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  • Michael Lenke
    Administrator
    • 28.01.2006
    • 6915

    #301
    5 Jahre ist wohl schon einige Zeit her. Jetzt gilt:
    11. Verjährung
    Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Vertragserfüllung sowie Schadensersatzansprüche gegen den Prüfer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Prüfers oder seiner Erfüllungsgehilfen spätestens nach einem Jahr, sofern sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht eine kürzere Verjährungsfrist ergibt. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    Aleks
    Wehr fähler findet, daf si behaltn.
    Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
    Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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    • brfmhby
      Armenien, Batum
      • 16.09.2005
      • 1516

      #302
      hm, schade, früher war das ein alleinstellungsmerkmal des bpp...
      "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

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      • Christian E. Geigle
        BPP-Mitglied
        • 23.02.2005
        • 221

        #303
        Zitat von brfmhby

        bei befunden des bpp hatte ich in erinnerung, dass 5 jahre haftung geboten werden
        Das hat sich mit der Reform des Schuldrechts im BGB zum 01.01.2002 geändert. Die Haftung des Prüfers richtet sich seitdem nach den Bestimmungen der Prüfordnung und den gesetzlichen Bestimmungen.

        Das sind satte 10 Jahre! Allerdings verjähren bekanntgewordene Ansprüche gegen den Prüfer bereits ein Jahr nach Bekanntwerden des Mangels.

        Beispiel:

        Ich kaufe heute eine gestempelte Marke mit einem FA "echt und einwandfrei" vom 12.06.2008. Am 20.10.2013 stelle ich fest, daß der Prüfer geirrt hat und der Stempel auf der Marke falsch ist. Jetzt, mit der Kenntnis des Mangels und Ablauf des Kalenderjahres, beginnt die einjährige Verjährung zu laufen, so daß ich meine Ansprüche gegen den Prüfer bis spätestens 31.12.2014 geltend machen muß. In diesem Fall kann also unter Umständen Eile geboten sein.

        Die absolute Verjährung beginnt dagegen erst nach zehn Jahren, d. h. in unserem Fall: Die Haftung des Prüfers für bis dato nicht entdeckte Mängel seiner Prüfung vom 12.06.2008 endet am 31.12.2018, nämlich 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Prüfung stattfand. Bis zu diesem Tag kann der Prüfer für Fehlprüfungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

        Ich kenne weltweit keinen Prüfverband, der von seinen Mitgliedern eine so weitreichende Haftung für ihre Prüfungen fordert und sie den Prüfkunden garantiert. Zusätzlich haben alle Verbandsprüfer im BPP eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die im Falle berechtigter Schadenersatzansprüche in nahezu unbegrenzter Höhe einspringt. Dazu kommt eine zehnjährige Nachhaftung dieser Versicherung, so daß auch aus Altergründen emeritierte, ausgetretene oder verstorbene Verbandsprüfer nach wie vor unter dem Schutz dieser Versicherung stehen.

        (Überflüssig zu erwähnen, daß die Beiträge zu dieser Versicherung einen nicht unwesentlichen Posten im Etat jedes Prüfers darstellen. Sie werden aus den Prüfgebühren bezahlt.)

        Kommentar

        • brfmhby
          Armenien, Batum
          • 16.09.2005
          • 1516

          #304
          ja, so kommt mir das bekannt vor. wieso steht das so nicht in der prüfordnung auf der bpp seite? ist ja fast so, als ob man eine gute leistung/eigenschaft beim verkauf verschweigt...
          "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

          Kommentar

          • Michael Lenke
            Administrator
            • 28.01.2006
            • 6915

            #305
            Es ist doch eine Vertrauensfrage. Eine Prüfung löst sich doch nicht in Nichts auf, nur weil irgendeine Frist abläuft.

            Wenn man "seine" Prüfer kennt und sie einschätzen kann, dann stellt sich die Frage nach Gewährleistung eigentlich nicht.

            Im Übrigen halte ich die Formulierung in der Prüfordnung irgendwie irreführend.
            ...sowie Schadensersatzansprüche ... verjähren ... spätestens nach einem Jahr...
            Im BGB §199 Abs.3 Satz 1 ist formuliert:
            Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.
            Was nun genau im Gesetz gemeint ist, muss mir mal ein Jurist erklären.

            Aleks
            Wehr fähler findet, daf si behaltn.
            Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
            Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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            • Lars Böttger
              www.arge-belux.de
              • 07.08.2003
              • 8417

              #306
              Falsches Prüfzeichen Dr. Oechsner

              http://cgi.ebay.de/1-Mrd-auf-100-M-Z...mZ120377047248 - die Marke weist einen Stempel vom -1.05.1923 aus, sofern man das erkennen kann. Könnte sogar echt sein. Spätestens der Aufdruck ist dann eine Fälschung. Das Prüfzeichen von Dr. Oechsner ist ebenfalls gefälscht. Die echten Prüfzeichen sind im sehr empfehlenswerten Infla-Band Nr. 62 abgebildet. Bei dem Verkäufer liegt bei mir der Verdacht sehr nahe, dass die Fälschungen von ihm oder aus seinem Umfeld stammen.

              Beste Sammlergrüsse!

              Lars
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              www.bdph.de und www.arge-belux.de

              Kommentar

              • Wanderer
                Registrierter Benutzer
                • 27.06.2007
                • 2274

                #307
                Katalogarbeit

                Hallo Lars, danke für das zitierende Zeigen von dem gefälschten Machwert.

                Nach Katalogsichtung ist die Marke # 331 erst ab 7. November 23 mit Überdruck im Umlauf gewesen - kann also unmöglich im Mai "echt" gestempelt worden sein.

                Und es gibt einige Fälschungen des Aufdrucks 331a, laut Michel die häufigste die sogenannte Kirstenfälschung aus Dresden. Ich kenne mich in dem Infla-Gebiet <noch> nicht aus, aber vermute Mal das ist nicht diese.

                Laut Michel erhielt die 331a die Bezeichnung Hitlerputschmarke oder Hitlerprovisorium - das sagt mir nix - vielleicht kann mir und den nachfolgenden Lesern ein Forumsmitglied Nachhilfe geben?

                INFLA so spannend ....
                Mit Sammlergruß & Glückauf
                Jochen A. Wanderer

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                • Siegfried Spiegel
                  Registrierter Benutzer
                  • 04.11.2005
                  • 376

                  #308
                  Habe ich aus dem Philalexikon:

                  Hitlerputschmarke

                  Bezeichnung für die Aufdruckmarke "1/Milliarde/1000000000" auf 100 Mk. dunkelpurpur (anstelle von lila) vom 07.11.1923, die gerade zur Zeit des Hitlerputsches in München erschien.

                  Die Kat.Nr. 331 wurde nur von der OPD München gedruckt. Den Oberrand kennzeichnen 2 Balken. Die Abbildung zeigt leider nur die b-Farbe.
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von Siegfried Spiegel; 13.02.2009, 20:42. Grund: Ergänzung

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                  • Lars Böttger
                    www.arge-belux.de
                    • 07.08.2003
                    • 8417

                    #309
                    Hamburg Mi. 19 mit Falschstempel

                    Da muss man die Realität gewaltig verdrängen, um die Marke als "echt" anzubieten: http://cgi.ebay.de/Altdeutschland-Ha...mZ380103209404

                    Beste Sammlergrüsse!

                    Lars
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                    www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                    • Lars Böttger
                      www.arge-belux.de
                      • 07.08.2003
                      • 8417

                      #310
                      Falsche Prüfzeichen bei Verkäufer &quot;disco_maxim&quot;

                      Der o.g. Anbieter fällt durch eine Reihe von gefälschten Prüfzeichen auf. Da ist höchste Vorsicht angebracht, anbei einige Beispiele.

                      Beste Sammlergrüsse!

                      Lars
                      Angehängte Dateien
                      www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                      • Siegfried Spiegel
                        Registrierter Benutzer
                        • 04.11.2005
                        • 376

                        #311
                        Schwarzer Einser bei Ebay

                        Dieses Angebot von unserem Freund "Disco-Maxim" ist auch mit Vorsicht zu geniessen.http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=130287969219
                        Rechts die Abbildung eines echten Einsers zum Vergleich.
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                        • Siegfried Spiegel
                          Registrierter Benutzer
                          • 04.11.2005
                          • 376

                          #312
                          Ich habe noch das Ziffernquadrat oben rechts gescannt und vergrößert:
                          Durchgehende Linie über der Raute !!
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                          • Lars Böttger
                            www.arge-belux.de
                            • 07.08.2003
                            • 8417

                            #313
                            Falsche Oldenburgmarke

                            Der spanische Anbieter "virobesca" ist unbelehrbar. Trotz dem Hinweis, dass die Marke falsch ist (schwarzer Fantasiestempel, Oldenburg stempelte damals ausschliesslich in blau) versucht er erneut einen Dummen zu finden: http://cgi.ebay.de/German-States-Old...1%7C240%3A1318

                            Beste Sammlergrüsse!

                            Lars
                            Angehängte Dateien
                            www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                            • oli
                              Registrierter Benutzer
                              • 02.08.2007
                              • 15

                              #314
                              [QUOTE=deckelmouk;75490]Der spanische Anbieter "virobesca" ist unbelehrbar. Trotz dem Hinweis, dass die Marke falsch ist (schwarzer Fantasiestempel, Oldenburg stempelte damals ausschliesslich in blau) versucht er erneut einen Dummen zu finden:

                              Da frage ich mich immer wieder, wo ist denn die so viel gelobte Zusammenarbeit in der Fälschungsbekämpfung von ebay und unseres Verbandes?

                              Kommentar

                              • Harald Krieg
                                Ostafrikasammler
                                • 27.06.2003
                                • 4789

                                #315
                                Zitat von oli
                                Da frage ich mich immer wieder, wo ist denn die so viel gelobte Zusammenarbeit in der Fälschungsbekämpfung von ebay und unseres Verbandes?
                                Die Zusammenarbeit zwischen eBay.de und dem BDPh funktioniert Dank des Einsatzes von Deckelmouk sehr gut!

                                Dieses Angebot ist aber von einem Spanier auf eBay.com und darauf hat der BDPh und auch eBay.de keinen Einfluß. Auf ebay.com gab es mal eine Zusammenarbeit mit der APS - diese wurde aber schon vor längerem eingestellt und war auch nie so schlagkräftig wie das deutsche Pendant.

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