Hallo @Philitus,
philfrank hat 100% Recht! Es ist völlig Wurscht, ob eine Marke geprüft ist oder nicht. Der Verkäufer muss liefern, was er anbietet. Beispiel: Angeboten wird ein Satz Berlin Rotaufdruck postfrisch. Der Anbieter schreibt: Rotaufdruck postfrisch, ungeprüft. Dazu ein Bild von vorne und hinten, ordentlich groß.
Nehmen wir an, der Satz wäre mit super guten Aufdrucken verfälscht, Winkel stimmt, Typen und Abstand stimmen, nur die Aufdruckfarbe, weil vielleicht lila statt orange quarzend, zeigt gleich die Fälschung. Würde man aber am Scan nicht sehen!
Nehmen wir an, der Satz bringt, weil einige doch sehen, dass der Aufdruck falsch ist, andere glauben wie du, das man bei ungeprüft einen falschen Satz akzeptieren müsste oder zumindest dann Prüfgebühren einbüßen würde, nur einen kleinen Betrag. Sagen wir 111,- Euro.
Du hast gekauft, schickst den Satz zum Prüfen und er ist falsch. Was tust du dann? Es ist dein gutes Recht Erfüllung zu verlangen. Das heißt nichts anderes als, der Verkäufer muss einen echten Satz liefern. Der braucht wieder nicht geprüft zu sein, aber echt muss er schon sein. Da ein echter und postfrischer Satz sehr viel mehr Wert ist, gehen Verkäufer ein hohes Risiko ein, wenn sie so anbieten.
Ist ein so betroffener Käufer sehr großzügig, kann er ja dem Verkäufer anbieten, bei Geld zurück, Porto- und Prüfgebührenersatz einer Wandlung zuzustimmen. Muss er aber nicht.
Gibt es keine Einigung, neigen Gerichte dazu, Verkäufer zu einem Schadensersatz in Höhe des Katalogwertes zu verurteilen. Anwalts- und Gerichtskosten darf der Verkäufer auch tragen. Das kostet sehr viel mehr als die lächerliche Prüfgebühr. Zusätzlich glaube ich (ohne Gewähr), dass ein Gericht den Ersatz der Prüfgebühr ohnehin zusprechen würde, wenn der Artikel falsch oder verfälscht ist. Nicht nur weil im Streitfall die Prüfung als Gutachten gebraucht wird.
Das Risiko des Käufers beschränkt sich auf den Fall, das der Verkäufer insolvent wird oder ist.
Bin ich als Verkäufer schlau, schreibe ich: ist die Echtheit nicht wie beschrieben, ersetzte ich Kaufpreis, Portokosten und Prüfgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ich kann nicht garantieren, dass die Worte vor Gericht Bestand haben, die Erfüllungspflicht auszuschalten. Aber, es liest sich seriös und welcher Käufer wollte dann im Falle einer negativen Prüfung erst noch lange klagen.
Insbesondere die Verkäufer, die sich immer die teuerste Farbe aus dem Katalog aussuchen, gehen ein hohes Risiko ein, dessen sie sich nicht bewusst sind. Zum Glück kennen die Käufer ihre Rechte nicht.
philfrank hat 100% Recht! Es ist völlig Wurscht, ob eine Marke geprüft ist oder nicht. Der Verkäufer muss liefern, was er anbietet. Beispiel: Angeboten wird ein Satz Berlin Rotaufdruck postfrisch. Der Anbieter schreibt: Rotaufdruck postfrisch, ungeprüft. Dazu ein Bild von vorne und hinten, ordentlich groß.
Nehmen wir an, der Satz wäre mit super guten Aufdrucken verfälscht, Winkel stimmt, Typen und Abstand stimmen, nur die Aufdruckfarbe, weil vielleicht lila statt orange quarzend, zeigt gleich die Fälschung. Würde man aber am Scan nicht sehen!
Nehmen wir an, der Satz bringt, weil einige doch sehen, dass der Aufdruck falsch ist, andere glauben wie du, das man bei ungeprüft einen falschen Satz akzeptieren müsste oder zumindest dann Prüfgebühren einbüßen würde, nur einen kleinen Betrag. Sagen wir 111,- Euro.
Du hast gekauft, schickst den Satz zum Prüfen und er ist falsch. Was tust du dann? Es ist dein gutes Recht Erfüllung zu verlangen. Das heißt nichts anderes als, der Verkäufer muss einen echten Satz liefern. Der braucht wieder nicht geprüft zu sein, aber echt muss er schon sein. Da ein echter und postfrischer Satz sehr viel mehr Wert ist, gehen Verkäufer ein hohes Risiko ein, wenn sie so anbieten.
Ist ein so betroffener Käufer sehr großzügig, kann er ja dem Verkäufer anbieten, bei Geld zurück, Porto- und Prüfgebührenersatz einer Wandlung zuzustimmen. Muss er aber nicht.
Gibt es keine Einigung, neigen Gerichte dazu, Verkäufer zu einem Schadensersatz in Höhe des Katalogwertes zu verurteilen. Anwalts- und Gerichtskosten darf der Verkäufer auch tragen. Das kostet sehr viel mehr als die lächerliche Prüfgebühr. Zusätzlich glaube ich (ohne Gewähr), dass ein Gericht den Ersatz der Prüfgebühr ohnehin zusprechen würde, wenn der Artikel falsch oder verfälscht ist. Nicht nur weil im Streitfall die Prüfung als Gutachten gebraucht wird.
Das Risiko des Käufers beschränkt sich auf den Fall, das der Verkäufer insolvent wird oder ist.
Bin ich als Verkäufer schlau, schreibe ich: ist die Echtheit nicht wie beschrieben, ersetzte ich Kaufpreis, Portokosten und Prüfgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ich kann nicht garantieren, dass die Worte vor Gericht Bestand haben, die Erfüllungspflicht auszuschalten. Aber, es liest sich seriös und welcher Käufer wollte dann im Falle einer negativen Prüfung erst noch lange klagen.
Insbesondere die Verkäufer, die sich immer die teuerste Farbe aus dem Katalog aussuchen, gehen ein hohes Risiko ein, dessen sie sich nicht bewusst sind. Zum Glück kennen die Käufer ihre Rechte nicht.
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