gerade habe ich dieses Angebot bei Ebay entdeckt, weil ich mich generell für französische Automatenmarken interessiere. Da wird eine Sammlung im Michelwert von angeblich etwas über 1700,- Euro versteigert. Der letzte Satz in dem Angebot machte mich allerdings stutzig. Da soll offensichtlich der Ebay-Gebotsbetrag nicht der absolute Kaufpreis für die Sammlung sein, sondern der Prozentsatz des Michelwertes, den man dann zahlen soll.
Wer z.B. für 50,- Euro den Zuschlag erhält, müßte dementsprechend dan 50% des Michelwertes von 1700,- Euro = 850,- Euro löhnen, und das bei einem Privatverkäufer ohne Widerrufsrecht.
Frage sind solche Klauseln überhaupt zulässig. Wer das überliest wird m. E. arglistig getäuscht. Ich bitte Sie dieses Angebot mal auf die rechtliche Zulässigkeit hin zu beurteilen. Hier der Link: http://cgi.ebay.de/Haendlerposten-AT...QQcmdZViewItem
MfG ATM-Philatelist
Wer z.B. für 50,- Euro den Zuschlag erhält, müßte dementsprechend dan 50% des Michelwertes von 1700,- Euro = 850,- Euro löhnen, und das bei einem Privatverkäufer ohne Widerrufsrecht.
Frage sind solche Klauseln überhaupt zulässig. Wer das überliest wird m. E. arglistig getäuscht. Ich bitte Sie dieses Angebot mal auf die rechtliche Zulässigkeit hin zu beurteilen. Hier der Link: http://cgi.ebay.de/Haendlerposten-AT...QQcmdZViewItem
MfG ATM-Philatelist
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