Ebay-Auktionspreis al zu zahlender %-satz des Michelwertes ?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • ATM-Philatelist
    Registrierter Benutzer
    • 10.06.2007
    • 28

    #1

    Ebay-Auktionspreis al zu zahlender %-satz des Michelwertes ?

    gerade habe ich dieses Angebot bei Ebay entdeckt, weil ich mich generell für französische Automatenmarken interessiere. Da wird eine Sammlung im Michelwert von angeblich etwas über 1700,- Euro versteigert. Der letzte Satz in dem Angebot machte mich allerdings stutzig. Da soll offensichtlich der Ebay-Gebotsbetrag nicht der absolute Kaufpreis für die Sammlung sein, sondern der Prozentsatz des Michelwertes, den man dann zahlen soll.
    Wer z.B. für 50,- Euro den Zuschlag erhält, müßte dementsprechend dan 50% des Michelwertes von 1700,- Euro = 850,- Euro löhnen, und das bei einem Privatverkäufer ohne Widerrufsrecht.

    Frage sind solche Klauseln überhaupt zulässig. Wer das überliest wird m. E. arglistig getäuscht. Ich bitte Sie dieses Angebot mal auf die rechtliche Zulässigkeit hin zu beurteilen. Hier der Link: http://cgi.ebay.de/Haendlerposten-AT...QQcmdZViewItem

    MfG ATM-Philatelist
  • fricke
    Registrierter Benutzer
    • 30.10.2006
    • 1538

    #2
    Das ist schon interessant. Die Bemerkung ist so versteckt, dass ich sie bestimmt nicht gelesen hätte.
    Der Anbieter stellt neue ebay-Regeln auf. Ich würde das mal ebay melden.
    Aber oben steht der Auktionspreis in € und der gilt - sonst nichts. Das Gelaber unten ist ohne rechtlichen Belang.
    Ich würde mir die Sachen aber nur versichert schicken lassen - zur evtl erforderlichen Beweisführung, dass sie auch abgeschickt wurden. Mindestens Einschreiben.

    Kommentar

    • Andreas Gminder
      Registrierter Benutzer
      • 04.03.2005
      • 434

      #3
      hallo,

      Falls Fragen AUSSCHLIEßLICH tel. 0170 8767464 da während Auktionsdauer nicht im Netz, -> Fragen über eBay-Frageportal werde nicht beantwortet
      also bei dem zu erwartenden Endpreis (Gebot x 17,69) würde ich da aber öfters mal reinlinsen

      Ich glaube irgendwie nicht, dass die Auktion alt wird ...

      beste Grüße,
      Andreas

      Kommentar

      • Helmut2006
        Registrierter Benutzer
        • 13.11.2006
        • 125

        #4
        Unabhängig, ob die versteckt "Preisvereinbarung" gegenüber dem Käufer wirksam ist - würde sagen nein - liegt ein Verstoß gegen die E-bay Regeln vor, da die Provision (teilweise) bei e-bay geprellt werden soll.

        Sollte jemand mal melden. Weiß nicht wie das geht, sonst würde ich es machen.

        Mein Grundsatz bei e-bay lautet: Auf solche dubiosen Angebote biete ich grundsätzlich nicht.

        Gruss Helmut

        Kommentar

        • Rainer Fuchs
          Weltenbürger
          • 02.06.2004
          • 3776

          #5
          Und die MICH Seite des betreffenden Anbieters ist noch lustiger...
          Mitglied bei:
          BDPh, DASV, APS, RPSL (FRSPL), SG-Lateinamerika, India Study Circle, FG Indien, AROS, NTPSC, ONEPS, COPAPHIL etc...

          Sammelgebiete:

          Kommentar

          • PW0001
            Tschechoslowakei
            • 16.11.2003
            • 767

            #6
            Ich habe das Angebot vor 1/2 Stunde gemeldet. Mal sehen was passiert.
            Gruß Peter

            Kommentar

            • mur
              Registrierter Benutzer
              • 22.07.2005
              • 914

              #7
              Tschulligung wenn ich Euch den Spaß verderbe.
              Die hier gezeigte eBay-Angebotsvariante ist nicht neu. Mindestens schon einmal habe ich so ein Ding gesehen. Das hatte deutlich mehr Volumen, war auch bei ATM-Alle Welt und kam auch aus Hannover und wie die Auktion ausgegangen ist weiß ich auch nicht mehr.
              Die mich-Seite macht doch einen guten Eindruck!
              Eine "betrügerische" Absicht steckt jedenfalls nicht dahinter. Unter ATM-Sammlern ahnt jeder wer dahintersteht!
              Da hat mal jemand seine Kreativität bemüht, um ePay `ne Nase zu drehen und schon wird er verpetzt.
              Petzer, Petzer ging in`n Laden, wolt` für 10 Pfennig Käse haben...trallala...
              Mit ATM-Sammlergruß mur

              Kommentar

              • ATM-Philatelist
                Registrierter Benutzer
                • 10.06.2007
                • 28

                #8
                Angebot bei Ebay gemeldet

                Hallo, auch ich habe das Angebot zwischenzeitlich bei Ebay gemeldet. Der gleiche Verkäufer hat übrigens zahlreiche weitere Auktionen gleicher Strickart laufen, alles länderweise ATM-Posten.

                Ich glaube nicht, daß hier nur Ebay-Provision gespart werden soll.... Dann müßte der Hinweis für den Käufer wesentlich DEUTLICHER erfolgen. Denn es kommt doch normalerweise kaum einer darauf, daß das Ebay-Gebot nicht der tatsächliche Kaufpreis ist.

                MfG ATM-Philatelist

                Kommentar

                • ATM-Philatelist
                  Registrierter Benutzer
                  • 10.06.2007
                  • 28

                  #9
                  Angebot bei Ebay gemeldet

                  Dazu kommt, daß die Sammlungen insgesamt sehr verklausuliert beschrieben sind, selbst als ATM-Insider braucht man einige Zeit, um herauszufinden, was in den Posten wohl enthalten ist. Mengen, Mi.-Nummern und Katalogwerte sind nur schwer zu erkennen und zu unterscheiden.

                  MfG ATM-Philatelist

                  Kommentar

                  • mur
                    Registrierter Benutzer
                    • 22.07.2005
                    • 914

                    #10
                    Tssssttt... Wech is es!
                    @ATM-Philatelist: Das waren Händlerposten und auch so beschrieben. Einem Profi, der Du ja - an Deiner Homepage kenntlich - bist, traue ich schon zu, die Art.Beschreibung lesen zu können.
                    Einen faden Beigeschmack hat es jedoch, daß Du Dich auf eBay als Einkäufer betätigst und gleichzeitig einen Mitbewerber/ATM-Händlerkollegen im Forum (und bei eBay) in die Pfanne haust.
                    Das ist nicht das Geschäftsgebaren das ich bevorzuge. Ein wenig mehr Gelassenheit möchte ich mir da wünschen.
                    Mit ATM-Sammlergruß mur

                    Kommentar

                    • PW0001
                      Tschechoslowakei
                      • 16.11.2003
                      • 767

                      #11
                      Na guggeda, ist schon gelöscht.
                      Gruß Peter

                      Kommentar

                      • ATM-Philatelist
                        Registrierter Benutzer
                        • 10.06.2007
                        • 28

                        #12
                        an Mur:

                        Wenn der Anbieter laut Ihres Postings "ATM-Händlerkollege" ist, wieso bietet er dann als "privater Verkäufer" an ?
                        Und die Ebay-Angebote richten sich nicht nur an einkaufende Händler, sondern auch ganz besonders an viele weniger erfahrene Privatsammler, die leicht auf so ein Angebot übel hereinfallen können. Diese wollte ich schützen. Um nichts anderes ging es mir, als ich den Beitrag hier gepostet habe.
                        Im Übrigen habe ich keine Ahnung, wer hinter dem Angebot steckt.
                        Schon allein von daher ging es mir keineswegs darum, einen bestimmten Kollegen "in die Pfanne zu hauen"

                        Wenn der Anbieter die Sammlung unter einem bestimmten Wert nicht verkaufen möchte, kann er ja bei Ebay einen Mindestpreis ansetzen, so wie es bei Ebay allgemein üblich ist.

                        Und daß das Angebot nunmehr gelöscht ist, spricht ja auch dafür, daß mein Verdacht und die Einschätzung einiger anderer Teilnehmer in diesem Forum richtig war. Die anderen Angebote stehen noch da, ich werde in dieser Hinsicht jedoch nichts weiter unternehmen.

                        MfG ATM-Philatelist

                        Kommentar

                        • heku49
                          Heimatsammler + Luxemburg
                          • 09.06.2006
                          • 1134

                          #13
                          Hallo,
                          besagter bietet aber auch Automatenmarken aus Luxemburg an.
                          Siehe:130189812918.
                          Gruß Helmut

                          Kommentar

                          • Helmut2006
                            Registrierter Benutzer
                            • 13.11.2006
                            • 125

                            #14
                            Zitat von mur
                            Tssssttt... Wech is es!
                            @ATM-Philatelist: Das waren Händlerposten und auch so beschrieben. Einem Profi, der Du ja - an Deiner Homepage kenntlich - bist, traue ich schon zu, die Art.Beschreibung lesen zu können.
                            Einen faden Beigeschmack hat es jedoch, daß Du Dich auf eBay als Einkäufer betätigst und gleichzeitig einen Mitbewerber/ATM-Händlerkollegen im Forum (und bei eBay) in die Pfanne haust.
                            Das ist nicht das Geschäftsgebaren das ich bevorzuge. Ein wenig mehr Gelassenheit möchte ich mir da wünschen.
                            Mit ATM-Sammlergruß mur
                            Hallo Mur
                            ist Dir Dein Rechtsempfinden abhanden gekommen ?
                            Die vom Verkäufer im Kleinngedruckten vorgesehene Klausel stellt schlicht ein Betrug zum Nachteil von E-bay nach § 263 StGB dar, da über den wahren Kaufpreis und die davon abhängige Provision für E-bay getäuscht werden soll.
                            Welchen Sinn sollte eine solche Klausel sonst haben.
                            Zudem werden einige Käufer den letzen Satz auch überlesen und überrascht sein nach Gebotsende. Sichwort Verbraucherschutz und ABG-Kontrolle.
                            Solch ein Angebot muss man melden !!
                            Wem es nicht passt sollte sich eine Bananenrepublick suchen und hier
                            nicht unsachlich andere kritisieren.

                            Gruss
                            Helmut

                            Kommentar

                            • mur
                              Registrierter Benutzer
                              • 22.07.2005
                              • 914

                              #15
                              @Helmut2006: Wer sich auf eBay bewegt, bewegt sich im - bezogen auf das Recht der BRD - rechtsfreien Raum. Eine Begründung und Beispiele erübrigen sich doch wohl. Wenn sich jemand das Recht nimmt, eBay um ein paar wenige Euronen zu behumpsen, werde ich ihn immer eher schützen als denunzieren.
                              Ich fürchte, nach der von Dir beschrienen Bananenrepublik muß ich garnicht soooo lange suchen.
                              Mit Sammlergruß auch an spendensammelnde Ex-Kanzler
                              mur

                              Kommentar

                              Lädt...