Zu dem Anbieter hatte ich schon am 24. 12. einen größeren Bericht gemacht. Es scheint ein "optimierter Bauernfängertrick" zu sein. Wenn er den ersten Prozess verloren haben wird, kommt er vielleicht zur Besinnung. Die ABG sind nichtig, verstoßen gleich mehrfach gegen Wettbewerbsrecht und sind, ganz objektiv, die größte Frechheit seit langem bei Ebay.
Zweifelhafte Angebote - Zweifelhafte Anbieter
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Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques) -
Aufgrund meiner eigenen mehr als frustrierenden Erfahrungen mit deutschen Staatsanwälten (wir erinnern uns an den Fall des Herrn L. aus Essen-Uptloh) sollte der Streitwert der Auseinandersetzung auf jeden Fall im 4-stelligen Bereich liegen, damit der Herr Staatsanwalt seinen Allerwertesten hoch bekommt. Es ist irrig zu glauben, dass deutsche Gerichte nur auf solche Fälle warten um für 52,65 EUR Streitwert tätig zu werden; zumal auch das Kostenrisiko für den Kläger (Gutachter, Gerichtskostenvorschuß, Anwalt) nicht ganz ohne ist.
Recht haben und bekommen sind in diesem Staat zwei völlig voneinander getrennte Dinge.Kommentar
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Zu unterscheiden sind drei Rechtsfelder:
1. strafrechtlich
Das bearbeitet der Staatsanwalt. Der ist gratis tätig. Falls der Anfangsverdacht ausreicht, gibt es ein Verfahren. In der Regel bringen die Beschuldigten als Schutzbehauptung vor, sie wären nicht in der Lage, echt und falsch zu unterscheiden. Damit sin sie aus dem Schneider. Das Verfahren wird eingestellt.
2. wettbewerbsrechtlich
Hier können Mitbewerber Anwälte beauftragen. Das kostet Geld. Sollte der Verkäufer Pleite sein, bleibt man auf seinen Kosten sitzen. Alternativ kann man die Wettbewerbszentrale in bad Homburg informieren. Die arbeitet gratis, d.h. der Abgemahnte muss 107,- Euro zahlen.
3. zivilrechtlich
Hier hängt alles vom Einzelfall ab. Auch hier gibt es das "Pleiterisiko". Die Aussage, man dürfte nicht klagen, wenn man bieten würde, kann sich der Anbieter allerdings in der Haare reiben.
4. die Angebote werden gelöscht und wenn Ebay will, wird der Anbieter vom Handel ausgeschlossen. Das ist eine korrekte und konkrete Maßnahme.Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
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Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)Kommentar
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Grundsätzlich kannst Du als Wettbewerber auch ohne Einschaltung eines Anwaltes abmahnen. Allerdings kannst Du dem Wettbewerbsverletzer auch nur die Dir tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen (Porto- und Schreibkosten).Kommentar
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Zu dem Anbieter hatte ich schon am 24. 12. einen größeren Bericht gemacht. Es scheint ein "optimierter Bauernfängertrick" zu sein. Wenn er den ersten Prozess verloren haben wird, kommt er vielleicht zur Besinnung. Die ABG sind nichtig, verstoßen gleich mehrfach gegen Wettbewerbsrecht und sind, ganz objektiv, die größte Frechheit seit langem bei Ebay.
Hausfrauen werden abgemahnt weil sie ein neues Kleidungsstück verkauft haben und solche "Händler" bleiben ungestraft.Kommentar
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NDP Okkupationsgebiete ND I und II
Wer sich hier auf die Beschreibung des Anbieters verlässt, ist verlassen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...id=p2759.l1259 - der Michelwert soll 520 Euro betragen. Mein Michelspezial gibt für einen Satz postfrischer Nachdrucke 25 Euro an. Das wären bei kompletten Sätzen à 7 Stück 100 Euro. Die Sätze sind aber nicht komplett.
Der ebenfalls angebotene ND II ist sehr selten, von dem 1 Centime Wert wurde ein Bogen mit Netzunterdruck I angefertigt. Leider ist hier keine 1 Centime Marke zu sehen... Bevor man sich also blind auf die Beschreibungen verlässt, Hirn einschalten, nachlesen und nachrechnen.
Beste SAmmlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Mich wundert sowieso, dass das eigentlich Sammler sind (zumindest führen sie oft ein Phila-Geschäft), aber völlig überzogene Preise tun sie einstellen.
Können/verstehen sie es wirklich nicht besser, oder suchen sie Dummen, der irgend mal wann zubeißt? …
Es ist aber natürlich immer gut, das was man kaufen will, schon darüber was zu wissen, geschweige den Gebiet den man sammelt, auch ausreichend zu kennen und nicht nur vertrauen, dass ein Briefmarkenhändler sich da auskennt und das geht schon in Ordnung, da er seinen Namen wahren muss....Kommentar
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Verkäuferveräppelung...
Wer sich mit über 5000 Bewertungspunkten und aktuell 66 Angeboten bei eBay als "Privatverkäufer" geriert, sollte keine solchen Klopper im Angebot haben: http://cgi.ebay.de/Deutsches-Reich-J...mZ250348832235 - ein Stempel mit Postleitzahl hat auf einer Inflamarke nun wirklich nichts zu suchen... Der Name "kurt50aa" soll Kompetenz suggerieren, immerhin ist die DR Mi. 50aa eine seltene Krone-Adler-Farbe.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Falscher Bayerneinser aus Frankreich...
...dank @bayern klassisch kann ich den folgenden Brief vorstellen: http://cgi.ebay.fr/ws/eBayISAPI.dll?...:X:RTQ:FR:1123 - (Porto-)Brief echt, Stempel echt, Marken falsch und nachträglich angebracht. Die übliche Masche, eine alte Korrespondenz wird mit Fälschungen "aufgewertet". Der Verkäufer "sylvieolivier031003" weis um die Fälschung, versucht aber für 500 Euro einen Dummen zu finden. Er ist mir nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Hallo Lars,
danke für das Einstellen dieses Machwerks.
Der Anbieter wirbt bei 500 Euro Startpreis mit einem Katalogwert von 10.000 Euro, also nur 5% für diese einmalige Gelegenheit.
Ich weiß nicht, woher er den Katalogwert hat - ein Gespräch mit fachkundigen Leuten dürfte aber eher nicht stattgefunden haben.
Ein echter, unterfrankierter Brief mit 3 schwarzen Einsern von 1860 und offenen Mühlradstempeln mit Federzügen würde ich für diesen "Katalogwert" sofort kaufen ...
Liebe Grüsse von bayern klassischBeatus ille, qui procul negotiisKommentar
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Ich kaufe ganz gezielt Fälchungen, habe dabei auch schon mehr als
10.000 Euro ausgegeben. Lass mich also in Ruhe mit deinem Wahnsinn,
Ich kann gewiss davon reden was eine Fälschung ist.
Allerbeste Grüße vom 1867.... Literatur spricht viele Bände...
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@1867,
auf welchen Wahnsinn bezieht sich Dein Posting? Sorry, stehe da etwas auf dem Schlauch.Mitglied bei:
BDPh, DASV, APS, RPSL (FRSPL), SG-Lateinamerika, India Study Circle, FG Indien, AROS, NTPSC, ONEPS, COPAPHIL etc...
Sammelgebiete:- Tibet
- Nepal, Klassische Ausgaben
- Irak, Eisenbahnmarken 1928-1942
- Irak, Zwangszuschlagsmarken der Hochwasserhilfe 1967
- Overland Mail Baghdad - Haifa
- SCADTA, die provisorischen Einschreibmarken der Ausgabe 1921 & 1923
- Kolumbien, Halbamtliche Ausgaben (Correos Semi Officiales)
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@1867:
Auch ich kaufe ganz gezielt Fälschungen und für den letztes Jahr ausgegebenen vierstelligen Betrag hätte ich mir ein paar sehr schöne Sachen leisten können- mir geht es darum, Fälschungen und Fälschungsverkäufer vorzustellen. Wer nicht weiss, wie Fälschungen aussehen und woran man sie erkennt, der fällt darauf rein. Und weil viele "gewerbliche" und "scheinprivate" Anbieter wissentlich oder unwissentlich Fälschungen anbieten, sehe ich einen Sinn in den Beiträgen.
Provozierend gefragt: Wie kann ein "normaler" Briefmarkensammler einen guten oder einen schlechten Anbieter erkennen? Gar nicht. Ausser er besitzt genügend eigenes Wissen, um sich ein eigenes Urteil zu erlauben.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Zuletzt geändert von Gast; 22.01.2009, 12:34.Kommentar
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Mensch, das sind tatsächlich zwei sehr seltene Versuchsstempel. An denen hat sich ein dämlicher Fälscher versucht; mit der Taxis - Post hat es natürlich nichts zu tun.
Aber die Plattform war von dem Verkäufer schon richtig gewählt - wo sonst könnte man für solchen Humbug noch Geld verlangen um danach noch positiv bewertet zu werden?
Gruß von bayern klassischBeatus ille, qui procul negotiisKommentar
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