Fälschungen bei eBay & Co.

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  • Juergen Kraft
    Registrierter Benutzer
    • 30.11.2005
    • 1747

    #706
    Zitat von Philitus
    vielleicht hat ja einer von denen, die den fall schon etwas genauer kennen (siehe eure beiträge) interesse daran diesen verkäufer anzuzeigen... als kleiner tip: er hatte mal was ersteigert und ne bewertung erhalten von www.kds-photoshop.de

    ich nehme an (auch wenn es normal unter datenschutz fallen würde), dass die sicher gerne mitteilen um wen es sich handelt, wenn man denen telefonisch die sachlage erklärt.... hat man dann die genauen daten ist eine anzeige bei der polizei ja ein leichtes und sicher auch ganz schnell jemand bei ihm vor ort... und wenn möglich am besten vom wahren inhaber dieser marke (wenn bekannt) was schriftliches mit der anzeige beifügen....
    Wenn es einer macht, nenne ich in PN den Eigentümer und Besitzer der Marke, der als Zeuge benannt werden kann.

    In einem anderen Fall, es kommt nämlich immer wieder irgend ein hergelaufener Idiot auf diese Betrugsmasche, soll das Verfahren eingestellt worden sein. Der Verkäufer gab als Schutzbehauptung an, er hätte die gleiche Marke gehabt, aber hätte keinen Scanner. Deshalb habe er die Bilder geklaut, was ihm auch leid täte. Die Marke hätte dann ein Mitbewohner aus versehen weggeworfen. Was sagt dann der Staatsanwalt?

    Selbst wenn ein Opfer schon bezahlt hat, geht es ähnlich aus. Das Geld wurde zum Lebensunterhalt verbraucht, man ist gerade insolvent und wenn wieder Geld im Haus ist, würde man zurückzahlen. Also alles in Ordnung.
    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
    Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
    Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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    • Juergen Kraft
      Registrierter Benutzer
      • 30.11.2005
      • 1747

      #707
      Zitat von Aleks
      ... Man sollte auch ein wenig wissen, wie man eine Sache wasserdicht nachweist. Mike
      Hallo @aleks,

      ich weiß, wie man eine Sache wasserdicht nachweist. Ich habe aber keine Zeit. Wer Zeit hat und eine Anzeige machen will, der bekommt von dir die abgespeicherten Auktionen (kann man im Browser aufrufen und als PDF speichern) und von mir den Zeugen genannt. Die Ermittlungsbehörden holen sich ohnehin die Originaldaten von Ebay. Eine Anzeige in Berlin reicht aus. Man muss nicht den Wohnsitz des Anbieters kennen. Man braucht bei den Behörden lediglich einen begründeten Anfangsverdacht zu dokumentieren. Dafür reichen die beiden oben genannten Dinge.

      Was nicht unwahrscheinlich ist, der Anbieter kann ja ein alter Bekannter sein. Auf geht´s @Aleks. Nimm dir eine halbe Stunde, schreib die Anzeige, das Aktenzeichen postest du später und wir lernen alle aus dem Fall. Bisher ist doch alles gut gelaufen. Ein potentielles Opfer hat über meine Warnseite http://briefmarken.ag den Fall gemeldet. Ich habe hier gepostet und an watchdog weiter gegeben und hätte im Fall einer Nichtlöschung selbst bei Ebay angerufen. Interessant wäre doch wirklich, ob das nun alles gewesen sein soll.
      Zuletzt geändert von Juergen Kraft; 07.02.2007, 11:04.
      Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
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      • Philitus
        in nomine patris et....
        • 24.01.2007
        • 44

        #708
        nachweis....

        Zitat: Der Verkäufer gab als Schutzbehauptung an, er hätte die gleiche Marke gehabt, aber hätte keinen Scanner. Deshalb habe er die Bilder geklaut, was ihm auch leid täte. Die Marke hätte dann ein Mitbewohner aus versehen weggeworfen. Was sagt dann der Staatsanwalt?

        >> diese ausrede würde dem rein gar nix bringen weil er das 3 mal identisch verkauft hat (da merkt jeder noch so briefmarkenunkundige staatsanwalt dass es betrug ist und stellt es nicht ein)

        Zitat: Die Ermittlungsbehörden holen sich ohnehin die Originaldaten von Ebay

        >> es geht immer wesentlich schneller über die bühne und ist erfolgreicher wenn man direkt schon den namen nennt... (je mehr arbeit man einem staatsanwalt abnimmt umso lieber ist das dem - ist ja auch nur ein mensch)

        Zitat: Wenn nicht deutlich ist, dass beim Schädiger fortgesetzte kriminelle Energie dahinter steht

        >> auch der punkt ist für den staatsanwalt deutlich ersichtlich, da er ja mehrfach verkauft hat (und es dann auch noch mehrmals wohl so tun würde)

        Fakt: wenn einer so gegen den vorgeht, dann wird das sicher eine sehr einfache juristische geschichte und der tut das hinterher sicher nie mehr. ich schätze mal sehr schwer anhand meiner erfahrungen mit betrugsgeschichten im internet (nicht aus dem briefmarkenbereich - und ich meine damit nicht mich selbst) gehe ich davon aus dass es sich um einen schüler oder zumindest sehr jungen handelt, der sich wohl nicht mal wirklich bewusst ist dass er einen grossen betrug begeht und eher denkt es wär ein kavaliersdelikt.

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        • Michael Lenke
          Administrator
          • 28.01.2006
          • 6922

          #709
          Also bei mir hört das Kavaliersdelikt schon einiges unter 1000 € auf.
          Meine Regierung ist der Ansicht, dass meine käuferischen Kavaliersdelikte bei Belegen schon erheblich niedriger anfangen.

          Mike
          Wehr fähler findet, daf si behaltn.
          Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
          Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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          • 1867
            Registrierter Benutzer
            • 19.03.2004
            • 2054

            #710
            Heutzutage kannste ja nicht mal mehr ne Bank betreten, ohne schon
            mißtrauisch videotechnisch überwacht zu werden. Dabei ist es egal
            ob du vorher in Hundekack... getreten bist ...
            ... Literatur spricht viele Bände ...

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            • carolinus

              #711
              Zitat erstlesen:
              "Am 30. 1. 2007 als Artikel 120080219678 für 1.100,- verkauft!"

              Ich frage mich, was der Käufer denn dann bitte erhalten hat??

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              • Juergen Kraft
                Registrierter Benutzer
                • 30.11.2005
                • 1747

                #712
                Zitat von Philitus
                Zitat: [I]... dass es sich um einen schüler oder zumindest sehr jungen handelt, der sich wohl nicht mal wirklich bewusst ist dass er einen grossen betrug begeht und eher denkt es wär ein kavaliersdelikt.
                Der Name fuechte76, lässt mich auf ein Alter von etwa 31 Jahren schließen. Bis zu der Sachsenmarke, war der Artikel-Standort für seine getragenen XL und L Kleidungsstücke, Sassenberg. Davon gibt es leider zwei. In dem bei Osnabrück kann man das Einwohnermeldeamt verlangen: Rathaus Sassenberg, Schürenstraße 17, 48336 Sassenberg. Für den Ort bei Sant Augustin kann man im Telefonbuch nachsehen.

                Man kann vieles aus den Artikelnummern recherchieren. Die Links gehen zwar nicht mehr, aber die Artikel sind noch da!

                Wo sind die Detektive? In dem Fall liegt doch alles auf der Hand:

                Füchtorf (Postagentur ab 1879), ein Ortsteil von PLZ 48336 Sassenberg! Soll ich jetzt noch die Anschrift heraussuchen?
                Zuletzt geändert von Juergen Kraft; 07.02.2007, 19:44.
                Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
                Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
                Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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                • Bernd HL
                  Rollenmarkensüchtiger
                  • 12.11.2006
                  • 620

                  #713
                  Langsam fall ich hier total vom Glauben ab: Der hallobremen ist schon wieder freigeschaltet und was macht der? Gleich als erstes wieder falsche stempel rein. Dieses Mal nicht Essen ZZ auf Berlinmarken sondern gleich einen total falschen Berlin-Stempel. Auf dem Bild ist nur der mittlere Stempel echt, die beiden anderen total daneben. Seit wann gibt es denn einen Bindestrich zwischen Ortsnamen und Postamt? Und dann noch die 1 der PLZ, grauenvoll!!! Die Datumszeile absolut Panne und von dem "leicht" übergrossen Unterscheidungsbuchstaben ganz zu schweigen... Watchdog bekommt wieder Arbeit.
                  Angehängte Dateien
                  ...sind Rabattmarken eigentlich Briefmarken???

                  Kommentar

                  • Lars Böttger
                    www.arge-belux.de
                    • 07.08.2003
                    • 8417

                    #714
                    Hallo Bernd,

                    hast Du, abgesehen vom merkwürdigen Aussehen, einen nachprüfbaren Beweis? Das Problem bei dem Anbieter war, dass der Essen-Stempel von 1994 war - und nicht wie ursprünglich recherchiert, von 2003... (es gibt zwei Postagenturen mit diesem Namen). Damit waren die Berlinmarken zwar immer noch nicht echt gestempelt, aber die DM-Marken schon.

                    Beste Sammlergrüsse!

                    Lars
                    www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                    • Philitus
                      in nomine patris et....
                      • 24.01.2007
                      • 44

                      #715
                      zur vorverurteilung von vielem...

                      nun muss ich auch mal etwas sagen...:

                      ein richter kann einen angeklagten nur verurteilen, wenn er ihm nachweisen kann was ihm vorgeworfen wird... selbst wenn der richter 100%ig sicher ist und auch toll begründen kann wodurch die meinung zustande kam... solange kein nachweis da ist --> keine verurteilung

                      hier darf das nicht anders gehandhabt werden !! nur weil jemand denkt es müsste falsch sein, ist dies kein grund demjenigen schaden zuzufügen.... !!

                      fakt: wenn es eindeutig (eindeutig heisst 100%ig sicher) fälschungen sind ist das in ordnung, wenn es aber nur 99%ig sicher ist - ruhig bleiben und irgendwelche schritte bleiben lassen.

                      und auch mal noch was zu den verkäufern die oftmals angeprangert werden....:
                      nicht immer ist ein verkäufer ein täter, man bekommt oftmals waren rein, die man eben einfach so weitergibt (und bei nichtgeprüften sind diese eben nicht geprüft und einem kunden wird auch nichts anderes vorgegaukelt...)
                      ebenso unsinnig ist für einen ganz normalen händler sich extra einen falschstempel anzufertigen für wertlose massenware (und wenn man so nen stempel nachfertigt dann könnte man auch gleich den standard nehmen...)

                      will es nun dabei belassen... auf jeden fall sollte man nicht wenn man nur meint und denkt andere verurteilen oder sogar schädigen...

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                      • Bernd HL
                        Rollenmarkensüchtiger
                        • 12.11.2006
                        • 620

                        #716
                        @ deckelmouk

                        Endgültig beweisen könnte es der Prüfer, allerdings würde der wieder sagen: "Marken mit geringem Handelswert werden nicht geprüft". Das habe ich leider schon selber mal erfahren müssen. Aber ich bleibe dabei: Die 1 der PLZ der unteren Marke ist nicht übereinstimmend (um nicht zu sagen Normgerecht) mit den echten Berlin-Stempeln, genauso die Datumszeile. Und einen Bindestrich ziwschen Ort und Postamtsnummer gibt es nicht. Ich habe erst vermutet, dass es sich um einen Absenderfreistempel handelt, aber dagegen spricht der Unterscheidungsbuchstabe. Ich bleibe bei meiner Aussage, dass hier lediglich der mittlere Stempel Berlin 12 echt ist.

                        Abschliessend hierzu sage ich: Wenn mir jemand belegt, dass die beiden angeprangerten Stempel echt sind, habe ich auch das Kreuz, mich für meine Fehlmeinung zu entschuldigen und entsprechend "Prügel" einzustecken.
                        ...sind Rabattmarken eigentlich Briefmarken???

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                        • Philitus
                          in nomine patris et....
                          • 24.01.2007
                          • 44

                          #717
                          genau das meine ich !

                          Zitat: Ich habe erst vermutet...

                          das wort vermutet sagt schon alles... nämlich "man ist sich nicht sicher" !!

                          Zitat: Wenn mir jemand belegt, dass die beiden angeprangerten Stempel echt sind...

                          seit wann muss jemand beweisen dass er im recht ist??? solange man jemandem nicht bewiesen hat dass er im unrecht ist hat er recht !!

                          fazit: das verhalten, jemanden ohne wirkliche beweise als schlechten mensch, betrüger, fälscher oder was auch immer hinzustellen ist absolut unseriös und auch illegal. irgendetwas zu unternehmen im gleichen fall, dass seinen geschäftsablauf stört eine geschäftsschädigung !

                          würde so etwas in irgendeiner form bei mir gemacht werden dann würde ich mir überlegen es den anwalt machen zu lassen (den ich zum glück dank ausreichender rechtskenntnis nur wegen seinem "titel" RA benötige) und dann müssten auch sämtliche kosten (inkl. rückrecherchierungsarbeiten, anwaltskosten usw...) von demjenigen bezahlt werden - ein teurer spass - und zudem eben sehr unseriöses vorgehen...
                          man sollte was gegen wirkliche betrüger tun und gegen absichtliches betrügen, und nicht gegen eventuell falsches...

                          und kurz noch erwähnt: ich habe hier millionen von briefmarken, wenn unter diesen millionen irgendwo mal welche drin sind die falsch gestempelt oder gut gefälscht sind, und man es nicht auf anhieb sehen kann... und sowas in einem verkauf (einem verkauf mit vermerk ungeprüft - und damit wesentlich billiger) dabei ist - zähle ich damit als betrüger????

                          Kommentar

                          • 1867
                            Registrierter Benutzer
                            • 19.03.2004
                            • 2054

                            #718
                            Zumal ich nicht ungerne auch mal eine gut gemachte Fälschung kaufe ...
                            ... Literatur spricht viele Bände ...

                            Kommentar

                            • Dietemann
                              Alles von Eschwege
                              • 10.08.2005
                              • 436

                              #719
                              Also meiner Meinung nach muss es in einem Forum erlaubt sein, die Meinung zu äußern dass man einen Stempel für falsch hält. Genau das will ich jedenfalls wissen, denn ich bilde mir gern eine eigene Meinung, die ich ungern nur aus der Meinung des Verkäufers bilde.

                              Wenn jemand anderes daraus den Schluss zieht, dass der Verkäufer ein Betrüger ist, dann ist das dessen Sache, dass Verkäufer nicht immer wissentliche falsche Stempel verkaufen, lasse ich gerne gelten.

                              Trotzdem: Das Wissen oder die Vermutung von falschen Stempeln muss ausgesprochen werden dürfen, sonst lernt man nichts dazu.

                              Kommentar

                              • Philitus
                                in nomine patris et....
                                • 24.01.2007
                                • 44

                                #720
                                falsch verstanden

                                ich sage nichts, rein gar nichts, gegen persönliche meinung usw....

                                was ich anprangere ist, dass direkt geschossen wird, bzw. geschossen werden soll.... (meldung an watchdog...), dies darf nur bei 100%iger sicherheit sein (nichtmal bei nur 99%iger sicherheit)

                                ich finde es sehr gut wenn jemand seine meinung kundtut

                                der unterschied von meinung und schlechtmachen/schädigen ist was ich meine...

                                Kommentar

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