Zweifelhafte Angebote - Zweifelhafte Anbieter
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Zweifelhafte Angebote!
Das ist natürlich Quatsch und entspringt ausschließlich der Phantasie des Herrn F. aus H. Die Intention dieses Satzes in den AGB ist eine ganz andere: Da bestimmte Stücke aus dem Angebot des Herrn F. bei einer aktuellen Prüfung nur eine sehr geringe Chance auf ein Durchkommen haben, versucht der Anbieter, von vornherein den direkten Kontakt des Käufers mit dem Prüfer zu verhindern.
Unter abenteuerlichsten Begründungen soll man dem Lieferanten die Prüfung überlassen, die bei den "schwierigen" Stücken dann natürlich nicht stattfindet, weil das Ergebnis negativ ausfiele und die Marke entsprechend gekennzeichnet würde (Gummi falsch, Stempel falsch, Fälschung, Aufdruck falsch, Prüfzeichen falsch, um nur ein paar "Signaturen" zu nennen). Wie der Lieferant sich dann wegen der "Nichtlieferbarkeit" herausredet, weiß ich nicht.
Ich habe einen Fall des Herrn F. aus H. dokumentiert, bei dem ein Sammler die erworbenen Marken zum Prüfen geschickt hat. Das Ergebnis war "Aufdruck falsch, Prüfzeichen falsch". Der Kaufpreis wurde rückerstattet, eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde erwartungsgemäß eingestellt, da Herr F. "glaubhaft und nachvollziehbar" begründen konnte, daß er die fraglichen Marken aus einer irgendwo eingekauften Sammlung bereits geprüft netnommen habe, selber auf die Echtheit der Prüfzeichen vertraut habe, ihm eine größere Sachkenntnis bei der Vielzahl der Briefmarken, die er verkaufe, auch nicht abverlangt werden könne und er den Schaden ja schließlich sofort wieder ausgeglichen habe, usw. usw.
Das ist der übliche Gang der Dinge, wegen 500 Euro wird kein großer Tanz veranstaltet. Ein echter Schaden ist unter dem Strich nicht entstanden, weitere Anzeigen, die auf ein gehäuftes Auftreten solcher Fälle schließen ließen, liegen nicht vor, somit wird die Akte zugeklappt. Betrug mit Briefmarken bleibt in der Regel ungeahndet. Das ist die Realität, auch wenn hier immer etwas anderes gefordert wird.
Zuletzt noch ein paar Worte an aleks:
Der Prozeß gegen Blüm konnte nur stattfinden, weil ein betrogener Sammler mit unglaublicher Beharrlichkeit die Strafverfolgungsbehörden immer und immer wieder aufgefordert hat, etwas zu unternehmen. Und weil es einen Staatsanwalt gab, der genügend "Eier in der Hose" hatte, eine Hausdurchsuchung anzuordnen, um das notwendige Beweismaterial zu finden und sicherzustellen. Erst DANACH konnten anhand der beschlagnahmten Geschäftsunterlagen weitere Betrogene ausfindig gemacht und die perfide Form des Betruges und das "System Blüm" dokumentiert werden. Letztlich war die Beweislast so erdrückend, daß Blüm ein vollumfängliches Geständnis ablegte, der Einziehung sämtlichen beschlagnahmten Materials zustimmte, das Straßmaß akzeptierte und nur so einer Haftstrafe "ohne B" (das heißt: ohne Bewährung) entging.
Wie kommen Sie auf die Idee, ich hätte "Frust wegen der bösen Buben" oder "läge mit dem deutschen Rechtssystem im Clinch"? Das ganze Gegenteil ist der Fall. Das System bietet alle Möglichkeiten, Betrügereien zu ahnden, wie der Fall Blüm gezeigt hat. Dazu gehört aber eben ein Zusammenspiel vieler Beteiligter, auch und vor allem natürlich der Betrogenen. Die haben aber oft kein großes Interesse an zeitraubenden Aktivitäten oder geben sich mit der Rücknahme eines falschen Stückes zufrieden. Letztlich bedeutet das für die schwarzen Schafe: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der Besitz von "Fälschungswerkzeugen" ist per se nicht strafbar. Nachgemachte Stempel, Aufdruckklischees, Zähnungskämme etc. kann jeder besitzen und damit (nicht mehr postgültige) Briefmarken bearbeiten wie er will. Er darf sie nur anschließend nicht als echt verkaufen. Dann ist es Betrug. Kommen falsche Prüfzeichen hinzu, ist es zusätzlich Urkundenfälschung, weil ein Prüfzeichen Urkundencharakter hat.
Es ist ein Teil meines Berufsalltags, mich mit der Fälschungs- und Betrugsszene zu beschäftigen. Und gerade deswegen weiß ich, welch ein Eldorado der Briefmarkenmarkt für den cleveren Fälscher darstellt. Traumhaften Renditen steht nahezu kein Risiko gegenüber, und wenn doch mal etwas schiefgeht, haut´s ein schlauer Anwalt locker wieder raus. Die Anforderungen unseres Rechtssystems an Ermittlungen, Beweise und Beweisketten sind (zu recht!) sehr hoch. In der Philatelie und den verschlungenen Wegen des Briefmarkenmarktes sind diese Anforderungen fast nie zu erfüllen. Die Gründe sind vielschichtig und sollen hier nicht weiter erörtert werden.
Ich weiß aber auch, daß viele Betrügereien nur deshalb stattfinden können, weil der Gegenpart unter dem "Gier-frißt-Hirn"-Syndrom leidet. Von daher hält sich mein Mitleid oftmals in Grenzen. Oder kann ein normaldenkender Mensch ernsthaft der Meinung sein, einen postfrischen Satz "Chicagofahrt", noch dazu in geprüfter und tadelloser Erhaltung, im www für 500 Euro zu erwerben? "Natürlich" war der Satz nachgummiert, und "natürlich" waren die Prüfzeichen falsch. Der Anbieter wollte den Satz nach einem entsprechend scharf formulierten Brief des Käufers zurücknehmen. Zwei Wochen später zeigte mir dieser stolz eine "postfrische" Sammlung "3. Reich", die er im Austausch bekommen hatte. Alle besseren Marken waren natürlich ebenfalls nachgummiert. Ich habe den Herrn, der sich zweimal von demselben Verkäufer reinlegen ließ, gebeten, mich in Zukunft nicht mehr aufzusuchen, um sich kostenlos beraten zu lassen - oder in diesem Fall: mir meine Zeit zu stehlen!!
Das Einzige, was nachhaltig vor den Machenschaften der Betrügerszene schützt, ist eigenes Wissen. Der Ruf nach dem Staatsanwalt bringt in der Regel nix. Das ist aber nicht Frust über das deutsche Rechtssystem, sondern die Erfahrung aus inzwischen 23 Berufsjahren.
CEG, der deckelmouk in seiner Beurteilung nur zustimmen kann.
Leider gibt es noch viel mehr schwarze Schafe wie einen Herrn aus HH.
Großformatige Anzeigen sind in jeder Fachzeitschrift zu finden dieser Betriebe im Norden und Süden Deutschlands! Aber solange es Sammler gibt, die geblendet und auf sogenannte "Schnäppchen", goldige und blumige Formulierungen hereinfallen, solange werden diese Herren ihre Geschäfte unbeanstandet weiterführen.
Herr Geigle, könnte Ihnen gerne die neueste Formulierung bezüglich einer Markenprüfung des von Ihnen zitierten Händlers in einer persönlichen Mitteilung zusenden.Kommentar
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Earl P.L. Apfelbaum
Die Richtigkeit meiner Theorie, dass man bei ausländischen Anbietern besser keine deutschen Marken kauft, zeigt sich bei folgendem Beispiel: http://stampauctionnetwork.com/ba/r13760.cfm#161 - ich unterstelle der Firma nicht einmal eine böse Absicht, aber das Fachwissen ist einfach Mangelhaft. Lot #1198, DR 2 Kreuzer Brustschild gestempelt - leider mit einem falschen Stempel, die Marke war nur bis zum 31.12.1874 gültig. Wer sich die altdeutschen Staaten ansieht, wird bei vielen teuer angebotenen Marken Neu- und Nachdrucke finden.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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@el-zet:
Nein, aber bei den altdeutschen Staaten wimmelt es von Fälschungen und bei der DR Mi. 12 würde ich schwer auf Nachzähnung tippen. Ich kucke mir das jetzt schon seit Jahren an. Das wird nicht besser.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Ich habe mir den schon länger aus diesen Gründen nicht mehr angeschaut, aber die 18 Kr. habe ich mir vorhin gekrallt, da kostet die Prüfung normalerweise ja fast schon mehr. Alles andere Angebotene wäre mir tatsächlich zu riskant.Kommentar
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Hallo,
mich hatte vor allem das "t" von Frankfurt irritiert weil es so schief aussieht und der Querstrich gar nicht parallel zum Kreis geht. Ich hätte hier auch lieber die Finger von gelassen ohne den Befund.
Zeigt vielleicht mal, dass Stempelt durchaus "komisch" aussehen und trotzdem echt sein können - was man ohne Vergleichsmaterial natürlich nicht weiß.
beste Grüße,
AndreasKommentar
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Darf ich noch mal zu der 18 Kr. fragen? Kann in einem Befund (von 1994) stehen "die Marke ist echt", wenn der Stempel falsch ist? Bzw. müsste dann nicht die Rückseite der Marke mit "Stempel falsch" bestempelt werden (im Befund steht "nicht signiert")? Bzw. nochmal anders gefragt: Habe ich mich jetzt durch die Gier verleiten lassen oder war das wirklich günstig?Kommentar
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@el-zet:
In dem Befund hätte dann gestanden: "Stempel falsch". Das Bild ist schlecht und wie die Diskussion im Briefmarkencafé bei @kurtels. 18 Kr. gezeigt hat, sollte man nicht vorschnell urteilen.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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abgesehen von der finanziellen sachlage, hängt die "lebensdauer" eines befundes stark vom gebiet und vom namen/status des prüfers ab. mikulski zertifikate werde sicher auch dann gern gesehen wenn sie 50 jahre alt sind. das wird bei anderen prüfern und gebieten sicher abweichen."Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."Kommentar
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