Teilsammlung ersteigert, deren Sammler ich nicht kenne; Teilsammlung geschenkt bekommen, weil sich keiner in der Familie für die Sammlung des verstorbenen Opas interessierte ...) - da kann ich auch nicht für jede Doublette garantieren, die ich zum Tausch anbiete.
Es heißt einfach immer: Augen auf! Und besondere Vorsicht bei Stempeln ist generell da angebracht, wo eine Marke gestempelt teurer ist als ungebraucht (ja, ungebraucht, nicht postfrisch, denn aus ungebrauchten Marken lassen sich leichter gestempelte "bauen" als postfrische) und natürlich überall da, wo ein Stempel bekanntermaßen in fremden Händen war oder massenweise für "Nachentwertungen" benutzt wurde (ESSEN ZZ ...).
Konkret heißt das jetzt für diesen Stempel: alle Abdrücke dieses Stempels fallen erst mal unter Verdacht. Hoffentlich stellt sich dann heraus, dass die "Privatentwertungen" an der Farbe oder an Abnutzungskriterien erkennbar sind. Das würde die amtlichen Originalentwertungen dann wieder für uns Sammler retten. Vielleicht war der Fälscher aber auch geschickter ...
MfG
Jörg
je nachdem, wie weit der Stempel beim Nachstempeln zurückgedreht wurde, kann ein Prüfer schon feststellen, dass da was nicht stimmt. Stempelfarbe hat zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten eine bestimmte Zusammensetzung und unterliegt einem bestimmten Alterungsprozess - und wenn sich der Nachstempler da vertut, weil er die richtige Mischung nicht kennt oder nicht hat oder weil einfach zu viele Jahre zwischen Gegenwart und gewünschtem Stempeldatum liegen, dann ist die Fälschung sicher nachweisbar.
Und ein zweites: Stempel nutzen sich im Laufe der Jahre ab, werden beschädigt und gelegentlich repariert. Mit einer entsprechenden Stempelkartei oder inzwischen -datenbank kann man feststellen, ob ein vorliegender Stempelabdruck die Beschädigungen und Abnutzungen aufweist, die er am Stempeldatum gehabt haben müsste - oder ob diese nicht besser zu einem späteren Datum passen. Passen die Merkmale nicht, dann ist die Fälschung sicher nachweisbar.
Umgekehrt ist es schwieriger: "Es handelt sich um eine zeitgerechte Entwertung. Ob diese zur Gültigkeit der Marke aufgebracht wurde, lässt sich heute auch mit aufwendigen Techniken nicht mehr ermitteln." - So oder so ähnlich heißt es dann im BPP-Befund/Attest, wenn eben eine Fälschung nicht nachweisbar ist. Könnte dann aber eben auch sein, dass der nette Postbeamte da mit zeitgerechter Farbe und echtem, aber eben nur wenig zurückgedrehtem Stempel "nachentwertet" hat.
Und generell gilt: offensichtlich muss man heute bei allem misstrauisch sein: der Stempel könnte gefälscht, das Gummi könnte nachgummiert, die Marke könnte nachgedruckt/repariert/ganz gefälscht sein. Und selbst, wenn ich das Material vom Händler/Tauschpartner meines Vertrauens bekomme: wo hat er es denn her? Und hat er wirklich in allen Fällen die Kompetenz, eine (Ver)Fälschung mit Sicherheit auszuschließen? Ich weiß ja, auf welchen Wegen Briefmarken in meine Hände kommen (Teilsammlung ersteigert, deren Sammler ich nicht kenne; Teilsammlung geschenkt bekommen, weil sich keiner in der Familie für die Sammlung des verstorbenen Opas interessierte ...) - da kann ich auch nicht für jede Doublette garantieren, die ich zum Tausch anbiete.
Es heißt einfach immer: Augen auf! Und besondere Vorsicht bei Stempeln ist generell da angebracht, wo eine Marke gestempelt teurer ist als ungebraucht (ja, ungebraucht, nicht postfrisch, denn aus ungebrauchten Marken lassen sich leichter gestempelte "bauen" als postfrische) und natürlich überall da, wo ein Stempel bekanntermaßen in fremden Händen war oder massenweise für "Nachentwertungen" benutzt wurde (ESSEN ZZ ...).
Konkret heißt das jetzt für diesen Stempel: alle Abdrücke dieses Stempels fallen erst mal unter Verdacht. Hoffentlich stellt sich dann heraus, dass die "Privatentwertungen" an der Farbe oder an Abnutzungskriterien erkennbar sind. Das würde die amtlichen Originalentwertungen dann wieder für uns Sammler retten. Vielleicht war der Fälscher aber auch geschickter ...
MfG
Jörg
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