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  • Großherzogtum Baden
    Registrierter Benutzer
    • 10.08.2004
    • 46

    #31
    Hallo zusammen, habe mir gerade das Angebot bei Ebay angeschaut. So wie ich gesehen habe sind das meiste Inflamarken. Lt. Michel gelten die Katalogwerte nur für geprüfte Stücke. Von einer Prüfung steht in dem Angebot nichts. Da bliebe dem Käufer nur abzuwarten welche Marken einer Inflaprüfung vorzulegen und abzuwarten welche Marken hier als echt gebraucht durchgehen.
    Kann nur sagen "Finger weg"

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    • lickle
      Benutzer
      • 15.06.2003
      • 118

      #32
      Und ich bezweifele, daß durch mehr Wissen der Käufer weniger betrogen wird. Ich denke, daß die Betrügereien nur raffinierter werden
      Doch es werden deutlich weniger Betrügereien gelingen, wenn die Leute sich besser auskennen. Bei vielen Sammlern würde es schon ausreichen, wenn sie ihre einzige Literatur, die sie besitzen - den Michelkatalog - auch richtig gelesen hätten. Damit kann man schon 80% aller Fälschungen spielend einfach erkennen. Für die Betrüger steigt dann nämlich der Aufwand für Fälschungen drastisch an und die Gewinnmargen werden so klein, dass es sich nicht mehr lohnt auf einfachem Niveau zu fälschen.
      Raffinierte Fälscher wird es immer geben und ihre Produkte sind sicher so gut, dass auch die Experten darauf hereinfallen. Beste Beispiele sind die Arbeiten von Sperati.

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      • abrixas
        Extra Bavariam nulla vita
        • 08.09.2004
        • 1839

        #33
        Nicht nur Infla-Marken. Schaut euch einmal die Mi.Nr. 429 an! Und das ist eine Marke mit Linienzähnung! Die taucht immer wieder auf - auch mit phantastischen Werbestempeln! Und das Geschäft blüht!
        Ein echter Ebay-Klassen Knüller! Ich nenne das: Lizenz zum Geld-Drucken!

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        • Superkolbi
          der gestempelt-Sammler
          • 12.06.2003
          • 234

          #34
          Original geschrieben von abrixas
          Der aktuelle Michelwert beträgt 5.600,- €!
          Eine günstige Gelegenheit!

          Wer's nicht glaubt:



          Hier macht der Verkäufer einen Fehler. Im Michel steht eindeutig, das der Wert nur für BPP geprüft Stücke gilt. Sind die Marken ungeprüft ist die Auktion falsch beschrieben und kann im nachhinein annuliert werden.

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          • Lars Böttger
            www.arge-belux.de
            • 07.08.2003
            • 8417

            #35
            Bilder aus Felzmann-Katalog

            Neue/alte Masche, der Verkauf von Bildern aus dem letzten Auktionskatalog von Felzmann:



            Hier die Originalabbildung:




            Felzmann und eBay ist angeschrieben, es hilft aber bestimmt, wenn noch ein paar mehr Leute auf die Pauke hauen. Immerhin kann man hier Betrugsabsicht unterstellen, dazu Copyright-Verletzung.

            Ziemliche sauere Sammlergrüsse!

            Lars
            www.bdph.de und www.arge-belux.de

            Kommentar

            • abrixas
              Extra Bavariam nulla vita
              • 08.09.2004
              • 1839

              #36
              Zumindest scheint der Anbieter kalte Füße bekommen zu haben, denn er fügte mit Datum 20.10. hinzu: Hervorragender Original-Abdruck / Erworben durch "Felzmann" gegen Gebühr!

              Trotzdem ist es mir ein Rätsel, dass man auf sowas bieten kann!

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              • Lars Böttger
                www.arge-belux.de
                • 07.08.2003
                • 8417

                #37
                @abrixas:

                Der Anbieter hat den Text heute Nachmittag eingefügt, da stand das Teil schon auf 37,50 Euro. Ohne den Zusatztext war das glatter Betrugsversuch, mit dem Text ist das immernoch Verstoss gegen eBay-AGB (falsche Kategorie) und Copyrightverletzung.

                Beste Grüsse!

                Lars
                www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                • oldie

                  #38
                  Original geschrieben von Superkolbi
                  Hier macht der Verkäufer einen Fehler. Im Michel steht eindeutig, das der Wert nur für BPP geprüft Stücke gilt. Sind die Marken ungeprüft ist die Auktion falsch beschrieben und kann im nachhinein annuliert werden.
                  Ich zwar kein Jurist, aber ich glaube die bei eBay genannten Auktionsbedingungen dieses Anbieters sichern diesen rechtlich ganz gut ab:

                  Gewährleistung oder Rückgaberecht sind ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit nicht gesondert angegeben, sind alle Marken ungeprüft und im beschriebenen Zustand. Jede Versteigerung von Briefmarken, diese eingeschlossen, erfolgt grundsätzlich ohne Obligo für Stempel, Zähnung und Gummierung, es sei denn, die Marke(n) sind bereits BPP geprüft oder es ist eine Prüfgarantie genannt! Bei Lots und Sammlungen sind branchenüblich jegliche Reklamationen ausgeschlossen, die Marken können immer unterschiedliche Erhaltungsgrade aufweisen. Vorbehalte, Prüfungen oder Nachprüfungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung vor Gebotsabgabe. Mit seinem Gebot erkennt der Bieter diesen Bestandteil der Auktion an.

                  Daher immer das ganze Angebot mit allen Klauseln und Hinweisen auf der "mich"-Seite der Anbieter vor der Gebotsabgabe genau studieren.

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                  • oldie

                    #39
                    Original geschrieben von abrixas
                    Zumindest scheint der Anbieter kalte Füße bekommen zu haben, denn er fügte mit Datum 20.10. hinzu: Hervorragender Original-Abdruck / Erworben durch "Felzmann" gegen Gebühr!

                    Trotzdem ist es mir ein Rätsel, dass man auf sowas bieten kann!

                    Im Nachhinein ist man zwar immer gescheiter, aber meiner Meinung nach sollten schon bei der Formulierung "abgedruckter Wertbrief" die Alarmglocken läuten. Wenn man vor der Gebotsabgabe ein Scan der Rückseite verlangt (was bei teureren Belegen eigentlich selbstverständlich sein sollte, soferne diese nicht auch eingestellt wurde), merkt man sofort, wie der Hase läuft:

                    Abgedruckter Wertbrief mit "3 Sgr. orange, waagerechter 4er- und 3er-Streifen als 7er-Block geklebt - alle Marken voll- bis meist breitrandig! - auf großformatigem Ganzsachenumschlag 3 Sgr. gelb, als deklarierter Wertbrief über 1000 Th. von Neidenburg nach Königsberg. Außergewöhnlich seltene, wertstufen- und farbgleiche Beifrankatur in prachtvoller Optik."


                    Interessant auch folgender eMail-Wechsel bei diesem Angebot:


                    Fragen von anderen Käufern

                    F: Ich habe mein Gebot zurückgezogen (vgl. vorherige E-Mail). Mit freundlichen Grüßen Handstempel beantwortet am: 19.10.04
                    A:Antwort: Das Angebot ist deutlich ausgeschrieben! Rückfragen sind deshalb unbegründet! Sonderwünsche gibt es nicht! MfG j.

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                    • oldie

                      #40
                      !

                      Original geschrieben von abrixas
                      Zumindest scheint der Anbieter kalte Füße bekommen zu haben, denn er fügte mit Datum 20.10. hinzu: Hervorragender Original-Abdruck / Erworben durch "Felzmann" gegen Gebühr!

                      Trotzdem ist es mir ein Rätsel, dass man auf sowas bieten kann!


                      ... und das gleiche Spiel wiederholt sich bei zahlreichen anderen Auktionen dieses Anbieters ...


                      So, jetzt ist aber Schluß für heute!

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                      • TeeKay
                        Registrierter Benutzer
                        • 05.08.2003
                        • 574

                        #41
                        Wieso sollte das Angebot von Ausschnitten aus Auktionskatalogen eine Urheberrechtsverletzung sein? Er verkauft schliesslich die Originale, und keine selbst erstellten Kopien des Katalogs.

                        Die Auktionen duerften sich recht einfach nach Ende annulieren lassen, da der Hinweis, dass es kein richtiger Brief ist, erst fuenf Tage nach Auktionsstart hinzugefuegt wurde. Das Wort "Abgedruckter" kann man durchaus als "Abgebildeter" interpretieren.

                        @oldie: Die Angebotsbedingungen sind alles andere als wasserdicht.
                        Der Anbieter handelt eindeutig gewerblich, hat daher ein vierzehntaegiges Widerrufsrecht einzuraeumen und bei gebrauchten Artikeln 12 Monate Gewaehrleistung anzubieten. Dass Lots und Sammlungen nicht widerrufen werden koennen, glaub ich auch nicht so ganz. Was branchenueblich ist, interessiert nicht. Bei der Mafia ists auch ueblich, einige Kunden zu ertraenken. Trotzdem ists illegal. Man kann Sammlungen und Lots durchaus so sichern, dass ein Austauschen der Marken nicht erfolgen kann. Demnach sind sie grundsaetzlich zur Rueckgabe geeignet.
                        Dass die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennung fehlt, ueberrascht auch nicht wirklich.

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                        • Superkolbi
                          der gestempelt-Sammler
                          • 12.06.2003
                          • 234

                          #42
                          Original geschrieben von oldie
                          Ich zwar kein Jurist, aber ich glaube die bei eBay genannten Auktionsbedingungen dieses Anbieters sichern diesen rechtlich ganz gut ab:

                          Gewährleistung oder Rückgaberecht sind ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit nicht gesondert angegeben, sind alle Marken ungeprüft und im beschriebenen Zustand. Jede Versteigerung von Briefmarken, diese eingeschlossen, erfolgt grundsätzlich ohne Obligo für Stempel, Zähnung und Gummierung, es sei denn, die Marke(n) sind bereits BPP geprüft oder es ist eine Prüfgarantie genannt! Bei Lots und Sammlungen sind branchenüblich jegliche Reklamationen ausgeschlossen, die Marken können immer unterschiedliche Erhaltungsgrade aufweisen. Vorbehalte, Prüfungen oder Nachprüfungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung vor Gebotsabgabe. Mit seinem Gebot erkennt der Bieter diesen Bestandteil der Auktion an.

                          Daher immer das ganze Angebot mit allen Klauseln und Hinweisen auf der "mich"-Seite der Anbieter vor der Gebotsabgabe genau studieren.
                          Ich bin zwar auch kein Jurist, aber Gesetze gehen immer über irgendwelche AGB´s oder Auktionsbedingungen.
                          Wenn er mit einem falschen Michelpreis wirbt, kann in seinen sog. Bedingungen stehen was will, das interessiert nicht. Der Kauf ist rückabzuwickeln.

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                          • lickle
                            Benutzer
                            • 15.06.2003
                            • 118

                            #43
                            Juristerei hin oder her, festzuhalten bleibt:

                            Finger weg von Anbietern, die versuchen über AGBs oder ähnliche Konstrukte die Kundenrechte unlauter einzuschränken oder gar gänzlich auszuschließen.

                            Und wer denkt, "Naja 10 Euro kann ich mal riskieren" sollte lieber Lotto spielen, da sind die Chancen wahrscheinlich besser, wenigstens einen kleinen Gewinn zu machen

                            Gruß

                            lickle

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                            • Lars Böttger
                              www.arge-belux.de
                              • 07.08.2003
                              • 8417

                              #44
                              @TeeKay:

                              M.M. nach erwerbe ich mit einem Auktionskatalog keine Bildrechte. Da der Anbieter weder den Originalbrief hat, noch eindeutig schreibt, dass er die Bilder aus dem 108. Felzmann-Katalog verkauft, ist es für mich eine Verletzung des Urheberrechtes. Lass mich aber gerne belehren.

                              Beste Sammlergrüsse!

                              Lars
                              www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                              • Superkolbi
                                der gestempelt-Sammler
                                • 12.06.2003
                                • 234

                                #45
                                es könnte sooo einfach sein.
                                Wenn ebay eine Kategorie "Fälschungen" und "ohne Oblige" Marken einführt und Konsequent falsch eingestellte Auktionen löscht, wäre viel gewonnen.

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