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  • Michael Lenke
    Administrator
    • 28.01.2006
    • 6915

    #211
    Zitat von jotz
    Wie sieht das aber rechtlich mit den Bildern aus, diese einfach von den Forumsmitgliedern kopiert werden, wie siehts da aus mit der Einhaltung des Urheberrechts?
    Zitat von Wikipedia
    Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist.
    Wie hoch schätzen wir hier die Schöpfungshöhe ein?

    Aleks
    Wehr fähler findet, daf si behaltn.
    Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
    Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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    • Juergen Kraft
      Registrierter Benutzer
      • 30.11.2005
      • 1747

      #212
      Schöpfungshöhe

      Ich denke das erste Bild ist entstanden indem der Stempel auf das Scannerglas gestellt wurde. Schöpfungshöhe null. Das zweite Bild ist toll gestaltet. Auch die Auswahl der Farbe ist definitiv Kunst. Das zweite Bild sollte gelöscht werden.
      Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
      Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
      Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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      • TomWolf_de
        Heimatsammlung Esslingen
        • 25.10.2006
        • 140

        #213
        Zitat von erstlesen
        ... Das zweite Bild sollte gelöscht werden.
        Hiermit geschehen

        Gruß
        Thomas

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        • Michael Lenke
          Administrator
          • 28.01.2006
          • 6915

          #214
          Kunstbanausen

          Aleks
          Wehr fähler findet, daf si behaltn.
          Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
          Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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          • Juergen Kraft
            Registrierter Benutzer
            • 30.11.2005
            • 1747

            #215
            Hallo TomWolf_de,

            du kannst auch den von mir freigestellten Stempel benutzen. http://stampsx.com/ratgeber/stempel-bilder.php?id=2554

            Das ist eine PNG Datei. Einfach als JPG speichern, dann bekommt das Bild einen weißen Hintergrund. Kein Programm dafür? Für Linux und Windows einfach herunterladen: Freeware http://xnview.com
            Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
            Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
            Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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            • jotz
              Registrierter Benutzer
              • 16.01.2008
              • 7

              #216
              Fotos von HEIMBACH Stempel mit Canon EOS fotographiert.

              Hallo, das Bild von dem HEIMBACH STEMPEL ist nicht mit einem Scanner erstellt worden, sondern wie man unschwer - wegen des Schattens - erkennen kann, mit einer hochwertigen Canon EOS Kamera mit Makroobjektiven erstellt worden. Es ist eine Fotografenausrüstung gewesen und von einer Person erstellt worden, die - wie man der Qualität wegen erkennen kann - an Fotowettbewerben teilgenommen hat. Zudem wurde ein Reflektor eingesetzt der von mir selber zeitweise gehalten wurde.

              Daher gehört es zur Selbstverständlichkeit, diese Bilder auf Drängen des Urhebers zu entfernen. Werden diese nicht entfernt, handelt man wider besseren Wissens, zumal die Forumsregel besagt, dass wrtl: "Das Urheberrecht ist zu beachten; bei Zitaten die Quelle nennen.".

              Wie andere Forumsmitglieder schon bei Wikipedia festgestellt haben, stellen Gerichte fest, welches Bild Urheberrecht besitzt und welches nicht.

              Kommentar

              • doktorstamp
                Tobago wer sammelt sowas
                • 24.12.2005
                • 283

                #217
                Hallo Jotz

                Sie sind Verkäufer. Jedweder Misbrauch des Stempels wird Ihnen garnicht vorgeworfen. Allerdings aus Sammlerschutzgrunden habe ich das Bild heruntergeladen. Um Undinge zu verhindern wird das Bild gespeichert und in den Akten aufgenommen.

                Und so jetzt kurz mal eine Belehrung. Sollte der Stempel misbraucht werden und Marken mit diesem Stempelabschlag in England auftauchen oder gar hier angeboten werden, haben Sie nach englischem Recht sich an einem Verbrechen mitbeteiligt. (nur nebenbei)

                mfG

                Nigel
                Sammeln wie es einem Spaß macht

                Kommentar

                • jotz
                  Registrierter Benutzer
                  • 16.01.2008
                  • 7

                  #218
                  Tipp über ebay erhalten für HEIMBACH Stempel

                  Das ist ja schön, dass es auch Forumsteilnehmer gibt, die nicht in jedem was neu ist, etwas Böses sehen bzw. einem etwas frei etwas unterstellen, zumal der Artikel hier in "Fälschungen bei eBay & Co" zu finden ist.

                  Ich hätte mir gewünscht, dass man mal fragt, ob mit dem Stempel etwas nicht stimmt, statt den einfach als "GESTOHLEN" zu markieren, wie man auf der Seite: http://stampsx.com/ratgeber/stempel-bilder.php?id=2538 zu lesen findet.

                  Ich bin äußerst kooperativ, dass heißt ich habe dem Betreiber des Forums ein anderes Foto zur Verfügung gestellt, welches ich mit dem copyright-Zeichen versehen habe. Aber ich verlange auch von dem Forumsbetreiber, dass die "GESTOHLEN" Markierung entfernt wird. Sprachlich werde ich locker eine Strafanzeige in Spanisch zusammenbekommen, um diese an die Behörden in Spanien zu schicken, wenn diese "GESTOHLEN"-Unterstellung in dem "stampsx Forum" dort nicht verschwindet.

                  Ungeachtet dessen, werde ich mir aber eine eidestattliche Versicherung von dem Käufer geben lassen, dass dieser Stempel nicht für Straftaten verwendet wird, bevor der den Stempel ausgehändigt bekommt, deshalb sage ich nochmals Danke an "Doktorstamp" für den Tipp über ebay, bezüglich des Verkaufes meines Stempels.

                  Kommentar

                  • Rainer Fuchs
                    Weltenbürger
                    • 02.06.2004
                    • 3776

                    #219
                    Zitat von jotz
                    Hallo, das Bild von dem HEIMBACH STEMPEL ist nicht mit einem Scanner erstellt worden, sondern wie man unschwer - wegen des Schattens - erkennen kann, mit einer hochwertigen Canon EOS Kamera mit Makroobjektiven erstellt worden. Es ist eine Fotografenausrüstung gewesen und von einer Person erstellt worden, die - wie man der Qualität wegen erkennen kann - an Fotowettbewerben teilgenommen hat. Zudem wurde ein Reflektor eingesetzt der von mir selber zeitweise gehalten wurde.
                    Mein Vater hat auch schon vor 60 Jahren an Wettbewerben teilgenommen, damals mit eine Bakelit Box Kamera und Preise gewonnen..., die verwendete Kamera sagt nicht über die Künstlerische Qualität von Bildern aus..., und ob Handlangerdienste a'la Reflektor halten was mit dem Urheberrecht zu tun hat, nun ja...

                    Zitat von jotz
                    Wie andere Forumsmitglieder schon bei Wikipedia festgestellt haben, stellen Gerichte fest, welches Bild Urheberrecht besitzt und welches nicht.
                    Ob sich Gerichte mit dem Urheberrecht des Bildes eines Poststempels, der, um es mal zu umschreiben, seltsame Weiße in Deine Hände gekommen ist, befassen, nun ja, Gerichte haben ja nichts anderes zu tun...
                    Mitglied bei:
                    BDPh, DASV, APS, RPSL (FRSPL), SG-Lateinamerika, India Study Circle, FG Indien, AROS, NTPSC, ONEPS, COPAPHIL etc...

                    Sammelgebiete:

                    Kommentar

                    • Lars Böttger
                      www.arge-belux.de
                      • 07.08.2003
                      • 8417

                      #220
                      @yotz:

                      Fakt ist, Poststempel dürfen nicht weiterverkauft, sondern müssen vernichtet bzw. unbrauchbar gemacht werden. Auch wenn eine Rechnung existiert, hätte der Schrotthändler Dir den Stempel nie verkaufen dürfen. So gesehen hat der Händler den Stempel unterschlagen. Ob jetzt trotzdem ein gutgläubiger Kauf zustande kam? Gute Frage.

                      Da echte Poststempel zu Fälschungen missbraucht werden, dokumentieren wir sie. Wenn Du darauf bestehst, nennen wir gerne Deine Anschrift bzw. die des Fotografen.

                      Beste Sammlergrüsse!

                      Lars
                      www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                      • Andreas Gminder
                        Registrierter Benutzer
                        • 04.03.2005
                        • 434

                        #221
                        Zitat von deckelmouk
                        Fakt ist, Poststempel dürfen nicht weiterverkauft, sondern müssen vernichtet bzw. unbrauchbar gemacht werden. Auch wenn eine Rechnung existiert, hätte der Schrotthändler Dir den Stempel nie verkaufen dürfen. So gesehen hat der Händler den Stempel unterschlagen. Ob jetzt trotzdem ein gutgläubiger Kauf zustande kam? Gute Frage.
                        Hallo Lars,

                        ohne Deine Aussage anzuzweifeln und auch ohne die Diskussion ablenken zu wollen, aber die folgende Frage brennt mir trotzdem auf den Nägeln.

                        Wie sieht das denn dann mit der Gscheidle-Marke aus? Diese Marke hätte auch nie zu Frankaturzwecken verwendet werden dürfen. Sie hätte vielleicht nicht vernichtet, aber entsprechend aufbewahrt werden müssen. Auch hier hatte Frau Gscheidle einen gewissen finanziellen Vorteil (o.k., der war gering). Ist das nicht, rein juristisch betrachtet, auch ein Fall von Unterschlagung? Sind die Marken denn Gscheidles Eigentum gewesen oder nur eine Leihgabe oder wie ist das zu sehen? Und wie sieht das dann, wiederum rein juristisch betrachtet, mit dem Verkauf und Kauf dieser Marke aus?
                        Oder ist das nur eine Verwendung ungültiger Postwertzeichen zum Schaden der Post? Dann hätte das wohl keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Verkaufes und Kaufes.
                        Scheint mir auch nicht alles so ganz rechtens .

                        beste Grüße,
                        Andreas

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                        • Juergen Kraft
                          Registrierter Benutzer
                          • 30.11.2005
                          • 1747

                          #222
                          Text geändert

                          Hallo Jotz,

                          den Text zu den Stempeln, die sich illegal im Umlauf befinden habe ich geändert. Der Text erscheint, wenn man beim Beschreiben des Stempels ein einziges Häkchen setzt. Der Text kann nicht bearbeitet werden. Ich bin Sachargumenten gegenüber aufgeschlossen und finde auch:

                          STEMPEL IN PRIVATHAND, FALSCH ODER UNPRÜFBAR!

                          erfüllt den selben Zweck. Deshalb steht bei all diesen Stempeln nun der neue Text von oben.

                          Zum Bild: das habe ich (in der Stempeldatenbank) auf den reinen Informationsgehalt reduziert. Wie zu sehen ist, gibt es nichts mehr künstlerisches an dem Bild.

                          In deinem Link oben steht die alte Nummer. Die habe ich gelöscht. Ändere bitte freundlicherweise auch deinen Link hinten auf http://stampsx.com/ratgeber/stempel-bilder.php?id=2554

                          Im Forum wurde reagiert. Ich hatte bereits Gestern reagiert. Das von dir beschriebene Bild ist aus der Datenbank lange entfernt und ersetzt durch meine künstlerische Bearbeitung. Ich habe auch Fotowettbewerbe gewonnen

                          Unabhängig davon, würde kein Gericht in Deutschland oder Spanien deinem Antrag folgen. Unabhängig davon, ist nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig, wenn du glaubst, dein Urheberrecht wäre verletzt. Solche Drohungen wirken leicht lächerlich. Niemand hat etwas gegen dich. Es geht um den Stempel als Sache. Der ist im freien Umlauf. Dahin gelangte er Illegal. Soweit die Tatsachen.

                          Stempel die nicht in Foren besprochen waren haben nie mehr, als knapp über 100,- Euro gebracht. "Besprochene" Stempel sehr viel mehr. Du hast allen Grund zur Freude. Mach uns noch ein besseres Bild (bzw. dieses in weniger verkleinerter Form), schreib dein Copyright unten rein und dann nehmen wir das.

                          Zur Gescheidlemarke gibt es schon Unterschiede. Trotzdem könnte es ein Risiko in der Hinsicht geben. Das scheint aber rein theoretisch, denn hätte die Post etwas unternehmen wollen, wäre reichlich Gelegenheit gewesen.
                          Zuletzt geändert von Juergen Kraft; 17.01.2008, 11:04.
                          Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
                          Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
                          Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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                          • Briefmarkensammler
                            Viererblockjunky
                            • 03.09.2006
                            • 716

                            #223
                            Nach einem intensiven Gespräch mit unserem Justitiar einige Gedanken (ich bin nur Kaufmann, kein Anwalt) meinerseits:

                            Ich glaube der Kernpunkt der rechtlichen Betrachtung ist die Frage, ob ein BDPH User ein Bild aus EBAY im BDPH Forum einstellen darf, ohne dabei das Urheberrecht zu verletzen.

                            Die klare Antwort ist dabei "nein". Die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Photos ohne Genehmigung (und dieser Begriff ist sehr weit gefasst) stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

                            Somit wurde das Urheberrecht des Herren Jotz (?) wurde durch das Einstellen des Bildes im Forum verletzt. Hierzu gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile.

                            Es ist bei dieser Betrachtung völlig unerheblich, ob der Stempel falsch oder nicht falsch ist. Sollte der BDPH oder ein anderer hierfür Berufener meinen, dass da was nicht legal gelaufen ist (z.B. unrechtmäßiger Erwerb) kann derjenige den Verkäufer natürlich jederzeitig anzeigen und/oder verklagen. Nur ist das ein völlig getrennt zu betrachtender Vorgang und berechtigt den BDPH (und andere Forenbetreiber) nicht dieses Stempelfoto auf seiner Seite ohne Zustimmung des Urhebers einzustellen.

                            Spezialisierte Abmahnanwälte stürzen sich auf solche Fälle besonders gerne (kenne ich aus eigener leidlicher Erfahrung ) und fakturieren dabei ebeneinmal völligunspaßige 600-800 EUR. Die Chance diesen Prozess vor Gericht zu gewinnen sind bei Null. Da kann ich dem BDPH, Jürgen Kraft und dem User Wolf nur viel "Spaß" wünschen. Glücklicherweise scheint Herr Jotz (?) ja ein recht gutmütiger Geselle zu sein.

                            Noch ein Aspekt: Wäre ich ein Briefmarkensammler aus dem lauschigen Städtchen Heimbach und besäße ich eine Briefmarkensammlung die ausschließlich mit dem betreffenden Stempel über Jahre hinweg zusammengetragen worden wäre, würde ich den BDPH stramm über alle Instanzen klagen. Schließlich hat er es ermöglicht, dass meine zuvor marktfähige Sammlung schlagartig unverkäuflich geworden ist.
                            Zuletzt geändert von Briefmarkensammler; 17.01.2008, 15:40.

                            Kommentar

                            • Michael Lenke
                              Administrator
                              • 28.01.2006
                              • 6915

                              #224
                              Hierzu gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile.
                              Wo?

                              Aleks
                              Wehr fähler findet, daf si behaltn.
                              Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
                              Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

                              Kommentar

                              • Rainer Fuchs
                                Weltenbürger
                                • 02.06.2004
                                • 3776

                                #225
                                Zitat von Briefmarkensammler
                                Ich glaube der Kernpunkt der rechtlichen Betrachtung ist die Frage, ob ein BDPH User ein Bild aus EBAY im BDPH Forum einstellen darf, ohne dabei das Urheberrecht zu verletzen.

                                Die klare Antwort ist dabei "ja".

                                Das Urheberrecht des Herren Jotz (?) wurde durch das Einstellen des Bildes im Forum verletzt. Hierzu gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile.
                                @Briefmarkensammler:
                                Darf man das Bild nun einstellen ohne das Urheberrecht zu verletzen? Deine obigen Aussagen sind widersprüchlich?
                                Mitglied bei:
                                BDPh, DASV, APS, RPSL (FRSPL), SG-Lateinamerika, India Study Circle, FG Indien, AROS, NTPSC, ONEPS, COPAPHIL etc...

                                Sammelgebiete:

                                Kommentar

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