Blauäugig ist allenfalls, wer sich von jedem "Urheber", der Ansprüche geltend macht, ins Bockshorn jagen läßt. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem jeder, der Ansprüche erhebt, sie erst einmal beweisen muß. Pseudo- und Möchtegernurhebern fällt das schwer. In der Regel blasen sie die Backen auf, ohne zu pfeifen.
Ansprüchen auf die Definitionshoheit kann man übrigens auch begegnen, indem man die gewählte Definition mit dem Hinweis versieht, daß es auch andere gibt, man aber diese bevorzugt. Auch auf diese Weise lassen sich Aufzählungen aller denkbaren Varianten vermeiden.
Wenn jeder Autor eines Werkes vor solch vermeintlichen Problemen zurückschreckte, gäbe es keine fachliteratur mehr, weil sich zu allem irgendwer irgendwo schon einmal geäußert hat.
Altsax
Ansprüchen auf die Definitionshoheit kann man übrigens auch begegnen, indem man die gewählte Definition mit dem Hinweis versieht, daß es auch andere gibt, man aber diese bevorzugt. Auch auf diese Weise lassen sich Aufzählungen aller denkbaren Varianten vermeiden.
Wenn jeder Autor eines Werkes vor solch vermeintlichen Problemen zurückschreckte, gäbe es keine fachliteratur mehr, weil sich zu allem irgendwer irgendwo schon einmal geäußert hat.
Altsax
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