Philoutelisten an den Pranger

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  • abrixas
    Extra Bavariam nulla vita
    • 08.09.2004
    • 1839

    #76
    Original geschrieben von sodrei
    Zitat:
    der Kollege (??) "Futschis" scheint in den USA auf Dummenfang zu gehen. Der Name soll wohl heißen Geld "futsch is".
    Massenhaft Berliner Lose zu 1 €.
    Bis 18.10.2004 hieß der Anbieter übrigens "humhumguhr".
    -----------------------------------------------------------------
    Humhumguhr hat nach über 7 Wochen nach Kauf Geld zurücküberwiesen.
    (Habe auch nur den Kaufpreis verlangt ohne jede Versand- oder Prüfungskosten)
    Na klar, er tut ja alles um keine negative Bewertung zu kriegen! Man schickt ihm das "gute Stück" zurück, und nach drei Wochen stellt er es wieder ein......und findet wieder einen Dummen!
    Und ein negativ, gibt man ja nicht - es könnte ja Einer gewarnt werden! O santa simplicitas!

    Kommentar

    • sodrei
      Altd. BADEN + Deutschland
      • 10.07.2003
      • 380

      #77
      grundsätzlich

      Hallo,

      grundsätzlich darf man den den Händlern keinen Betrugsversuch unterstellen -

      Ein ALLE WELT HÄNDLER verkauft heute Amerika-Marken, morgen Altdeutschland und
      dann BUND und dann Besatzungszonen, Osteuropa und dann Schweiz, oder Alt-Italien.

      Soll er sich bei jedem Gebiet wie ein Prüfer auskennen ?

      Teilweise werden Marken auch von privat falsch beschrieben (bei Baden gerne die billige Nr. 18 als Nr. 16
      bei Württemberg die teueren Zähnungen/Durchstiche mit billigen Marken abgebildet usw.).
      Wir machen alle Fehler -----

      Habe die zurückgegeben Marke nicht mehr bei Ebay entdeckt - dann natürlich in einem Los
      sein - aber nicht als Einzelmarke!
      Was will man mehr Geld zurück - ob das jeder Sammler nach der Zeit macht?............

      Ansonsten gilt Augen auf bei Kauf......

      Kommentar

      • abrixas
        Extra Bavariam nulla vita
        • 08.09.2004
        • 1839

        #78
        Re: grundsätzlich

        Original geschrieben von sodrei
        Hallo,

        grundsätzlich darf man den den Händlern keinen Betrugsversuch unterstellen -

        Ein ALLE WELT HÄNDLER verkauft heute Amerika-Marken, morgen Altdeutschland und
        dann BUND und dann Besatzungszonen, Osteuropa und dann Schweiz, oder Alt-Italien.

        Soll er sich bei jedem Gebiet wie ein Prüfer auskennen ?

        Das unterstelle ich ihm auch nicht! Aber ein Händler der Zeppelinmarken des Deutschen Reiches anbietet, sollte zumindest eine Kammzähnung von einer Linienzähnung unterscheiden können! Und wenn er schon diesbezüglich Reklamationen erhalten hat, müsste er doch langsam etwas merken, oder?

        Zwar sind die Scans klar und deutlich genug, und jeder Käufer sollte erst einmal die Augen auf machen und den Verstand einschalten. Ich kann mir aber ebenso lebhaft vorstellen, dass etliche Ebayer (und bestimmt auch einige aus diesem Forum) diesen Händler darauf aufmerksam gemacht haben. Dass es dieser Händler dennoch immer wieder macht, spricht nicht gerade für seine Seriosität, oder?

        Kommentar

        • TripleST
          Triumphfahrer
          • 24.06.2003
          • 68

          #79
          Liebe Kollegen, immer wieder interessante Diskussionen hier.

          @abrixas: warum darf ich hier keine anonymen Nicknamen nennen? Muß ich vorsichtiger sein wegen Verleumdung oder was guckst du?? Wer sich hinter den Nicknamen verbirgt weiß man doch nicht.

          Mit den Losen, die „fu sc s“ hier bei Ebay.com auf der amerikanischen EBAY-Seite eingestellt hat ist meiner Ansicht nach eigentlich alles klar. Da will einer auf Kosten von, mit deutschen Briefmarken nicht so kundigen, Ausländern Geschäfte machen.

          @sodrei, man muß nur seinen gesunden Menschenverstand einschalten. Natürlich, selbstverständlich muß man bei jedem Geschäftspartner erst einmal von der Unschuldsvermutung ausgehen. Aber welche Möglichkeiten gibt’s hier, genau, deren 3:

          1) Der Anbieter weiß von der Qualität dieses seltenen Berlin-Blockes und seiner Echtheit. Dann stellt man dies mit besonderen Qualitätsbeweisen heraus, um sich von der Masse abzuheben und einen guten Preis zu erzielen. Wenn Prüfungen nachweisbar aktuell sind und vorzeigbar vorliegen, kann man auch mit 1,- € starten ohne Risiko eines extremen Untergebotes. Oder man gibt den Block gleich in eine seriöse Katalogauktion ,mit der Wahrscheinlichkeit des größten Verkaufserfolgs.
          2) Der Anbieter weiß vom Gegenteil (Fälschung). Dann beschreibt man das als seriöser Anbieter und kann auf ein paar wenige € hoffen, falls Interessenten bereit sind für eine Fälschung zu Studienzwecken Geld auszugeben. Falls er es nicht beschreibt handelt er in betrügerischer Absicht.
          3) Der Anbieter weiß von überhaupt nichts, ist also Laie. Dann kann man auch nichts beschreiben.

          Da hier:
          - gute Qualität zugesichert wird (diese Aussage wird ein Briefmarkenlaie, der den Block zufällig in die Hand bekommen hat niemals treffen können),
          - erwähnt wird, daß mit dem Michel-Katalog gearbeitet wird,

          kann nur Möglichkeit 2 in Betracht kommen. So dumm kann niemand sein, einen nach Michel teuren Block, für den man sonst einen 4-stelligen Betrag erzielen würde für 1€ Startpreis anzubieten, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Echtheit bestehen würde.
          Außerdem spricht gegen die Unwissenheitsthese, daß von diesem Anbieter noch mehrere solcher Lose angeboten werden, alles hochfälschungsgefährdetes Aufdruckmaterial von Berlin.
          Ein weiteres Indiz für eine Fälschung ist die Offerierung in den USA.


          paralleles Thema:

          @abrixas: auf die Posthörnchenaufdrucke würde ich auch nicht bieten. Da kenne ich mich zwar nicht so aus, aber folgende Indikatoren sprechen gegen die Echtheit:

          - die Ziffernserie ist generell sehr problematisch, da meines Wissens nach nie offiziell beauftragt oder genehmigt, sondern nur im Nachhinein geduldet,
          - siehe Argumente oben, fälschungsgefährdete Marken dieses Wertes bietet man nur mit Echtheitsbeweisen an,
          - die Regelmäßigkeit der Stempel machen mich misstrauisch. Sie deuten auf Gefälligkeitsstempelung hin. Diese Marken sind nicht unerkannt im normalen Postverkehr als Abart durchgerutscht. Der Satz kam mit Sicherheit nicht durch zufälliges Zusammentragen von echten Abarten (die sicher vorkommen) zustande.

          Meine (bescheidene !) Vermutung: da hat sich einer zur damaligen Zeit unbefugt Makulatur besorgt und abstempeln lassen (eventuell sogar falsch, das kann man nicht erkennen). Vielleicht war es sogar ein Postbeamter mit entsprechenden Möglichkeiten.

          Kommentar

          • abrixas
            Extra Bavariam nulla vita
            • 08.09.2004
            • 1839

            #80
            Original geschrieben von TripleST
            @abrixas: warum darf ich hier keine anonymen Nicknamen nennen? Muß ich vorsichtiger sein wegen Verleumdung oder was guckst du?? Wer sich hinter den Nicknamen verbirgt weiß man doch nicht.
            Kann ich erklären:

            Curtis schrieb weiter oben, als ich "Ross und Reiter" nannte:
            Sorry, aber öffentliches "Anprangern" geht hier leider nicht. Dieses wäre nur zulässig, sofern ein Rechtsverstoss, idealerweise durch ein Gerichtsurteil, eindeutig bewiesen ist.
            Auch bei dem Nennen von Losnummern, bitte ich darum, keine Betrugsabsichten direkt zu unterstellen.

            Das sind nun mal die Regeln, aber wer bei ebay die Augen aufmacht, weiss von welchen Philoutelisten die Rede ist.

            Kommentar

            • SvenKadettC
              Deutsches Reich - Sammler
              • 25.10.2003
              • 352

              #81
              Original geschrieben von abrixas
              Meine Tochter hat bei Ebay ein Los mit folgender Beschreibung eingestellt:

              "Benzinfeuerzeug im Zippo Look"

              Binnen 20 Stunden wurde die Auktion vorzeitig seitens Ebay beendet. Anbei erfolgte per Email dieser Hinweis (O-Ton Ebay):
              "Es ist verboten, beim Einstellen von Angeboten bei eBay artikelfremde Markennamen in der Artikelbezeichnung zu verwenden. Dies gilt auch fuer die Nennung unwesentlich abgewandelter Markennamen. Aus diesem Grund war Ihr folgendes Angebot unzulaessig und wurde von uns vorzeitig beendet.
              Hierzu möchte ich mal eine kleine Erläuterung geben warum das so ist. Und zwar weiß ich es von der Firma Minichamps mit den ich bei der Entwicklung von Kadett C Modellen im Maßstab 1:X öfters in Kontakt stehe.
              Das Problem liegt eindeutig bei Deinem Beispiel wie auch von Ebay erwähnt in der Bezeichnung "im Zippo Look".
              Es ist so das ebay halt ein internationaler Marktplatz ist und somit auch Bieter aus Ländern teilnehmen können die nicht der deutschen Sprache mächtig sind. Diese könnten dann denken das es sich um ein originales Zippo-Feuerzeug handelt was ja nicht stimmt. Look ist im englischen ja auch eine Aufforderung sich was anzuschauen etc.
              Bei der Firma Minichamps ist es so das dort bei Ebay umgebaute Modelle im Umlauf sind (zum Beispiel aus einer Straßenversion wird eine Rallyeversion gebaut mit Verbreiterungen etc.). Bei diesen Auktionen steht dann zum Beispiel: Ich habe einen Kadett C von Minichamps genommen und dann folgende Sachen umgebaut......
              Für einen ausländischen Bieter der den text nicht richtig versteht kann jetzt der Eindruck entstehen es handele sich um ein originales Modell der Firma Minichamps. Da diese Modelle teilweise von nicht so guter Qualität sind wie die nicht umgebauten Modelle kann dadurch ein Imageschaden für die Firma Minichamps entstehen. Aus diesem Grund werden Anbieter solcher Auktionen auch von Minichamps auch unter Androhung gerichtlicher Schritte (einige andere Firmen drohen erst gar nicht sondern zeigen gleich an) dazu aufgefordert die Auktion zu beenden oder den Artikeltext zu verändern.
              Gebe gerne Auskunft über Feldpostnummern des Deutschen Reiches.
              Suche übrigens auch alles über den Opel Kadett C zur Erweiterung meiner Homepage (www.kadettc.de)!

              Kommentar

              • abrixas
                Extra Bavariam nulla vita
                • 08.09.2004
                • 1839

                #82
                @SvenKadettC

                Dagegen habe ich auch nichts! Dass man Markennamen so leichtfertig anwendet finde ich auch problematisch. Meine Kritik richtet sich aber dagegen, dass hier meiner Ansicht nach mit zweierlei Maß gemessen wird!

                Einer macht so eine Beschreibung aus Unwissenheit, der andere geht mit Kataloghinweisen und Bewertungen auf Bauernfang!

                Trotzdem vielen Dank für die Info!

                Kommentar

                • abrixas
                  Extra Bavariam nulla vita
                  • 08.09.2004
                  • 1839

                  #83
                  Und noch ein philoutelistisches Beispiel:



                  Ich schrieb der Anbieterin:

                  "Die große Schlaufe am "R" in MAERZ weisst eindeutig auf TypII hin! Sorry!

                  Die Antwort war: " Vielen Dank. le0912" - Das war's! Eine Richtigstellung unterblieb. Warum auch? Es ist ja eine Privatauktion!

                  Kommentar

                  • MadMarv6781
                    Greenhorn
                    • 16.04.2004
                    • 383

                    #84
                    Da muß man auch erst mal einen Prüfer finden, der innerhalb von 6 Wochen zurücksendet. Mir fehlen zwar die Erfahrungswerte, allerdings höre ich oft von 3-6 Monaten.

                    Kommentar

                    • abrixas
                      Extra Bavariam nulla vita
                      • 08.09.2004
                      • 1839

                      #85
                      Die Anbieterin hat es auch besonders geschickt formuliert:

                      "6 Wochen Rückgaberecht bei Falschprüfung der Marke BPP!! "

                      Nun, die Marke ist ja nicht falsch! Der Stempel ist auch echt! Das einzige, was falsch ist, ist ihre Beschreibung!
                      Sehr geschickt eingefädelt!


                      Nochmals zum Nachlesen:

                      Kommentar

                      • TeeKay
                        Registrierter Benutzer
                        • 05.08.2003
                        • 574

                        #86
                        Der Anbieter hat zu liefern, was er anbietet. Entspricht die Ware nicht der Beschreibung, hat man unabhaengig von allem falschen "Nach neuem EU Recht keine Gewaehrleistung"-Blabla Anspruch auf korrekte Erfuellung des Kaufvertrages.

                        Kommentar

                        • abrixas
                          Extra Bavariam nulla vita
                          • 08.09.2004
                          • 1839

                          #87
                          Original geschrieben von TeeKay
                          Der Anbieter hat zu liefern, was er anbietet. Entspricht die Ware nicht der Beschreibung, hat man unabhaengig von allem falschen "Nach neuem EU Recht keine Gewaehrleistung"-Blabla Anspruch auf korrekte Erfuellung des Kaufvertrages.


                          Was heißt das konkret in diesem Fall?

                          Heisst das: Gekauft wie besichtigt (Scan)? oder gekauft wie beschrieben (Text)?
                          Wer frägt bei der Tussi mal nach?? Ich werde ihr schon langsam lästig!

                          Kommentar

                          • MadMarv6781
                            Greenhorn
                            • 16.04.2004
                            • 383

                            #88
                            Wer eine 11 I anbietet, hat diese auch zu liefern. Wenn es nur nach der Abbildung ginge müßte ich ja bei angebotener Ware ohne Photo gar nichts verschicken

                            Kommentar

                            • Lars Böttger
                              www.arge-belux.de
                              • 07.08.2003
                              • 8417

                              #89
                              Hübscher Scherenschnitt...

                              Das Spielchen kenne ich von den Luxemburger Wappen-Ausgabe: Man nehme eine gezähnte Marke, schneide die Zähnung ab und voilà: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=5533496301 Ich verwandle meinen "Pfennigwert" in eine gefragte Marke.

                              Dabei ist es doch nach einem Blick in den Katalog und auf eine entsprechende Website gar nicht soooo schwierig: http://www.uspcs.org/05c-FigureTop.jpg Das obere und untere Zierfeld wurden bei der gezähnten Marke nicht mehr mit auf die Platte übertragen. Sieht man sehr schön unten, dort wurde nicht wie oben "strategisch" gekürzt.

                              Der Hinweis auf das Dorotheum als Kaufort hätte er sich sparen können. Ungeprüft sollte man als Laie diese Marke nie erwerben. Und da kann man das Dorotheum (sollte die Marke denn wirklich dorther stammen), ruhig dazuzählen

                              Beste Sammlergrüsse aus Luxemburg!

                              Lars
                              www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                              • abrixas
                                Extra Bavariam nulla vita
                                • 08.09.2004
                                • 1839

                                #90
                                Original geschrieben von abrixas
                                Nur zur Vollständigkeit:
                                Ich bekam eine etwas hoffnungserweckende Antwort:

                                "Vielen Dank fuer Ihren Vorschlag.

                                Wir werden Ihren Vorschlag aufnehmen und pruefen. Vielleicht koennen wir ihn bereits bei den naechsten Aktualisierungen von eBay beruecksichtigen.

                                Wir freuen uns immer ueber Feedback unserer Mitglieder und moechten, dass alle an diesem einzigartigen Marktplatz mitbauen. eBay veraendert sich staendig. Daher freut es uns, wenn wir auch von unseren Mitgliedern
                                Verbesserungsvorschlaege erhalten.

                                Also nochmals herzlichen Dank fuer Ihre Anregung."

                                Heute bekam ich von ebay eine weitere hoffnungserweckende Antwort:

                                "Darueber hinaus danken wir Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben,
                                unser Team ueber unzulaessige oder fragwuerdige Angebote bei eBay oder
                                ueber Anbieter solcher Angebote zu informieren.

                                Wir versichern Ihnen, dass wir umgehend Ihrem Hinweis nachgehen und
                                entsprechende Massnahmen ergreifen."

                                Warten wir's mal ab!


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