Puschen ... oder wie verhindere ich Verluste

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • *MGS*
    DDR und Preussen
    • 30.10.2003
    • 328

    #61
    [QUOTE=erstlesen;35562]Hallo @Hangover,



    Ihr haltet das von mir gezeichnete Bild dazu für überzogen? Ich glaube kaum, dass der früherer Rübenroderbesitzer jetzt das Geld aus der Portokasse holt. Ich glaube viel realistischer, dass dieses Gerät von der Bank finanziert war und die Leistungen auf den Kredit noch zu erbringen sind. Ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass es in dem Fall zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommen wird.


    Das dürfte eindeutig nicht der Fall sein, weil er das Gerät bei einem laufenden Kredit, nicht hätte veräußern dürfen, da die Bank da wohl die Hände drauf hat. Er hätte kein Recht es veräußern zu dürfen.

    So sehr ich deine Beträge genieße, juristische Fachsimpelein sollte man lieber lassen !!!

    Kommentar

    • Fehldruck
      Registrierter Benutzer
      • 30.05.2004
      • 3826

      #62
      @MGS

      Es gab aber zumindest vor 3-4Jahren Anbieter aus Deutschland, die verkauften die DDR Jahrgänge(70er Jahre) mit erhöhtem Startpreis/Festpreis zu 7-10Euro bei com. o.k. es wurde nur jedes 5. Angebot verkauft...die anderen 4 überschreibt man dann halt mit 1Euro Startpreis Angeboten....damit man zumindest eine Einstellgebühr wiederbekommt.
      DDR Jahrgänge sind wahrscheinlich keine Ware, die bei com regelmäßig auf annehmbare Preise klettert, da meiner Meinung nach häufig der 2.Mitbieter fehlt. Bei DDR ist mir dies z.B. insbesondere bei den kompletten Zusammendrucksätzen mit allen Varianten aufgefallen. Im erhöhten Startpreis bzw. Festpreis fanden sich ab und an Spezialisten. Ab 99Cent wurde nie der Preis erzielt.

      Aber eben diese Kuriosen(oder eben auch nicht... ) Beobachtungen machte ich auch, daß ab 99Cent Angebote liegen blieben und dann dieselbe Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro wegging. Hier in Deutschland habe ich eben oft beobachtet, daß eine Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro liegen blieb und dieselbe Sache ab 1Euro eingestellt oft mehr als die 7Euro einspielte.
      Das ist nur ne über mehrere Jahre beobachtete Tendenz. Vielleicht liege ich da falsch. und es gibt wahrscheinlich etliche Einzelfälle, die anders herum laufen. Mir ging es um eine allgemeine Tendenz.

      Fehldruck
      Zuletzt geändert von Fehldruck; 11.01.2007, 11:51.

      Kommentar

      • mur
        Registrierter Benutzer
        • 22.07.2005
        • 914

        #63
        Auaha! Nur mal so aus der Praxis geplaudert...
        Die wirtschaftliche Lage in der Landwirtschaft läßt für solide Kreditgeber von Darlehen gr. als 50.000 Euro nur eine hypothekarische Absicherung zu. Eine Ausnahme sind vollkaskoversicherte Schlepper, deren KFZ-Schein einbehalten wird. Es ist die Summe der "kleinen" Kredite von Handel, Gewerbe etc. mit den Zinslasten auf Hypothekenkrediten, die den Landwirten den Hals umdreht.
        Unabhängig davon gehört ein landwirtschaftlicher Unternehmer, der sich in totaler Selbstüberschätzung mit solchen Werten auf ein Terrain wagt, daß er nicht beherrscht und so tut, als sei das Wirtschaftsleben gleich einem harmlosen Monopoly-Brettspieleabend, gnadenlos aus dem Wirtschaftsverkehr gezogen. Je eher, desto besser.
        Mit Sammlergruß mur

        Kommentar

        • *MGS*
          DDR und Preussen
          • 30.10.2003
          • 328

          #64
          Zitat von Fehldruck
          @MGS

          Es gab aber zumindest vor 3-4Jahren Anbieter aus Deutschland, die verkauften die DDR Jahrgänge(70er Jahre) mit erhöhtem Startpreis/Festpreis zu 7-10Euro bei com. o.k. es wurde nur jedes 5. Angebot verkauft...die anderen 4 überschreibt man dann halt mit 1Euro Startpreis Angeboten....damit man zumindest eine Einstellgebühr wiederbekommt.
          DDR Jahrgänge sind wahrscheinlich keine Ware, die bei com regelmäßig auf annehmbare Preise klettert, da meiner Meinung nach häufig der 2.Mitbieter fehlt. Bei DDR ist mir dies z.B. insbesondere bei den kompletten Zusammendrucksätzen mit allen Varianten aufgefallen. Im erhöhten Startpreis bzw. Festpreis fanden sich ab und an Spezialisten. Ab 99Cent wurde nie der Preis erzielt.

          Aber eben diese Kuriosen(oder eben auch nicht... ) Beobachtungen machte ich auch, daß ab 99Cent Angebote liegen blieben und dann dieselbe Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro wegging. Hier in Deutschland habe ich eben oft beobachtet, daß eine Sache zum erhöhten Startpreis von 7Euro liegen blieb und dieselbe Sache ab 1Euro eingestellt oft mehr als die 7Euro einspielte.
          Das ist nur ne über mehrere Jahre beobachtete Tendenz. Vielleicht liege ich da falsch. und es gibt wahrscheinlich etliche Einzelfälle, die anders herum laufen. Mir ging es um eine allgemeine Tendenz.

          Fehldruck
          Ich meinte gar keine DDR JG, sonder Bund...

          Kommentar

          • Lars Böttger
            www.arge-belux.de
            • 07.08.2003
            • 8417

            #65
            Hallo zusammen,

            nur ein paar Gedanken zu dem Thema:
            • eBay hat eine neue Angebots- bzw. Verkaufsform geschaffen, die den Bedürfnissen von vielen Käufern und Verkäufern entspricht
            • Das nationale Recht greift hier oft zu kurz, da es oft vor 100-200 Jahren konzipiert wurde. Von daher kann noch viel passieren...
            • Für mich ist eBay nur eine Möglichkeit, Briefmarken zu kaufen oder zu verkaufen. Ich kann auch auf einen Tauschtag gehen oder eine Auktionsfirma beauftragen. Beides mache ich regelmässig - als Verkäufer wie auch als Käufer.
            • Wenn ich eBay nutze, und das gilt für jede andere Plattform, vom Floh- über Supermarkt bis hin zu einer Realauktion, dann muss ich mich vorher mit den Spielregeln vertraut machen. Da gehört auch ausprobieren dazu. Manches funktioniert, manches nicht. Danach such ich mir die Plattform bzw. das Angebot aus.
            • Wer als Versuchsballon einen Ferrari nimmt oder einen Rübenroder oder ein Atomuboot, dem kann man nicht mehr helfen... Der Verkäufer hat offensichtlich eine schmerzhafte Lektion gewollt bzw. bekommen und kräftig Lehrgeld bezahlt.
            • eBay ist ein Teil des Marktes, die dort erzielten Preise sind Marktpreise. Immer wenn ein Kaufvertrag zustande kommt, ist ein Marktpreis entstanden. Aber im Briefmarkenbereich sind die wenigsten Angebot vergleichbar. Oft sind die Preise durch Faktoren entstanden, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann. Aber wenn als Beschreibung in der Überschrift "Briefmarke" steht und im Text "siehe Scan" - dann bitte nicht mit dem Jammern anfangen.
            • Nach meiner Erfahrung kann man auf eBay.de durchaus mit höherpreisigen Angeboten Gebote erzielen. Wenn ich mich auf die 1-Euro-Schiene begebe, dann durchaus im Bewusstsein, auch nur diesen einen Euro zu bekommen. Dafür werde ich bei anderen Angeboten auch wieder positiv überrascht. Im Schnitt fahre ich nicht schlechter als auf einem Tauschtag.


            "Mindestpreissicherung" durch Puschen ist für mich eine der eBay-Todsünden. Es muss ja auch nicht verboten sein, um es schlecht zu finden. Diejenigen, die über eBay jammern, haben m.E. nicht verstanden, was auf eBay läuft und was nicht. Ein Ferrari läuft nicht. Eine gute Briefmarke bis 250 Euro Katalogwert sehr wohl.

            Beste Grüsse!

            Lars
            www.bdph.de und www.arge-belux.de

            Kommentar

            • Fehldruck
              Registrierter Benutzer
              • 30.05.2004
              • 3826

              #66
              @MGS Tut mir leid...Du bist bei mir unter DDR gespeichert.

              Also bei Bund Jahrgängen hätte ich bessere Ergebnisse bei .com erwartet...aber schlechtere als bei .de.

              @deckelmouk Deine Betrachtung geht in meine Richtung.

              Fehldruck

              Kommentar

              • mur
                Registrierter Benutzer
                • 22.07.2005
                • 914

                #67
                Es ist sehr interessant diese Diskussion zu verfolgen, auch wenn sie inzwischen sehr theoretisch geworden ist. Mich kann das nicht davon ablenken, daß ein Pusher ein Übeltäter ist.
                Bei eBay bin ich Kunde und kaufe für mein Hobby ein, nämlich vorwiegend Philatelie und AK. Der Verkäufer will mir etwas verkaufen. Den Rahmen für diese Geschäfte hat eBay ziemlich präzise abgesteckt. Das haben beide Geschäftspartner zu akzeptieren, oder sie sollten sich von eBay fernhalten.
                Daß eBay sich selbst nicht an die Regeln hält, ist in dieser Diskussion erstmal uninteressant.
                Als Käufer bin ich weder Angebotsgeier, noch sonstwie Schnäppchenjäger.
                Für Objekte, die ich habe möchte oder gar haben muß, gebe ich gerne den Marktpreis bzw. das Geld, was der Artikel mir wert ist! Fast immer wäre dieser Preis auch höher, als der, den Verkäufer haben möchte.
                Bei eBay hat er die Möglichkeit den (Mindest-) Preis festzulegen. Entscheidet er sich aber dafür, daß die Kaufinteressenten den Preis unter sich ausmachen, kann er sich nachher nicht beschweren, daß der Preis nicht den Marktwert eingebracht hat. Er hat schlicht nicht die Möglichkeiten ausgeschöpft, die ihm sonst noch zur Verfügung standen (Stichwort: Großtauschtag, Kleinanzeige, Handels-, Tauschliste, Mindestpreis bei Ebay, andere Internetauktionshäuser, Realauktionshäuser).
                Bebietet der Verkäufer seine Auktion selber, so bewegt sich der Verkäufer außerhalb des festgelegten Rahmens und mißbraucht mein Vertrauen, stielt mir meine Zeit und meine Energie. Dieses Verhalten versuche ich mit größter Kaufzurückhaltung zu quittieren und damit abzustrafen! Ich gebe nämlich mein Geld für das Wohlfühlen aus, nicht um mich im Rahmen meines Hobbies mit Zeitgenossen dieser Art rumzuärgern.
                Ganz anders verhält es sich mit dem Großteil der von mir bei eBay gekauften Artikel. Diese Käufe waren Lust- oder Frustkäufe, Artikel eben, die ich eigentlich nur zur Ausschmückung o.ä. erworben habe. Sie haben für mich nur einen Bruchteil des (Markt-) Wertes der erstgenannten Artikel, und wenn ich diese kaufe, dann wird das schnell als Schnäppchenjagd oder Aasgeiertum aufgefaßt. Dabei wird wohlweislich übersehen, daß ich diese Käufe zu einem höheren Preis nicht getätigt hätte. Wären diese Artikel zum Marktwert angeboten worden, hätte ich keinen Gedanken an einen Erwerb verschwendet. Mein Gebot betrachte ich als Feedback auf das Angebot, das mich angesprochen hat. Das Auktionsergebnis war in diesem Fall offen und es spiegelt meistenfalls die Situation wider, daß das Angebot sonst nicht nachgefragt / dem Markt nicht angepaßt war, eben Pech für den Verkäufer, der, siehe oben, seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat. Der Verkäufer, der hier seine eigene Auktion beboten hat, bekam kein Gebot von mir. (Zur Erklärung sei gesagt, daß ich nur in letzter Sek. biete).
                Ich bin der Meinung, daß bei eBay, resultierend aus einem durch die Verkäufer verursachten Überangebot, häufig kein Marktpreis zu erzielen ist. An den Schnäppchen sind nicht die Schnäppchenjäger schuld, sondern faule und undisziplinierte Verkäufer. Es ist zu billig, für Angebote, die nicht nachgefragt werden, die "Auktionsplattform" verantwortlich zu machen.
                Mein Kaufverhalten ist übrigens gleich, ob bei eBay, auf dem GT oder einer Realauktion.
                Mit Sammlergruß mur

                Kommentar

                • Fehldruck
                  Registrierter Benutzer
                  • 30.05.2004
                  • 3826

                  #68
                  Verdeckter Mindestpreis=Pushen?

                  @mur sehe ich sehr ähnlich

                  @alle wäre der verdeckt gesetzte Mindestpreis für Euch auch Pushen-wenn auch durch die ebay AGB als erlaubte Verlustbegrenzung gestattet (siehe weiter oben mein Beispiel aus GB)? Rechtlich wird es wahrscheinlich Deutungen geben, die hier jeden Erklärungs-Rahmen sprengen. Mich würde mehr die moralische Seite bzw. das konkrete Handeln interessieren. Würdet Ihr als Anbieter den verdeckten Mindestpreis nutzen bzw. als Bieter mit Kenntnis vom verdeckt gesetzten Mindestpreis bieten?
                  Über kurz oder lang wird uns diese Variante bestimmt auch bei ebay.de Briefmarken erreichen. In vielen Ländern ist auch dieser verdeckt gesetzte Mindestpreis bei Saalauktionen üblich. Wie bereits oben gesagt, hätte ich damit Bauchschmerzen.....aber....

                  Fehldruck

                  Kommentar

                  • Dietemann
                    Alles von Eschwege
                    • 10.08.2005
                    • 436

                    #69
                    @ mur sehe ich ähnlich

                    verdeckter Mindestpreis: Die Auktionen gibt es bereits bei ebay, für mich ein Hinweis, dass der Verkäufer nicht mit offenen Karten spielt (er könnte den ja in der Beschreibung nennen, dann kann ich mir viel Arbeit zum Beobachten sparen und gleich nach einem anderen Gebot suchen) und deshalb ein Grund, nicht zu bieten. Da sind Festpreis oder sofortkaufen Angebote für mich nachvollziehbarer. Auch mit Preisvorschlagangeboten habe ich bisher keine guten Erfahrungen gemacht.

                    Kommentar

                    • wi.kr
                      Registrierter Benutzer
                      • 20.08.2004
                      • 501

                      #70
                      @deckelmouk. Ich stimme voll zu! Gepuscht werden kann nicht nur bei ebay, auch bei Saalauktionen ist man nicht sicher. Gibt man ein den Rufpreis übersteigendes Höhergebot ab, muss man darauf vertrauen, dass es nur dann im Saalausruf noch zum Rufpreis ausgeboten wird, wenn kein anderes schriftliches Höhergebot vorliegt. Hier kann man auch gelegentlich Zweifel haben, ohne dass man irgendetwas nachweisen könnte. Bei ebay-Auktionen ist - Privatauktionen ausgenommen - immerhin ein Nickname zu sehen, der konkurriert. Den Klarnamen kann man ja bekanntlich ermitteln und Puscher immerhin identifizieren. In Saalauktionen muss ich als Fernbieter (also ähnliche Situation wie bei ebay) auf die Seriosiät des Versteigeres vertrauen. Wer welchen Kommissionär vorschickt, weiß ich auch nicht. Bei der Saalauktion bleibt u.U. offen, ob ein nicht in Erscheinung tretender Bieter nicht mit dem Auktionator zusammenwirkt, um einen den Ausruf übersteigenden Mindesterlös zu erreichen - ohen dass dann auch eine Provision verdient wird. Bei ebay muss man immerhin die Provision bezahlen, auch wenn man in Wahrheit nichjts abgesetzt hat.

                      Kommentar

                      • Juergen Kraft
                        Registrierter Benutzer
                        • 30.11.2005
                        • 1747

                        #71
                        Zitat von wi.kr
                        ... Gepuscht werden kann nicht nur bei ebay ...
                        Hallo,

                        wenn man das Thema neutral betrachtet, kann man feststellen:

                        1. Ebay bindet, auf Kosten der Verkäufer, Bieter an die Plattform Ebay. Ich habe es schon ausgeführt, deshalb nur kurz, Ebay behauptet Marktpreise zu erzielen. Das ist häufig ein unrealistischer Werbegag. Oft wäre das Höchstgebot sogar befriedigend, es fehlt aber ein Zweitbieter.

                        2. Hat ein Einlieferer bei einer Realauktion oder ein Verkäufer bei Ebay, einen zu niedrigen Startpreis gewählt, aus welchen Gründen auch immer und es ist zu spät diesen Umstand zu ändern (bei Ebay 12 Stunden vor Ende), bleibt nur noch, bekannte Käufer auf das Schnäppchen hinzuweisen, die dann vielleicht bieten. Bei jeder Realauktion, behält sich der Versteigerer bis zuletzt vor, den Zuschlag zu verweigern. Ohne Angabe von Gründen. Weshalb sollte er auch etwas begründen oder verschenken.

                        Ebay könnte auch in seinen Bedingungen stehen haben, das der Verkäufer zuletzt entscheidet, ob ein Kaufvertrag zustande kommen soll oder nicht. Damit könnte man aber nicht den Schnäppchenjägern einheizen.

                        Ein Ebayangebot wirkt auf mich, wie die Aufforderung des Verkäufers an das Publikum, Preisangebote zu machen, zu denen der Käufer bereit wäre, die Ware vom Verkäufer zu kaufen. Dann fehlte diesem Antrag die Annahme. Ist der Verkäufer mit dem Preis einverstanden, dann willigt er ein und die Willenserklärungen decken sich, der Kaufvertrag kommt zustande.

                        Ich stelle fest, es gibt heute Vertragsgestaltungen, die haben die Verfasser des BGB vor Urzeiten nicht ahnen können, deshalb sind diese nicht geregelt.

                        Das hat Ebay dem Gesetzgeber nun abgenommen. Die Ebaybdedingungen ersetzen, für diese Form von Rechtsgeschäften, das BGB.

                        Das interessiert scheinbar niemanden

                        Hätte vor 20 Jahren, ein Auktionshaus jeweils das Gebot genannt, was mindestens hätte abgegeben werden müssen, um Höchstbieter werden zu können, wäre das als Bauernfängerei angeprangert worden.
                        Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
                        Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
                        Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

                        Kommentar

                        • reichswolf
                          Registrierter Benutzer
                          • 22.06.2006
                          • 776

                          #72
                          Ein Ebayangebot wirkt auf mich, wie die Aufforderung des Verkäufers an das Publikum, Preisangebote zu machen, zu denen der Käufer bereit wäre, die Ware vom Verkäufer zu kaufen. Dann fehlte diesem Antrag die Annahme.
                          Wieso fehlt die Annahme? Lieber erstlesen, bleiben wir mal ganz nüchtern, dann sehen wir, daß der VK die Annahme des höchsten Angeots mit dem Einstellen des Artikels zu einem Mindestpreis garantiert. Wo ist eigentlich dein Problem mit ebay?

                          Kommentar

                          • Juergen Kraft
                            Registrierter Benutzer
                            • 30.11.2005
                            • 1747

                            #73
                            Zitat von reichswolf
                            ... Wo ist eigentlich dein Problem mit ebay?
                            Ich habe ein Problem mit der fehlenden gesetzlichen Regelung. Hier im Forum versteht mich niemand. Das habe ich schon gemerkt.

                            Es gibt in Deutschland gesetzliche Regelungen die betreffen Auktionen, Versteigerungen. Die jucken niemanden. Kein Gericht, kein Gesetzgeber kein niemand. Weshalb gibt es denn in Deutschland Gesetze für Auktionen, wenn sich niemand daran halten muss?

                            Tatsache ist: Ebay schreibt von Auktionen, Zuschlag, Gebot!

                            Tatsache ist: Bei Ebay machen weder die Verkäufer Auktionen noch Ebay!

                            Für mich ist das System:
                            • Bietet für 1,- Euro an, ihr bekommt schon den Marktpreis ...
                            • Käufer, hier könnt ihr billigst Schnäppchen machen ...
                            • ... sind Sie der Höchstbieter ... erhalten Sie den Zuschlag ...


                            Bauernfängerei


                            Hier wird mit der Terminologie realer Auktionen, missbrauch getrieben.

                            Natürlich weiß ich, dass der Verkäufer laut Ebaybedingungen dem Kaufvertrag mit dem letzten Höchstbieter bereits vorher zustimmt. Warum benutzt aber Ebay die dann die Worte AUKTION, GEBOT und ZUSCHLAG!

                            Ebay läßt so viele Mitglieder über den wahren Charakter der Rechtsgeschäfte im Unklaren!

                            Ich stelle fest: außer mir, ist das allen hier egal.
                            Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
                            Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
                            Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

                            Kommentar

                            • Kogge
                              Registrierter Benutzer
                              • 07.09.2006
                              • 48

                              #74
                              Auktion

                              Bloß findet sich in den einschlägigen juristischen Texten das Wort AUKTION überhaupt nicht!

                              Warum soll ebay es dann nicht benutzen dürfen?

                              Kommentar

                              • Wawelgeist
                                Polen-Sammler
                                • 02.09.2003
                                • 182

                                #75
                                Lesen hier (angehende) Juristen mit?

                                Es würde mich wirklich interessieren, warum Ebay keine Auktionen im juristischen Sinne durchführen.

                                Bei einer Realauktion wird der - bei ebay angeblich fehlende - Zuschlag durch dreimaliges Klopfen mit dem Hammer angekündigt:

                                [erster Schlag] "Zum Ersten" [zweiter Schlag] "Zum Zweiten" [dritter Schlag] "Zum Dritten...Zugeschlagen für.... an......."

                                OK, dies fehlt bei Ebay. Könnte Ebay - juristisch - 20 Sekunden vor Ablauf einer Auktion einen Piepston, 10 Sekunden vor Ablauf zwei Piepstöne, mit Ablauf der Auktion 3 Piepstöne den Zuschlag imitieren?

                                Aus dem BGB, §156: [Vertragsabschluß bei Versteigerung] Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.

                                Auf die Schnelle habe ich im BGB nichts weiteres über Versteigerungen gefunden, das uns weiterhelfen könnte. Andere Gesetze, die hier greifen könnten, besitze ich leider nicht.

                                Jetzt sind die Juristen gefragt.

                                Gruß,
                                Andreas

                                Kommentar

                                Lädt...