Zweifelhafte Angebote - Zweifelhafte Anbieter
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Die Intention des Käufers, andere Sammler durch das Abgeben eines irrsinnigen Höchstgebotes und einer sofortigen negativen Bewertung zu warnen, halte ich für ehrenwert, aber riskant:
a) Es ist immer noch ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer zustande gekommen. Der Käufer kann sich nicht auf Unwissenheit stützen, die Bewertung wenige Minuten nach dem Kauf zeigt, dass er sehr wohl wusste, dass es sich bei den Marken um Fälschungen handelt.
b) Bei einem gewerblichen Käufer kann man den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen nach Auktionsende gemäss Fernabsatzrecht widerrufen. Dieser Verkäufer ist aber als privat angemeldet. Aufgrund der angebotenen Waren (Kleidung in verschiedenen Grössen) würde ich ein Gewerbe unterstellen, obwohl die Anzahl der Bewertungen (94 in 12 Monaten) eher dagegen spricht. Wie ein Richter letzlich entscheidet, kann man nur spekulieren.
c) Selbst wenn sich der Käufer "unwissend" stellt, birgt die Klage auf Erfüllung ein erhebliches Risiko. Setzt der Richter die Kenntnisse der Prüfzeichen beim Erwerb der immerhin teuersten Marken des Sammelgebietes "Bund" voraus oder nicht? Schliesslich waren die Marken und die Stellung der Prüfzeichen abgebildet. Der Käufer hätte den Widerspruch zwischen Abbildung und Text erkennen können. Diese Frage wird die Klage auf Erfüllung letztlich entscheiden, oder ob der Kaufvertrag mit der Lieferung der abgebildeten Marken erfüllt ist.
d) Zu guter Letzt gehe ich davon aus, dass ebay die Bewertungen wegen Missbrauch des Bewertungssystemes einfach einkassiert, schliesslich kann noch keine Ware verschickt worden sein. Hätte der Verkäufer wenige Tage gewartet, wäre diese Frage für ebay nicht so einfach zu entscheiden gewesen. Noch subtiler ist es, eine "positive negative" abzugeben, d.h. grün mit einem entsprechenden deftigen Kommentar. So etwas wird man auf dem ebay-Dienstweg eigentlich nie los. Das ist die gängige Art und Weise, um Spassbieter zu bewerten (in Grossbuchstaben: "ACHTUNG SPASSBIETER, ZAHLT NICHT !!!")
e) Puschen verstößt gegen die ebay-AGBs, aber nicht gegen deutsche Gesetze. Vor Gericht kann man dagegen gar nichts machen. ebay geht nur dagegen vor, wenn die Puscher allzu diletantisch arbeiten (z.B. Zweitkonto unter gleichem Namen oder Angebot und Gebote vom gleichen Computer abgegeben, d.h. unter gleicher IP-Adresse). Ich kenne Fälle, die dann gesperrt wurden.
Meine persönliche Meinung: Sammlerschutz hat auch seine Grenzen. Hier hätte sich ein Bieter ohne Probleme kostenlos informieren können (z.B. auf der Homepage des BPP). Schliesslich investiert man auch einiges Geld, und es müssen die Alarmglocken klingeln, wenn irgendetwas "viel zu billig" angeboten wird. Meistens haben solche Angebote einen Haken, sonst hätten andere Sammler den Gegenstand längst auf Marktpreis beboten.
Da sind die nachgummierten Marken, die ohne Abbildung der Rückseite dreist als "postfrisch" verkauft werden, viel gefährlicher. Die erkennt man nur, wenn man sehr genau hinschaut, an den glasigen Zahnspitzen. Wenn das Photo entsprechend unscharf ist, erkennt man solche Fälschungen gar nicht.Kommentar
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Die Intention des Käufers, andere Sammler durch das Abgeben eines irrsinnigen Höchstgebotes und einer sofortigen negativen Bewertung zu warnen, halte ich für ehrenwert, aber riskant:
a) Es ist immer noch ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer zustande gekommen. Der Käufer kann sich nicht auf Unwissenheit stützen, die Bewertung wenige Minuten nach dem Kauf zeigt, dass er sehr wohl wusste, dass es sich bei den Marken um Fälschungen handelt.
b) Bei einem gewerblichen Käufer kann man den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen nach Auktionsende gemäss Fernabsatzrecht widerrufen. Dieser Verkäufer ist aber als privat angemeldet. Aufgrund der angebotenen Waren (Kleidung in verschiedenen Grössen) würde ich ein Gewerbe unterstellen, obwohl die Anzahl der Bewertungen (94 in 12 Monaten) eher dagegen spricht. Wie ein Richter letzlich entscheidet, kann man nur spekulieren.
c) Selbst wenn sich der Käufer "unwissend" stellt, birgt die Klage auf Erfüllung ein erhebliches Risiko. Setzt der Richter die Kenntnisse der Prüfzeichen beim Erwerb der immerhin teuersten Marken des Sammelgebietes "Bund" voraus oder nicht? Schliesslich waren die Marken und die Stellung der Prüfzeichen abgebildet. Der Käufer hätte den Widerspruch zwischen Abbildung und Text erkennen können. Diese Frage wird die Klage auf Erfüllung letztlich entscheiden, oder ob der Kaufvertrag mit der Lieferung der abgebildeten Marken erfüllt ist.
d) Zu guter Letzt gehe ich davon aus, dass ebay die Bewertungen wegen Missbrauch des Bewertungssystemes einfach einkassiert, schliesslich kann noch keine Ware verschickt worden sein. Hätte der Verkäufer wenige Tage gewartet, wäre diese Frage für ebay nicht so einfach zu entscheiden gewesen. Noch subtiler ist es, eine "positive negative" abzugeben, d.h. grün mit einem entsprechenden deftigen Kommentar. So etwas wird man auf dem ebay-Dienstweg eigentlich nie los. Das ist die gängige Art und Weise, um Spassbieter zu bewerten (in Grossbuchstaben: "ACHTUNG SPASSBIETER, ZAHLT NICHT !!!")
e) Puschen verstößt gegen die ebay-AGBs, aber nicht gegen deutsche Gesetze. Vor Gericht kann man dagegen gar nichts machen. ebay geht nur dagegen vor, wenn die Puscher allzu diletantisch arbeiten (z.B. Zweitkonto unter gleichem Namen oder Angebot und Gebote vom gleichen Computer abgegeben, d.h. unter gleicher IP-Adresse). Ich kenne Fälle, die dann gesperrt wurden.
Meine persönliche Meinung: Sammlerschutz hat auch seine Grenzen. Hier hätte sich ein Bieter ohne Probleme kostenlos informieren können (z.B. auf der Homepage des BPP). Schliesslich investiert man auch einiges Geld, und es müssen die Alarmglocken klingeln, wenn irgendetwas "viel zu billig" angeboten wird. Meistens haben solche Angebote einen Haken, sonst hätten andere Sammler den Gegenstand längst auf Marktpreis beboten.
Da sind die nachgummierten Marken, die ohne Abbildung der Rückseite dreist als "postfrisch" verkauft werden, viel gefährlicher. Die erkennt man nur, wenn man sehr genau hinschaut, an den glasigen Zahnspitzen. Wenn das Photo entsprechend unscharf ist, erkennt man solche Fälschungen gar nicht.
zu a: Richtig!
zu b: Fraglich! Ich habe auch viel Oberbekleidung unterschiedlicher Grössen in meinem Kleiderschrank. Wenn ich auf dem Flohmarkt das Kilo für 1 Euro verkaufe bin in "Privat" ansonsten bei Ebay gleich "gewerblich"?
zu c: Zustimmung!
Zu d: Hierzu kenne ich einen konkreten Fall, wo sofort, d.h. unmittelbat nach Auktionsende der Verkäufer vom "Käufer" mehrfach negativ bewertet wurde (Hinweis auf falsche Ware)! In diesem Fall wurde der Verkäufer vor Ende der Auktionen in keiner Weise auf etwaige Verfälschungen seiner Ware hingewiesen. Der "Käufer" hat die Ware nicht abgenommen und der "Käufer" wurde von Ebay nicht belangt (die negativen Bewertungen sind heute noch existent). Ich gehe davon aus, dass wir beide den "Käufer" namentlich kennen...
zu e: Ebay hat die Macht ist aber zu clever um sich selbst zu schaden. Die Kuh die man melken will...
In dem hier behandelten Fall hat sich der Käufer absolut laienhaft verhalten.
Beste Grüsse
KarlKommentar
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Mittig signiert
Im Hintergrund gab es eine Diskussion, ob eine ungebrauchte Marke, die mittig signiert wurde, als:
a) ungebraucht ohne Gummierung oder
b) ungebraucht mit Nachgummiert
...zu werten ist. Zweifelsfrei steht fest, dass so signierte Marken nicht postfrisch sind. Wichtig ist der Hinweis auf die aktuelle Signierpraxis mit dem Stempel "Gummierung falsch" und quergestelltem Prüfzeichen.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Aufdruckfälschungen beim eBay-Anbieter "zuzututu"
Durch einen Hinweis eines Forenmitgliedes bin ich auf folgenden Anbieter aufmerksam geworden: http://www.ebay.de/sch/zuzututu/m.ht...m=190668465595 - m.E. sind alle Aufdrucke gefälscht bzw. manipuliert (siehe der angebliche DD). Aufdrucke sind zu fett, die Farben passen nicht. Hier sollte jeder potentielle Käufer mit äusserster Zurückhaltung agieren. Wie die positiven Bewertungen zeigen, haben die Käufer nicht gemerkt, dass Sie wertloses Altpapier gekauft haben.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Durch einen Hinweis eines Forenmitgliedes bin ich auf folgenden Anbieter aufmerksam geworden: http://www.ebay.de/sch/zuzututu/m.ht...m=190668465595 - m.E. sind alle Aufdrucke gefälscht bzw. manipuliert (siehe der angebliche DD). Aufdrucke sind zu fett, die Farben passen nicht. Hier sollte jeder potentielle Käufer mit äusserster Zurückhaltung agieren. Wie die positiven Bewertungen zeigen, haben die Käufer nicht gemerkt, dass Sie wertloses Altpapier gekauft haben.
Beste Sammlergrüsse!
Lars
Typisches Beispiel zum Thema "Gier". Die Aussicht auf eine vermeintliche Rarität verdirbt jegliches Gespür für Vorsicht(!), es könnte auch falsche Ware sein! Im Bemühen, etwas Besonderes zu besitzen setzt der Verstand aus. Schlimm dabei ist: Es müssen nicht nur Laien sein! Vielfach wird suggeriert, nur aussergewöhnliche Ware auf dem Briefmarkenmarkt ist auch noch "Wertanlage". Briefmarken sind und waren zu mehr als 99% nie eine Wertanlage, denn die allermeisten Stücke eignen sich einfach nicht dafür.
Beste Grüsse
KarlZuletzt geändert von katze52; 24.04.2012, 19:45.Kommentar
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a) Es gilt nicht das Fernabsatzrecht, da die Ware ja quasi im "Ladengeschäft" verkauft wird und eine sofortige Prüfung durch den Käufer möglich ist. Man muss auch einmal verkaufte Ware nicht wieder innerhalb einer bestimmten Frist zurücknehmen.
b) ansonsten gelten die gleichen Regeln für gewerbliches Handeln. Für Abmahnanwälte ist aber nichts zu holen, da ein Trödelhändler keine AGBs braucht. Böswillige Menschen können Dich aber beim Finanzamt verpfeifen. Dann schickt Dir der Fiskus die Anlage GSE zu, die Du brav ausfüllen musst. Das Finanzamt ist aber auf Deine Aufzeichnungen angewiesen, die hoffentlich vollständig und richtig sind.
Bei ebay ist das einfacher: Tools wie http://www.goofbay.com kann der dümmste Finanzbeamte oder Abmahnanwalt bedienen und bekommt säuberlich aufgelistet, was Du so alles in den letzten 90 Tagen verkauft hast. Natürlich kennt goofbay nicht Dein Zweit- oder Drittkonto bei ebay, aber vielleicht ein Testkäufer.
Bemerkung: Kaufverträge müssen aber auch auf Trödelmärkten und Tauschtagen erfüllt werden. Als "echt" verkaufte Marken dürfen nicht nachgummiert sein. Schwierig kann es sein, zugesicherte Eigenschaften nachträglich zu beweisen. Dann sollte man auf Zeugen zurückgreifen können, oder noch besser: man triftt mit dem Verkäufer eine schriftliche Vereinbarung über die zugesicherten Eigenschaften der verkauften Marken. Damit der Verkäufer nicht hinterher behauptet, die Marken seien einfach vertauscht worden, muss man einen entsprechenden Ausdruck eines hochaufgelösten Scan dem Vertrag beifügen.
Realistisch betrachtet, muss man bei persönlichen Käufen viel besser aufpassen, da nachträglich meistens nichts mehr zu holen ist. Der grosse Vorteil auf Tauschtagen und Trödelmärkten ist, dass man die Ware selbst in Augenschein nehmen kann, und nicht von unscharfen Scans gefoppt werden kann. Man muss sich aber auch unter Umständen schnell entscheiden. Auf ebay hat man 10 Tage Zeit, auf Tauschtagen vielleicht nur wenige Minuten.Kommentar
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Negative Bewerungen für falsch gummierte Posthornmarken
Hallo,
zu dieser Diskussion möchte ich darauf hinweisen, dass erstens heute alle modernen, falsch gummierten Marken tatsächlich mit "Gummi falsch" signiert werden. Zweitens ging es bei dem Klamottenanbieter auch darum, ob jemand die Prüfzeichen nicht kennt. Das scheint sich nicht zu bestätigen. Fast alle Gebote waren von Accounts des Anbieters. Das ist hier nachzulesen und dokumentiert.
Hinter dem Link sind drei Accounts des Anbieters wohl unzweifelhaft dokumentiert. Vermutlich gibt es noch mehr dieser Accounts. Für mich spricht auch einiges dafür, dass hier nicht eine 12köpfige Familie keine Kleider mehr braucht, sondern der Anbieter könnte einen Secondhandshop haben, oder Altkleidercontainer plündern oder solche Stücke als Kiloware kaufen.
Egal wie, Fälschungen als echt anbieten kann aus Unwissenheit schon passieren. Pushen um zu überleben mag auch in Ordnung sein. Schlechte Fälschungen zu pushen ist für mich nicht in Ordnung. Das System Ebay wird für Machenschaften missbraucht, die nur zu Zweck haben die Kaufinteressenten zu täuschen.Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)Kommentar
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alter Falz und Gebrauchsspuren als Echtheitsmerkmal!
Morgen,
dieser Verkäufer bietet des öfteren mal Farbkopien an. Ungeprüft vorsichtshalber mal als Reproduktion... Ziemlich stolze Preise werden mit dem Altpapier erzielt! Hier mal ein Beispiel.
Ist der noch keinem Aufgefallen? Rechtens kann das ja nicht sein!
Viele Grüße, Onkel BertaKommentar
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Guten Morgen,
ich meine, dass so lange da steht unter: „Echtheit: Reproduktion“ und im Text dazwischen auch „da nicht geprüft biete ich es als Fälschung/Reproduktion an“, dann ist auch nachher egal was er sonst noch da schreibt, ohne als ECHT auszugeben (zumal er das zum Mindestpreis anbietet), das ist trotzdem „Rechtens“ was er macht.
Ist zwar Sauerei, dass da oft was vorgegaukelt wird als ob, aber Rechtlich denke ich nicht, dass er sich damit vergangen hat.
Mit solchen Maschen wie „Dachbodenfund“, „Geerbt“, „ich kenn` mich nicht aus“ u.d.g., wird versucht Dumme zu fangen, aber es ist dann wichtig nachher umso bessere Aufklärungsarbeit zu leisten.
GrußKommentar
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Guten Morgen,
vielen Dank für den Hinweis. Die von diesem Verkäufer angebotenen "Raritäten" sind alle so etwas von "falsch", falscher geht es nicht mehr! Ich habe den Eindruck, dass der Mann natürlich weiss was er tut! Er bietet ja neben dem "Sachsen-Dreier" und dem "Scnwarzen Einser" auch ziemlich "normale", bPP-geprüfte Ware(!!) an und will dann dem Publikum erzählen, er habe keine Ahnung von diesem Gebiet (damit meint er Klassik)!
Hier werden die Möglichkeiten von Ebay voll ausgenutzt und Ebay wird nichts tun, weil der Verkäufer die Ware ja als "Reproduktion" anbietet und damit beim Verkauf eine ordentliche Provision anfällt. Aber bei Betrachtung der bisherigen Verkäufe dieser "Raritäten" fällt auf, dass die Erwerber ziemlich hirnlos gehandelt haben.
Trotzdem muss man diese Machenschaften anprangern!
Beste Grüsse
KarlKommentar
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Gerade sind 3 Auktionen dieses Altpapierhändlers zu Ende gegangen. Es gab den "Schwarzen Einser" zu 77.76 Euro, die Sachsen Mi. 1 für 70 Euro und die Württemberg 70 Kreuzer zu 72 Euro. Alle "Marken" wurden vom gleichen Käufer erworben. Herzlichen Glückwunsch!
Beste Grüsse
KarlKommentar
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Aufdruck- und Prüfzeichenfälschung
Das Erschreckende an den folgenden Angeboten ist die primitive Ausführung der Fälschungen:
Die BPP-Prüfzeichen sind immer in einer Non-Serifen-Schrift ausgeführt und nicht in einer schnörkeligen Serifenschrift. Man erkennt sowohl bei der Signatur, als auch beim Aufdruck sehr schön, dass hier ein Nadeldrucker zum Einsatz kam. Signatur und Aufdruck setzen sich aus kleinen Punkten zusammen.
Dem Verkäufer (immerhin ein gewerblicher Anbieter mit 8.000 Bewertungspunkten) ist das entweider entgangen oder egal. Beides spricht nicht für ihn und sein philatelistisches Wissen. Wenn ich als Käufer nicht direkt bei der Post kaufe, dann muss ich etwas mehr an Wissen mitbringen, als eine Marke im Katalog zu finden. Sonst schmeiss ich mein Geld im Zweifelsfall für wertlose Fälschungen raus.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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