Zitat von Hesse










Eine bescheidene Frage: würdest Du einen gefalteten Beleg kaufen (vielleicht mit Ausnahme einer Superrarität, die sonst nicht zu bekommen ist)???
Außerdem ergibt sich dann noch das Problem, daß die sichtbare Seite des Beleges einen stärkeren Vergilbungsgrad aufweist als die "weggebogene". Und das wirkt sich bei einem Verkauf ganz erheblich preismindernd aus, wenn es nicht sogar einen "Durchschnittsbeleg" unverkäuflich macht.
Aus diesem Grund ist das Falten eines Beleges meines Erachtens genau so ein Verbrechen wie das häufig zu sehende "Fenstern" und/oder teilweises Überdecken, bei welchen Darstellunsformen die gleichen Probleme auftreten.
Aber hier sitzen doch auch die Jury-Experten. Warum schweigen die eigentlich bisher zu Deinem Vorschlag???
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