Zweifelhafte Angebote - Zweifelhafte Anbieter

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • katze52
    Deutschland, Schweiz, T+T
    • 19.11.2003
    • 445

    #1171
    Zitat von Juergen Kraft
    Was lernen wir daraus? 1. Das katze52 glaubt, keiner der Leser hier könnte mitdenken. 2. Das die Marke noch nicht zur Prüfung war.

    Ich wäre aber dankbar, wenn mir Bilder des Stempels WISMAR mit der 3 im Kreis zur Verfügung gestellt würden.

    Mit Briefmarkentor gibt es aber eine SBZ Spezialisten, an den ich gerne die Frage richte, was steht zu diesem wieder verwendeten Kreisgitterstempel, UB "f", aptierte Sterne, als Verwendungszeitraum in der SBZ im Handbuch? Im Handbuch der Altstempel wird er gar nicht erwähnt. Was lernen wir daraus? Drei falsche Abschläge?

    [ATTACH]36441[/ATTACH]
    Was lernen wir nun wiederum daraus? Dass Herr Kraft zwar gerne Ohrfeigen verteilt, aber nicht in der Lage ist, die deutsche Grammatik richtig anzuwenden!
    Wenn schon, dann bitteass (mit Doppel-s)katze52 bzw. Dass( ebenfalls mit Doppel-s)die Marke noch nicht zur Prüfung war!
    Der Sachlichkeit dienend hätte es durchaus genügt, die einfach Frage von Briefmarkentor zu beantworten, anstatt eine neue Baustelle zu eröffnen....

    Kommentar

    • Siegfried Spiegel
      Registrierter Benutzer
      • 04.11.2005
      • 376

      #1172
      Guter Beitrag von Katze.

      Kommentar

      • Briefmarkentor
        Registrierter Benutzer
        • 03.02.2011
        • 793

        #1173
        Zitat von Juergen Kraft
        2. dass die Marke noch nicht zur Prüfung war.
        Danke für die Mitteilung.
        https://www.dropbox.com/scl/fo/831un...=79qk9baf&dl=0

        Kommentar

        • Juergen Kraft
          Registrierter Benutzer
          • 30.11.2005
          • 1747

          #1174
          Hallo katze52,

          wer nichts zum philatelistischen Thema beitragen kann, gibt einfach Deutschlehrgänge. Meine beiden Beiträge sind eine leicht verständliche Antwort. Da katze52 die Antwort nicht zu verstehen vorgibt, werde ich jetzt schon wieder philatelistisch, auch wenn katze52 das offensichtlich stört.

          Die Begründung von Briefmarkentor, warum der Stempel mit Postleitzahl "3" im Kreis falsch sein soll oder falsch sein muss, sind die Daten aus einem Handbuch. Dort soll nur ein Monat im Jahr 1948 stehen. Ich habe nur das Handbuch, in dem alle Altstempel deutscher Postanstalten -ihre Weiter- und Wiederverwendung nach dem 8. Mai 1945 gelistet sein sollen. Die Autoren sind Richter und Griese (ISBN 978-3-00-0330223-0). Ich habe noch mehr Stempelhandbücher. Zum Beispiel Berlin nach 1945 von Schröter oder Vorarlbergstempel von Emil Rosé. In allen Handbüchern stehen Verwendungszeiten. Je nach dem, wie viele Abschläge ich von dem jeweiligen Stempel habe, kann ich in vielen Fällen frühere Frühdaten oder spätere Spätdaten belegen.

          Warum ich die drei Stempelabschläge mit dem KGS WISMAR gezeigt habe, erkläre ich nun auch noch einmal für die wenigen Leser, die den Sinn nicht erkannten. Achtung! Jetzt kommt die Erklärung: diese Stempeltype steht nicht in meinem Handbuch, obwohl da eine Reihe von WISMAR Stempeln notiert sind. Meine klar formulierte Frage richtet sich an Briefmarkentor, der dieses speziellere Handbuch besitzt. Ich möchte wissen, ob diese Type dort notiert ist und mit welchem Verwendungszeitraum. Daraus könnte ich eventuell zusätzliche Erkenntnisse gewinnen und diese dann nutzen, um in der Stempeldatenbank die passenden Einträge zu erweitern, bzw. Geräte anzulegen.

          Ich habe natürlich volles Verständnis dafür, dass du lieber meinen Ruf schädigen willst, indem du mein schlechtes Deutsch anprangerst. Dafür brauchst du dich auch nicht mit Philatelie zu beschäftigen. Was für dich eine "neue" Baustelle ist hat natürlich nur am Rand mit dem Thema hier zu tun. Das lautet nämlich nicht "SBZ Stempel echt oder falsch" oder "Verwendungszeiten von Stempeln in der SBZ nach 1945". Briefmarkentor hat die Marke mit dem seltenen Stempel hier im Thema "Zweifelhafte Angebote - Zweifelhafte Anbieter" vorgestellt. Viele stört die Fälschungsbekämpfung. Deshalb wird immer wieder nach Belegen gesucht, dass ich selbst ein zweifelhafter Anbieter bin und mir durch die Unterstützung der Fälschungsbekämpfung, die Gangsterkonkurrenz vom Hals schaffen will. Dabei wird auch unterstellt, dass ich der Anbieter bin und nicht meine Frau, die tatsächlich völlig eigenständig beschreibt (wenn ich einen Text überarbeitet habe sieht der ganz anders aus). Dabei eignen sich die gestempelt besseren Ausgaben von Mecklenburg-Vorpommern ideal. Fast jede Marke, die gestempelt teurer ist als ungebraucht, trägt einen falschen oder rückdatierten Stempel. Wer dann noch das Handbuch dazu hat und der Verwendungszeitraum nicht passt, der hat dann einen begründeten Verdacht. Den bringt er zum Ausdruck. Daraufhin wird das Angebot (es stand wohl ein paar Tage im Netz) beendet. Geh doch einfach davon aus, der Stempel wäre grottenfalsch und jeder wüsste das. Wo ist jetzt das Problem? Seit der Zeit achte ich auf den ominösen Stempel, der ja zumindest in der Verwendungszeit einmal verwendet worden sein sollte. Leider konnte ich keinen finden. Auch hier oder anderswo konnte niemand einen Abschlag zeigen. Es gibt eine ganze Menge solcher Stempel, immer wieder auch auf ganz teuren Ausgaben. Die werden dann einfach nicht geprüft. Mein Tipp: kauft keine Marke mit dem Stempel ohne aktuellen Befund.

          Zurück zur "neuen Baustelle". Lieber Briefmarkentor, beantworte doch bitte die Frage, mit welchem Zeitraum der Kreisgitterstempel im Handbuch steht.
          Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
          Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
          Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

          Kommentar

          • katze52
            Deutschland, Schweiz, T+T
            • 19.11.2003
            • 445

            #1175
            Zitat von Juergen Kraft
            Hallo katze52,

            wer nichts zum philatelistischen Thema beitragen kann, gibt einfach Deutschlehrgänge. Meine beiden Beiträge sind eine leicht verständliche Antwort. Da katze52 die Antwort nicht zu verstehen vorgibt, werde ich jetzt schon wieder philatelistisch, auch wenn katze52 das offensichtlich stört.

            Die Begründung von Briefmarkentor, warum der Stempel mit Postleitzahl "3" im Kreis falsch sein soll oder falsch sein muss, sind die Daten aus einem Handbuch. Dort soll nur ein Monat im Jahr 1948 stehen. Ich habe nur das Handbuch, in dem alle Altstempel deutscher Postanstalten -ihre Weiter- und Wiederverwendung nach dem 8. Mai 1945 gelistet sein sollen. Die Autoren sind Richter und Griese (ISBN 978-3-00-0330223-0). Ich habe noch mehr Stempelhandbücher. Zum Beispiel Berlin nach 1945 von Schröter oder Vorarlbergstempel von Emil Rosé. In allen Handbüchern stehen Verwendungszeiten. Je nach dem, wie viele Abschläge ich von dem jeweiligen Stempel habe, kann ich in vielen Fällen frühere Frühdaten oder spätere Spätdaten belegen.

            Warum ich die drei Stempelabschläge mit dem KGS WISMAR gezeigt habe, erkläre ich nun auch noch einmal für die wenigen Leser, die den Sinn nicht erkannten. Achtung! Jetzt kommt die Erklärung: diese Stempeltype steht nicht in meinem Handbuch, obwohl da eine Reihe von WISMAR Stempeln notiert sind. Meine klar formulierte Frage richtet sich an Briefmarkentor, der dieses speziellere Handbuch besitzt. Ich möchte wissen, ob diese Type dort notiert ist und mit welchem Verwendungszeitraum. Daraus könnte ich eventuell zusätzliche Erkenntnisse gewinnen und diese dann nutzen, um in der Stempeldatenbank die passenden Einträge zu erweitern, bzw. Geräte anzulegen.

            Ich habe natürlich volles Verständnis dafür, dass du lieber meinen Ruf schädigen willst, indem du mein schlechtes Deutsch anprangerst. Dafür brauchst du dich auch nicht mit Philatelie zu beschäftigen. Was für dich eine "neue" Baustelle ist hat natürlich nur am Rand mit dem Thema hier zu tun. Das lautet nämlich nicht "SBZ Stempel echt oder falsch" oder "Verwendungszeiten von Stempeln in der SBZ nach 1945". Briefmarkentor hat die Marke mit dem seltenen Stempel hier im Thema "Zweifelhafte Angebote - Zweifelhafte Anbieter" vorgestellt. Viele stört die Fälschungsbekämpfung. Deshalb wird immer wieder nach Belegen gesucht, dass ich selbst ein zweifelhafter Anbieter bin und mir durch die Unterstützung der Fälschungsbekämpfung, die Gangsterkonkurrenz vom Hals schaffen will. Dabei wird auch unterstellt, dass ich der Anbieter bin und nicht meine Frau, die tatsächlich völlig eigenständig beschreibt (wenn ich einen Text überarbeitet habe sieht der ganz anders aus). Dabei eignen sich die gestempelt besseren Ausgaben von Mecklenburg-Vorpommern ideal. Fast jede Marke, die gestempelt teurer ist als ungebraucht, trägt einen falschen oder rückdatierten Stempel. Wer dann noch das Handbuch dazu hat und der Verwendungszeitraum nicht passt, der hat dann einen begründeten Verdacht. Den bringt er zum Ausdruck. Daraufhin wird das Angebot (es stand wohl ein paar Tage im Netz) beendet. Geh doch einfach davon aus, der Stempel wäre grottenfalsch und jeder wüsste das. Wo ist jetzt das Problem? Seit der Zeit achte ich auf den ominösen Stempel, der ja zumindest in der Verwendungszeit einmal verwendet worden sein sollte. Leider konnte ich keinen finden. Auch hier oder anderswo konnte niemand einen Abschlag zeigen. Es gibt eine ganze Menge solcher Stempel, immer wieder auch auf ganz teuren Ausgaben. Die werden dann einfach nicht geprüft. Mein Tipp: kauft keine Marke mit dem Stempel ohne aktuellen Befund.

            Zurück zur "neuen Baustelle". Lieber Briefmarkentor, beantworte doch bitte die Frage, mit welchem Zeitraum der Kreisgitterstempel im Handbuch steht.
            Mich stört es einfach, wenn Zeitgenossen davon ausgehen, sie hätten das Ei erfunden. Ihre durchaus belehrenden Vorträge mögen für einige Philatelisten wichtig erscheinen und durchaus nützlich sein. Für mich ist es aber teils unerträglich, mit welcher Selbstverstänflichkeit Sie anders denkende verbal verprügeln wollen. Das ist kein guter Stil und wirkt auf mich abstossend. Das kann man auch anders leisten! Aber bitte fangen Sie jetzt nicht wieder eine neue Diskussion an...Es ist müssig, denn Sie sind wie Sie sind und ändern sich vermutlich auch nicht.

            Kommentar

            • Harald Krieg
              Ostafrikasammler
              • 27.06.2003
              • 4789

              #1176
              Bitte tragt das doch persönlich per PN untereinander aus. Das Forum ist nicht für derartige Streitereien geeignet.

              Weitere Beiträge, die sich nicht auf zur Überschrift passenden Angebote beziehen, werden gelöscht.

              Kommentar

              • Briefmarkentor
                Registrierter Benutzer
                • 03.02.2011
                • 793

                #1177
                Zitat von Juergen Kraft
                was steht zu diesem wieder verwendeten Kreisgitterstempel, UB "f", aptierte Sterne, als Verwendungszeitraum in der SBZ im Handbuch?
                Im Handbuch ist dieser Stempel mit Verwendungszeitraum von Januar 1946 bis August 1949 notiert.
                https://www.dropbox.com/scl/fo/831un...=79qk9baf&dl=0

                Kommentar

                • katze52
                  Deutschland, Schweiz, T+T
                  • 19.11.2003
                  • 445

                  #1178
                  Zitat von Harald Krieg
                  Bitte tragt das doch persönlich per PN untereinander aus. Das Forum ist nicht für derartige Streitereien geeignet.

                  Weitere Beiträge, die sich nicht auf zur Überschrift passenden Angebote beziehen, werden gelöscht.
                  Möchte an dieser Stelle nur mitteilen, dass ich auch Mitglied im BdPh bin. Im übrigen kommt es immer wieder so zurück, wie jemand in den Wald hinein ruft. Herr Kraft hat keine Extramitgliedschaft und kann sich durchaus in seinem Habitus mässigen.

                  Kommentar

                  • manne3349
                    Registrierter Benutzer
                    • 26.01.2018
                    • 3

                    #1179
                    vielleicht kann mir jemand Antwort geben auf ein ebay Angebot:
                    Bayern 5 und 10 Pfg, Wappen, mit-Aufdruck Freistaat Bayern, im Katalog nicht geführt.
                    Anbieter Postillion111
                    Sind jemandem diese Marken bekannt? ich halte es für eine Fälschung, schon aus dem Grunde des Zeitrahmens Marke -- Aufdruck.
                    Zuletzt geändert von manne3349; 05.02.2018, 13:05.

                    Kommentar

                    • Michael Lenke
                      Administrator
                      • 28.01.2006
                      • 6915

                      #1180
                      Ich weiß ja nicht wie andere das beurteilen, aber der Hinweis "(im) Katalog nicht geführt", "Im Michel nicht erwähnt", o.ä. hinterlässt bei mir immer die Assoziation: "Ich werde schon einen Dummn finden, der an Neuentdeckungen nach 100 Jahren glaubt und bereit ist für solche Seltenheiten viel Geld zu zahlen."

                      Mir hat mal ein bekannter Händler erklären wollen, dass auch Kataloge irren, insbesondere bei den geschnittenen Zarki-Marken, die er anbot.

                      ml
                      Wehr fähler findet, daf si behaltn.
                      Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
                      Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

                      Kommentar

                      • manne3349
                        Registrierter Benutzer
                        • 26.01.2018
                        • 3

                        #1181
                        Massenware ist ertragreich!!! Dieses Angebot von je einer 5 und 10 Pfennig Marke ist für 24,27 Euro verkauft worden

                        Kommentar

                        • Michael Lenke
                          Administrator
                          • 28.01.2006
                          • 6915

                          #1182
                          Früher konnte man Opfer warnen, das hat eBay - ganz uneigennützig - abgeschafft. Oft haben die Opfer sich allerdings beschwert, dass man ihnen das Schnäppchen nicht gönnt.
                          Käufer zahlen z.B. für Krakauer Aufdruckmarken, die es niemals gegeben hat, 100-200$, weil sie vielleicht echt sein könnten. Klare Aussage im Angebotstext "I sell as falsification".
                          Für mache Leute bedeutet das, muss wohl doch echt sein. Wer so dumm ist, verdient wirklich kein Mitleid, sondern müsste Sonderaufschlag zahlen.
                          Später verkaufen sie und behaupten sie dann, dass sie doch als echt gekauft haben.

                          Dann gibt es aber auch die Profis: Ich habe doch bei Auktionshaus XYZ als echt gekauft - in einer Sammlung - ohne Obligo...
                          Auktionshaus XYZ: man kann doch nicht alles prüfen.

                          Peinlich wird es nur, wenn ein größeres deutsches Aultionshaus zwei Lose mit den gleichen Marken anbietet, einmal ein Los zum Gebiet "Zarki, Przedborz, Luboml" mit echten Zarki und einmal ein Sammlungslos "kleine feine Partie mit fast nur besseren Ausgaben" mit grottenfalschen Zarki. Ein Blick in das BDPh-Forum hilft manchmal.

                          ml
                          Wehr fähler findet, daf si behaltn.
                          Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
                          Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

                          Kommentar

                          • Briefmarkentor
                            Registrierter Benutzer
                            • 03.02.2011
                            • 793

                            #1183
                            Am 7. Juli 2019 wurde folgender Artikel auf der Seite des BDPH veröffentlicht:

                            (Lars Böttger) Der BDPh-Bundesstelle Fälschungsbekämpfung werden jedes Jahr etwa 1.500 Angebote bei Ebay gemeldet. Viele Meldungen betreffen eindeutige Fälschungen. Bei anderen Angeboten ist die Marke echt, aber die Beschreibung passt nicht. Da der folgende Fall beispielhaft für das Verhalten einiger Verkäufer im Internet ist, möchte ich ihn vorstellen.
                            Wer gestempelte Inflationsmarken aus dem Deutschen Reich kauft oder verkauft, dem ist der Vermerk im Michel-Katalog bestimmt nicht entgangen: „Die Preise für gestempelte Inflationsmarken gelten nur für geprüfte Stücke mit INFLA-Rundsignum […] bzw. INFLA-Quadratsignum […]“. Nicht jede Marke mit einem höheren Katalogpreis ist falsch gestempelt. Nicht jede Marke mit einem niedrigeren Wert hat automatisch eine echte und zeitgerechte Entwertung.

                            Der Bundesstelle Fälschungsbekämpfung wurde ein Briefstück mit vier gestempelten Marken der Michel-Nummer 154IIb bei Ebay gemeldet. Der Katalogwert der Marken beträgt 8.000 Euro (Michel Deutschland-Spezial 2012). Jeder aktuelle BPP-Prüfer für die Inflationsmarken hätte für das Briefstück ein Attest ausgestellt. Auf dem Briefstück war weder eine Infla- noch eine BPP-Signatur zu sehen, noch war ein Attest abgebildet. Die Marken waren nicht geprüft. Die Einschätzung der Farbe erfolgte in Eigenregie vom Anbieter.

                            Der Verkäufer hatte das Briefstück für 1.400 Euro eingestellt. Eine Rückgabe oder Garantie wurde m.W. ausgeschlossen. Im ersten Augenblick muss sich ein Käufer auf das Urteil des Verkäufers verlassen (Zitat aus einer Email an die Bundesstelle Fälschungsbekämpfung des Anbieters: „Ich habe Michel-Kataloge und einen Michel-Farbenführer!“). Wenn ein BPP-Prüfer die Meinung des Verkäufers nicht bestätigt, dann wird ein potenzieller Käufer mit hoher Sicherheit die Hilfe eines Anwaltes brauchen, um an sein Geld zu kommen.
                            Sie können es sich schon denken, das Angebot an wurde Ebay gemeldet. Ebay hat es dann beendet. Hier geht der Sammlerschutz eindeutig vor. Wenn der Anbieter schlau wäre, würde er das Stück einem BPP-Prüfer vorlegen (www.bpp.de). Wie man vielleicht schon an dem weiter oben eingefügten Zitat erkennen kann, ging der Verkäufer ab wie eine Zäpfle. Die Meldung an Ebay erfolgt an das Team, das Produktfälschungen auf der Plattform bekämpft. Der Ebay-Textbaustein an den Anbieter spricht von einer Fälschung. Das ist etwas unglücklich, aber lässt sich nicht ändern. Die Bundesstelle Fälschungsbekämpfung hat bei dem Angebot von einer fehlerhaften Beschreibung gesprochen. Die Marken sind echt, der Stempel wurde nicht beanstandet. Es fehlte einzig und allein die Prüfung und damit Bestätigung der seltenen Variante durch den BPP.

                            Damit der geneigte Leser mir nicht mit einem Anwalt drohen muss, der folgende Ratschlag: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine seltene Farbe oder einen seltenen Aufdruck ihr eigen nennen, dann geben Sie die Marke vor dem Verkauf an einen anerkannten Experten (www.bpp.de). Wenn der schriftlich bestätigt, dass es sich um die teure Variante handelt, dann können Sie die Marke oder den Beleg beruhigt bei Ebay anbieten.


                            Hierzu habe ich zwei Fragen an die juristisch bewanderten Forennutzer.

                            Wenn ich den Text richtig verstanden habe, konnte nicht beurteilt werden, ob die Artikelbeschreibung richtig ist, oder nicht. Vielmehr nimmt man Anstoß an einer fehlenden Prüfung, die von einem Verlag empfohlen wird. Welche Rechtsfolgen könnten fiktiv auf den BDPH zukommen, sollte eine sachkundige Prüfung die Artikelbeschreibung als korrekt bestätigen? Mir fallen als Laien folgende ein:

                            - Ersatz eines Zinsverlustes zwischen Löschung und Neueinstellung des Artikels
                            - Auslagenersatz der Prüfung
                            - Ersatz von Verfahrenskosten
                            - Unterlassungserklärung
                            - Schaden wegen Rufschädigung

                            Welche Folgen kann die einseitige Empfehlung nur eines Prüferverbandes in dem Artikel nach sich ziehen?

                            Ich möchte betonen, dass ich Fälschungsbekämpfung für wichtig erachte. Ich habe allerdings auch Bauchschmerzen, wenn ich einen solchen Artikel lese und frage mich, ob hier eine rechtliche Prüfung stattgefunden hat, um finanzielle Nachteile des Verbandes auszuschliessen.
                            https://www.dropbox.com/scl/fo/831un...=79qk9baf&dl=0

                            Kommentar

                            • Hugo67
                              Registrierter Benutzer
                              • 22.12.2011
                              • 1077

                              #1184
                              Zitat von Briefmarkentor
                              Am 7. Juli 2019 wurde folgender Artikel auf der Seite des BDPH veröffentlicht:

                              (Lars Böttger) Der BDPh-Bundesstelle Fälschungsbekämpfung werden jedes Jahr etwa 1.500 Angebote bei Ebay gemeldet. Viele Meldungen betreffen eindeutige Fälschungen. Bei anderen Angeboten ist die Marke echt, aber die Beschreibung passt nicht. Da der folgende Fall beispielhaft für das Verhalten einiger Verkäufer im Internet ist, möchte ich ihn vorstellen.
                              Wer gestempelte Inflationsmarken aus dem Deutschen Reich kauft oder verkauft, dem ist der Vermerk im Michel-Katalog bestimmt nicht entgangen: „Die Preise für gestempelte Inflationsmarken gelten nur für geprüfte Stücke mit INFLA-Rundsignum […] bzw. INFLA-Quadratsignum […]“. Nicht jede Marke mit einem höheren Katalogpreis ist falsch gestempelt. Nicht jede Marke mit einem niedrigeren Wert hat automatisch eine echte und zeitgerechte Entwertung.

                              Der Bundesstelle Fälschungsbekämpfung wurde ein Briefstück mit vier gestempelten Marken der Michel-Nummer 154IIb bei Ebay gemeldet. Der Katalogwert der Marken beträgt 8.000 Euro (Michel Deutschland-Spezial 2012). Jeder aktuelle BPP-Prüfer für die Inflationsmarken hätte für das Briefstück ein Attest ausgestellt. Auf dem Briefstück war weder eine Infla- noch eine BPP-Signatur zu sehen, noch war ein Attest abgebildet. Die Marken waren nicht geprüft. Die Einschätzung der Farbe erfolgte in Eigenregie vom Anbieter.

                              Der Verkäufer hatte das Briefstück für 1.400 Euro eingestellt. Eine Rückgabe oder Garantie wurde m.W. ausgeschlossen. Im ersten Augenblick muss sich ein Käufer auf das Urteil des Verkäufers verlassen (Zitat aus einer Email an die Bundesstelle Fälschungsbekämpfung des Anbieters: „Ich habe Michel-Kataloge und einen Michel-Farbenführer!“). Wenn ein BPP-Prüfer die Meinung des Verkäufers nicht bestätigt, dann wird ein potenzieller Käufer mit hoher Sicherheit die Hilfe eines Anwaltes brauchen, um an sein Geld zu kommen.
                              Sie können es sich schon denken, das Angebot an wurde Ebay gemeldet. Ebay hat es dann beendet. Hier geht der Sammlerschutz eindeutig vor. Wenn der Anbieter schlau wäre, würde er das Stück einem BPP-Prüfer vorlegen (www.bpp.de). Wie man vielleicht schon an dem weiter oben eingefügten Zitat erkennen kann, ging der Verkäufer ab wie eine Zäpfle. Die Meldung an Ebay erfolgt an das Team, das Produktfälschungen auf der Plattform bekämpft. Der Ebay-Textbaustein an den Anbieter spricht von einer Fälschung. Das ist etwas unglücklich, aber lässt sich nicht ändern. Die Bundesstelle Fälschungsbekämpfung hat bei dem Angebot von einer fehlerhaften Beschreibung gesprochen. Die Marken sind echt, der Stempel wurde nicht beanstandet. Es fehlte einzig und allein die Prüfung und damit Bestätigung der seltenen Variante durch den BPP.

                              Damit der geneigte Leser mir nicht mit einem Anwalt drohen muss, der folgende Ratschlag: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine seltene Farbe oder einen seltenen Aufdruck ihr eigen nennen, dann geben Sie die Marke vor dem Verkauf an einen anerkannten Experten (www.bpp.de). Wenn der schriftlich bestätigt, dass es sich um die teure Variante handelt, dann können Sie die Marke oder den Beleg beruhigt bei Ebay anbieten.


                              Hierzu habe ich zwei Fragen an die juristisch bewanderten Forennutzer.

                              Wenn ich den Text richtig verstanden habe, konnte nicht beurteilt werden, ob die Artikelbeschreibung richtig ist, oder nicht. Vielmehr nimmt man Anstoß an einer fehlenden Prüfung, die von einem Verlag empfohlen wird. Welche Rechtsfolgen könnten fiktiv auf den BDPH zukommen, sollte eine sachkundige Prüfung die Artikelbeschreibung als korrekt bestätigen? Mir fallen als Laien folgende ein:

                              - Ersatz eines Zinsverlustes zwischen Löschung und Neueinstellung des Artikels
                              - Auslagenersatz der Prüfung
                              - Ersatz von Verfahrenskosten
                              - Unterlassungserklärung
                              - Schaden wegen Rufschädigung

                              Welche Folgen kann die einseitige Empfehlung nur eines Prüferverbandes in dem Artikel nach sich ziehen?

                              Ich möchte betonen, dass ich Fälschungsbekämpfung für wichtig erachte. Ich habe allerdings auch Bauchschmerzen, wenn ich einen solchen Artikel lese und frage mich, ob hier eine rechtliche Prüfung stattgefunden hat, um finanzielle Nachteile des Verbandes auszuschliessen.
                              Rechtlich gesehen dürfte der BDPh vom Verkäufer m.E. überhaupt nicht direkt belangt werden können, denn gelöscht hat ebay. Wenn, dann müsste der Verkäufer also ebay verklagen. Wenn eine solche Klage Erfolg hätte, hängt es von der vertraglichen Regelung zwischen ebay und dem BDPh ab, ob letzterer wiederum von ebay in Regress genommen werden könnte. Aus meiner Sicht alles reine Theorie.
                              Jeder Richter würde die Zuverlässigkeit einer Farbzuordnung dreifach hinterfragen, spätestens wenn er die Prüfbedingungen des BPP zu Farbprüfungen zu Gesicht bekommt.

                              Kommentar

                              • drmoeller_neuss
                                Registrierter Benutzer
                                • 19.01.2008
                                • 999

                                #1185
                                Zitat von Briefmarkentor
                                . . .
                                Welche Rechtsfolgen könnten fiktiv auf den BDPH zukommen, sollte eine sachkundige Prüfung die Artikelbeschreibung als korrekt bestätigen? Mir fallen als Laien folgende ein:

                                - Ersatz eines Zinsverlustes zwischen Löschung und Neueinstellung des Artikels
                                - Auslagenersatz der Prüfung
                                - Ersatz von Verfahrenskosten
                                - Unterlassungserklärung
                                - Schaden wegen Rufschädigung

                                Welche Folgen kann die einseitige Empfehlung nur eines Prüferverbandes in dem Artikel nach sich ziehen?

                                Ich möchte betonen, dass ich Fälschungsbekämpfung für wichtig erachte. Ich habe allerdings auch Bauchschmerzen, wenn ich einen solchen Artikel lese und frage mich, ob hier eine rechtliche Prüfung stattgefunden hat, um finanzielle Nachteile des Verbandes auszuschliessen.
                                Es ist Haarspalterei, aber man kann sich an der Angabe des Katalogwertes stören, der nur für geprüftes Material gilt. Da die Marke ungeprüft ist, ist der Katalogwert falsch.

                                Im übrigen wird der Anbieter wenig machen können. ebay hat das "Hausrecht" auf seiner Plattform und darf Artikel auch ohne Begründung löschen.
                                Der Anbieter wird keinen Schaden nachweisen können. Festgeld bringt noch 0,001 % Zinsen und der Aufwand für das Wiedereinstellen ist marginal. Die Beschreibung und das Photo können wiederverwendet werden, und der Anbieter dürfte eine Internet-Flatrate haben. Eine Rufschädigung ist nicht erfolgt, wenn nicht ausserhalb von ebay über den Artikel in Zusammenhang mit dem Anbieter diskutiert wurde (z.B. auf stampsx).

                                Auf der anderen Seite halte ich solche Angebote für unproblematisch: 1.400 EUR ist kein Schnäppchen, sondern der handelsübliche Marktpreis. Käufer in dieser Preislage wissen schon, auf was sie bieten.
                                Die BDPh-Fälschungsbekämpfung sollte sich um die wirklichen "Bescheisserle-Angebote" kümmern. Gerade im unteren zweistelligen Euro-Bereich fliegt viel Material "unter Radar", im schlimmsten Fall ärgert sich der Käufer und lässt den Fall auf sich berufen. In den meisten Fällen ist der Käufer mit seiner gerade erworbenen Fälschung glücklich und bewertet positiv. Der Gewinner ist immer der Verkäufer.

                                Offline-Kommentar: Die Forderung des Michel-Kataloges, „Die Preise für gestempelte Inflationsmarken gelten nur für geprüfte Stücke mit INFLA-Rundsignum […] bzw. INFLA-Quadratsignum […]“, ist auch lebensfremd.
                                Die allermeisten gestempelten Infla-Marken spielen nicht einmal die Prüfkosten ein.

                                Kommentar

                                Lädt...