Wenn es einer macht, nenne ich in PN den Eigentümer und Besitzer der Marke, der als Zeuge benannt werden kann.
In einem anderen Fall, es kommt nämlich immer wieder irgend ein hergelaufener Idiot auf diese Betrugsmasche, soll das Verfahren eingestellt worden sein. Der Verkäufer gab als Schutzbehauptung an, er hätte die gleiche Marke gehabt, aber hätte keinen Scanner. Deshalb habe er die Bilder geklaut, was ihm auch leid täte. Die Marke hätte dann ein Mitbewohner aus versehen weggeworfen. Was sagt dann der Staatsanwalt?
Selbst wenn ein Opfer schon bezahlt hat, geht es ähnlich aus. Das Geld wurde zum Lebensunterhalt verbraucht, man ist gerade insolvent und wenn wieder Geld im Haus ist, würde man zurückzahlen. Also alles in Ordnung.
In einem anderen Fall, es kommt nämlich immer wieder irgend ein hergelaufener Idiot auf diese Betrugsmasche, soll das Verfahren eingestellt worden sein. Der Verkäufer gab als Schutzbehauptung an, er hätte die gleiche Marke gehabt, aber hätte keinen Scanner. Deshalb habe er die Bilder geklaut, was ihm auch leid täte. Die Marke hätte dann ein Mitbewohner aus versehen weggeworfen. Was sagt dann der Staatsanwalt?
Selbst wenn ein Opfer schon bezahlt hat, geht es ähnlich aus. Das Geld wurde zum Lebensunterhalt verbraucht, man ist gerade insolvent und wenn wieder Geld im Haus ist, würde man zurückzahlen. Also alles in Ordnung.
selbst) gehe ich davon aus dass es sich um einen schüler oder zumindest sehr jungen handelt, der sich wohl nicht mal wirklich bewusst ist dass er einen grossen betrug begeht und eher denkt es wär ein kavaliersdelikt.
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(es gibt zwei Postagenturen mit diesem Namen). Damit waren die Berlinmarken zwar immer noch nicht echt gestempelt, aber die DM-Marken schon.
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